Drucksache 18 / 10 174 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 22. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dezember 2016) und Antwort Artgerechte Tierhaltung in Zirkussen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wer hat über die Vergabe der öffentlichen Fläche an den Berliner Weihnachtscircus entschieden, der vom 9.12.2016 bis zum 8.1.2017 am Olympiastadion gastiert und in dem Wildtiere auftreten? Zu 1.: Der Parkplatz an der Olympischen Straße / Rominter Allee ist durch die Senatsverwaltung für Inneres und Sport an einen privaten Parkplatzbetreiber verpachtet. Vor dem Hintergrund der überschaubaren Anzahl an Parkplatznutzungen im Rahmen des Betriebs des Olympiastadions Berlin darf der Pächter den Parkplatz nach vorheriger Zustimmung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport auch zu anderen Zwecken vermieten. 2. Wann und wie wird festgestellt, ob die artgerechte Tierhaltung in einem Zirkus sichergestellt wird? a. Welche fachlichen Gutachten außer den Zirkusleitlinien des BMEL werden herangezogen? b. Inwieweit werden bei der Begutachtung die Vorgaben des überarbeiteten Säugetiergutachtens (Mai 2014) berücksichtigt? c. Findet eine ethologische Bewertung der Haltung bspw. durch auf die jeweiligen Tierarten spezialisierte Sachverständige statt? d. Können nach Ansicht des Senats Tierarten wie Elefanten oder Giraffen im reisenden Zirkusunternehmen überhaupt artgerecht gehalten werden, da Berlin den Beschluss des Bundesrates vom 18.03.2016 (Drs. 78/16) seinerzeit unterstützt hat? Zu 2.: Die Überprüfung der Tierhaltung erfolgt zuerst im Rahmen der Erteilung der erforderlichen Erlaubnis nach § 11 Tierschutzgesetz durch die für den eigentlichen Betriebssitz/das Winterquartier zuständige Behörde. Eine Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die rechtlich vorgegebenen Anforderungen an die Haltung der Tiere erfüllt sind. Die Haltung der Tiere wird zusätzlich zu Beginn eines Gastspiels durch die für den jeweiligen Gastspielort zuständige Behörde amtstierärztlich kontrolliert. Die Kontrolle umfasst alle Tierhaltungsparameter (z. B. Unterbringung , Ernährungs- u. Pflegezustand, Futtergrundlage, Transportmittel, die Beseitigung von ggf. am vorherigen Gastspielort im Tierbestandsbuch notierter Mängel). Zu a.: Neben den Zirkusleitlinien des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) werden vor allem das Säugetiergutachten des BMEL, Merkblätter der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. sowie das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Reptilien zur Bewertung der Tierhaltung von Zirkussen herangezogen. Zu b.: Die Vorgaben des Säugetiergutachtens werden berücksichtigt, wenn Tiere mitgeführt werden, die nicht oder nur sehr kurz und ohne regelmäßige Proben im Rahmen der Vorstellungen eingesetzt werden, die nur als „Publikumsmagneten“ in einer Tiershow während der Pause vorgeführt werden oder die in den Zirkusleitlinien nicht erwähnt werden. Zu c.: Im Rahmen der rechtlichen Vorgaben erfolgt auch eine ethologische Bewertung der Haltung. Auf die Expertise von Sachverständigen, z. B. Fachtierärzte für Zoo-, Gehege- und/oder Wildtiere, wird in Einzelfällen zurückgegriffen. Zu d.: Die Erfahrungen zeigen, dass viele Zirkusbetriebe leider nicht in der Lage sind, die zumindest für verschiedene Wildtierarten umsetzbaren Mindestanforderungen der Zirkusleitlinien zu erfüllen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 174 2 Daneben gibt es nach Auffassung des Senats aber Wildtierarten, die in Zirkussen aufgrund des nicht ortsgebundenen Betriebs nicht art- und damit tierschutzgerecht gehalten werden können. Dazu zählen insbesondere Affen , Elefanten, Giraffen, Nashörner, Raubkatzen, Delfine, Seelöwen und Flusspferde. Der Senat hat deshalb in der Vergangenheit Bundesratsinitiativen für ein Verbot der Haltung bestimmter wild lebender Tierarten in Zirkussen unterstützt. 3. Falls die artgerechte Tierhaltung erst vor Ort geprüft wird, welche Möglichkeiten hat das Land Berlin die Vergabe der Fläche ggf. noch zu unterlassen? Zu 3.: Die Überprüfung der artgerechten Tierhaltung eines Zirkusses erfolgt nicht erst vor Ort am Gastspielort (siehe Antwort zu Frage 2). Die über die Vergabe von öffentlichen Flächen entscheidenden Stellen können die Vergabe aus unterschiedlichen Gründen, wie z. B. der Ungeeignetheit einer Fläche (kein Platz für Außengehege) oder der nicht zu gewährleistenden Sicherheit, unterlassen . 4. Sind dem Senat weitere Zirkusse bekannt, die 2017 in Berlin gastieren und in denen Wildtiere auftreten sollen? Wenn ja, wo? Zu 4.: Dem Senat liegen dazu keine Informationen vor. Berlin, den 12. Januar 2017 In Vertretung M. Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2017)