Drucksache 18 / 10 175 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stephan Schmidt (CDU) vom 20. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dezember 2016) und Antwort Barrierefreier Ausbau der S- und U-Bahnhöfe Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR sowie die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben. Frage 1: Wie ist der derzeitige Planungsstand für den vollständigen barrierefreien Ausbau der Berliner S- und U-Bahnhöfe (bitte einzeln auflisten)? Antwort zu 1:Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Von den 133 Stationen in Berlin sind: 109 Stationen vollkommen barrierefrei 9 Stationen sind noch nicht barrierefrei: Gehrenseestraße , Hirschgarten, Karl-Bonhoeffer- Nervenklinik, Marienfelde, Nöldnerplatz, Warschauer Straße, Wilhelmshagen, Schöneweide und Yorckstraße. 15 Stationen besitzen bereits einen barrierefreien Zugang jedoch fehlen die taktilen Elemente (Blindenleitsystem)“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Der derzeitige Planungsstand für den vollständigen barrierefreien Ausbau der Berliner U-Bahnhöfe stellt sich wie folgt dar (Aufzüge, die bereits beauftragt sind bzw. sich im Bau befinden werden hier nicht erwähnt): Vorentwurfsphase Plangenehmigungsanträge eingereicht Plangenehmigung erteilt Vergabevorbereitung Paulsternstraße Güntzelstraße Nauener Platz Rohrdamm Platz der Luftbrücke Friedrich-Wilhelm-Platz Augsburger Straße Gneisenaustraße Schloßstraße Rathaus Schöneberg Seestraße Halemweg Schlesisches Tor Borsigwerke Oskar-Helene-Heim Grenzallee Rüdesheimer Platz Freie Universität Moritzplatz Eisenacher Straße Podbielskiallee Zwickauer Damm Konstanzer Straße Kurfürstenstraße Alt-Tempelhof Bayerischer Platz Viktoria-Luise-Platz Neu Westend Mierendorffplatz Blissestraße Residenzstraße Holzhauser Straße Adenauerplatz Franz-Neumann-Platz Birkenstraße Klosterstraße Sophie-Charlotte-Platz Möckernbrücke Spichernstraße Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 175 2 Westphalweg Jakob-Kaiser-Platz Hausvoigteiplatz Parchimer Allee Görlitzer Bahnhof Karl-Marx-Straße“ Deutsche Oper Schönleinstraße Heinrich-Heine-Straße Weinmeisterstraße Pankstraße Ernst-Reuter-Platz Altstadt Spandau Rosa-Luxemburg-Platz Kaiserdamm Frage 2: Bei welchen Bahnhöfen ist mit einer Fertigstellung in den Jahren 2017/2018/2019/2020 zu rechnen? Frage 3: Welche Kosten werden für den Ausbau der einzelnen Bahnhöfe veranschlagt? Antwort zu 2 und 3: Die DB AG teilt hierzu Folgendes mit: „Der barrierefreie Ausbau der restlichen 9 S-Bahnhöfe im Berliner Stadtgebiet ist maßgeblich abhängig von anderen Baumaßnahmen, wie zum Beispiel dem Umbau am Bahnhof Ostkreuz oder dem Ausbau der Strecke Berlin -Dresden. Derzeitiger Planungsstand: Warschauer Straße – vsl. 2017 Gehrenseestraße, Wilhelmshagen – vsl. 2018 Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik – vsl. 2020 Marienfelde, Schöneweide, Hirschgarten, Yorckstraße – vsl. 2022 Nöldnerplatz und Herstellung Blindenleitsystem in 15 Stationen – vsl. 2023. Zu den Kosten können wir derzeit keine Auskunft geben .“ Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Derzeit kann aufgrund der noch laufenden Planungsbzw . Genehmigungsverfahren nur für 2017 eine konkrete Fertigstellung avisiert werden. Für alle anderen Aufzugsprojekte kann nur der Zeitraum 2018 -2020 benannt werden. Voraussichtliche Fertigstellung 2017 + Kosten * Voraussichtliche Fertigstellung 2018-2020 + Kosten* Podbielskiallee 1,2 Mio. EUR Deutsche Oper 1,6 Mio. EUR Freie Universität 1,4 Mio. EUR Altstadt-Spandau 1,9 Mio. EUR Oskar-Helene-Heim 1,3 Mio. EUR Kurfürstenstraße 0,8 Mio. EUR Kurt-Schumacher-Platz 1,7 Mio. EUR Viktoria-Luise-Platz 0,8 Mio. EUR Jannowitzbrücke 2,0 Mio. EUR Rohrdamm 1,4 Mio. EUR Afrikanische Straße 3,1 Mio. EUR Rathaus Schöneberg 0,8 Mio. EUR Hallesches Tor 1,7 Mio. EUR Schlesisches Tor 2,1 Mio. EUR Mohrenstraße 1,0 Mio. EUR Borsigwerke 1,6 Mio. EUR Blissestraße 2,9 Mio. EUR Grenzallee 1,2 Mio. EUR Jakob-Kaiser-Platz 2,1 Mio. EUR Rüdesheimer Platz 1,5 Mio. EUR Siemensdamm 1,7 Mio. EUR Holzhauser Straße 3,1 Mio. EUR Zitadelle 2,7 Mio. EUR Zwickauer Damm 1,3 Mio. EUR Friedrich-Wilhelm-Platz 1,6 Mio. EUR Residenzstraße 2,9 Mio. EUR Eisenacher Straße 1,6 Mio. EUR Konstanzer Straße 1,4 Mio. EUR Bayerischer Platz 2,3 Mio. EUR Rathaus Spandau 0,6 Mio. EUR Neu Westend 1,7 Mio. EUR Paulsternstraße 1,6 Mio. EUR Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 175 3 Moritzplatz 1,7 Mio. EUR Alt-Tempelhof 2,4 Mio. EUR Augsburger Straße 1,2 Mio. EUR Güntzelstraße 1,3 Mio. EUR Möckernbrücke 6,9 Mio. EUR Görlitzer Bahnhof 2,6 Mio. EUR Franz-Neumann-Platz 1,7 Mio. EUR Klosterstraße 1,9 Mio. EUR Westphalweg 2,5 Mio. EUR Hausvoigteiplatz 2,5 Mio. EUR Schloßstraße 2,4 Mio. EUR Rosa-Luxemburg -Platz 2,7 Mio. EUR Nauener Platz 3,5 Mio. EUR Birkenstraße 3,5 Mio. EUR Schönleinstraße 1,5 Mio. EUR Mierendorffplatz 1,6 Mio. EUR Heinrich-Heine-Straße 1,3 Mio. EUR Weinmeisterstraße 2,5 Mio. EUR Pankstraße 1,7 Mio. EUR Kaiserdamm 2,6 Mio. EUR Ernst-Reuter-Platz 2,2 Mio. EUR Platz der Luftbrücke 4,7 Mio. EUR Gneisenaustraße 1,2 Mio. EUR Seestraße 2,7 Mio. EUR Halemweg 3,6 Mio. EUR Adenauerplatz 2,1 Mio. EUR Sophie-Charlotte-Platz 1,8 Mio. EUR Spichernstraße 4,2 Mio. EUR Parchimer Allee 1,2 Mio. EUR Senefelderplatz 1,2 Mio. EUR Karl-Marx-Str. 1,3 Mio. EUR * Bei den aufgeführten Kosten handelt es sich um Schätzkosten auf der Basis des derzeitigen Planungsstandes.“ Frage 4. Durch welche Maßnahmen will der Senat sicherstellen , dass der vollständige barrierefreie Ausbau aller Bahnhöfe bis zum Jahr 2020 abgeschlossen werden kann? Antwort zu 4: Der Senat hält an dem Ziel fest, den vollständigen barrierefreien Ausbau aller U-Bahnhöfe bis Ende 2020 abzuschließen. Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel sowie der erforderlichen personellen Ressourcen in den zuständigen Genehmigungsbehörden. Berlin, den 10. Januar 2017 In Vertretung Jens-Holger Kirchner ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2017)