Drucksache 18 / 10 176 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hildegard Bentele (CDU) vom 20. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Dezember 2016) und Antwort Türkisch-Unterricht an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Berliner Schulen wird die Sprache Türkisch unterrichtet? Bitte aufgeschlüsselt nach: - Schulname/Schultyp, - Art des Lehrers (Konsulatslehrer, Lehrer mit in Deutschland erworbenem 2. Staatsexamen, Referendar , PKB- oder sonstige Honorarkraft mit Beschreibung der Qualifikation) - Art des Unterrichts (freiwilliger Konsulatsunterricht, Fremdsprachen-AG, reguläres Unterrichtsfach) - Anzahl der Unterrichtsstunden pro Woche - Anzahl der Klassen (oder Arbeitsgemeinschaften pro Schule) -Anzahl der unterrichteten Schüler pro Schule - Anzahl und Art der verliehenen Sprachdiplome oder sonstigen in der Türkei anerkannten Abschlüsse pro Schule 2. Wie ist die Entwicklung in den letzten 25 Jahren im Hinblick auf die Anzahl der Berliner Schulen mit Türkisch-Angebot, Anzahl und Qualifikation der Türkisch -Lehrer (Einstellungen in den Berliner Schuldienst), Unterrichtsumfang, Anzahl der teilnehmenden Schüler? Zu 1. und 2.: Nicht alle gewünschten Informationen werden in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie statistisch erhoben. Zum Türkisch-Unterricht liegen folgende Daten vor: - Pflicht- und Wahlpflichtunterricht Türkisch (Anlage 1). - Fakultativer Unterricht Türkisch (Anlage 2). - Grundschulen mit zweisprachiger Alphabetisierung Deutsch-Türkisch (Anlage 3) - Anzahl der Türkisch unterrichtenden Lehrkräfte nach dem Hauptlehramt (Anlage 4). - Anzahl aktiver Lehrkräfte mit Ausbildung für das Fach Türkisch; Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte sowie erteilte Unterrichtsstunden im Fach Türkisch in den Schuljahren 2001/2002, 2006/2007, 2011/2012 sowie 2015/2016 (Anlage 5). Die für die Schuljahre 1996/1997, 2001/2002, 2006/2007, 2011/2012 und 2015/2016 vorliegenden Auswertungen bezüglich der Teilnahme am Türkisch- Unterricht sind den Anlagen 6 - 10 zu entnehmen. 3. Kann die Sprache „Türkisch“ als Lehramtsfach an den Berliner Universitäten studiert werden und wenn ja, wie viele Studenten haben den Studiengang seit Einrichtung absolviert und sie viele sind in den letzten fünf Jahren eingeschrieben? Zu 3.: An Berliner Hochschulen ist ein Studium von Türkisch als Lehramtsfach nicht möglich. 4. Auf welcher rechtlichen Grundlage findet durch die Republik Türkei organisierter und inhaltlich verantworteter Unterricht an Berliner Schulen statt? Zu 4.: Gemäß der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25.7.1977 (77/486/EWG) über die schulische Betreuung der Kinder von Wanderarbeitnehmern wird Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht (MEU), der eine Unterweisung in der Muttersprache und der heimatlichen Landeskunde umfasst, in alleiniger Verantwortung der diplomatischen Vertretungen erteilt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 176 2 Gemäß § 15 Abs. 3 des Schulgesetzes (SchulG), § 12 Abs. 4 der Grundschul-Verordnung (GsVO) und § 9 Abs. 5 der Verordnung für die Sekundarstufe I (Sek I-VO) können Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache an Berliner Schulen Angebote zum Erlernen ihrer Muttersprache erhalten. Die Republik Türkei hält entsprechende Angebote an Grundschulen vor. 5. Welche Informationen und Kontrollmöglichkeiten hat die Senatsverwaltung für Bildung bzgl. der aus der Türkei entsandten und an Berliner Schulen unterrichtenden Lehrer (Qualifikation, Anzahl) und der unterrichteten Lehrinhalte? Zu 5.: Der muttersprachliche Ergänzungsunterricht (MEU) wird durch die diplomatischen Vertretungen der Heimatländer – hier der Republik Türkei – verantwortet, finanziert und durchgeführt. Zur Vermeidung von Überlastung der Schülerinnen und Schüler soll der Unterricht vier Wochenstunden nicht überschreiten und darf weder zum Regelunterricht noch zum Religions- und Weltanschauungsunterricht parallel angeboten werden Der Lehrplan und die Lehrinhalte liegen in der Verantwortung der Herkunftsländer. Der MEU Türkisch umfasst die Unterweisung in der Muttersprache Türkisch und in heimatlicher Landeskunde, welche die islamische Religionskunde einschließt. MEU ist kein bekennender Religionsunterricht. Die Vermittlung von Glaubensinhalten im Sinne einer islamischen Religionsgemeinschaft darf daher nicht Gegenstand des MEU sein, wohl jedoch dürfen religiöses Wissen und Verstehen vermittelt werden . Das für den muttersprachlichen Ergänzungsunterricht aus der Türkei für bis zu 5 Jahre für eine Tätigkeit in Deutschland entsandte Personal wird in Verantwortung der Republik Türkei ausgewählt, fortgebildet und entlohnt . Es handelt sich um nach dem Recht der Türkei voll ausgebildete Lehrkräfte mit mehrjähriger Berufserfahrung . Die Anmeldung zum MEU nehmen die Eltern über das Türkische Generalkonsulat oder bei den schon an der Schule unterrichtenden Konsulatslehrkräften vor. Die Teilnahme ist freiwillig, nicht an die Staatsangehörigkeit gebunden und wird auf Wunsch unter Bemerkungen auf dem Zeugnis ausgewiesen. Da der MEU allerdings grundsätzlich der Schulaufsicht unterliegt, ist jedenfalls im Hinblick auf die Bildungsziele und Wertordnung deren Wahrung gem. Art. 7 Abs. 1 Grundgesetz schulaufsichtlich sicherzustellen. Sollten den Senat Beschwerden über den Unterricht erreichen , die auf Verstöße gegen § 1 Schulgesetz (SchulG) hinweisen, wäre dies mit dem Türkischen Generalkonsulat zu beraten und auf Abhilfe zu dringen. In den zurückliegenden 25 Jahren ist dieser Fall nicht eingetreten. Vonseiten der Schulleitungen der Grundschulen wurden auch in letzter Zeit keine dieses Unterrichtsangebot der Republik Türkei betreffenden Besonderheiten gegenüber der Schulaufsicht vorgetragen. 6. Wird die Neueinsetzung bzw. Abberufung von aus der Türkei entsandten Lehrern an einer deutschen Stelle notifiziert? Zu 6.: Alle Lehrkräfte erhalten von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Dienstausweise mit Lichtbild und Datum des letzten Tages der Aufenthaltserlaubnis , aus denen hervorgeht, dass sie an Berliner Grundschulen Muttersprachlichen Ergänzungsunterricht Türkisch erteilen. Die Gültigkeit der Ausweise erlischt mit dem Auslaufen der Aufenthaltsgenehmigung. Zwischen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie und dem Erziehungsattaché des türkischen Generalkonsulats bestehen Kontakte bezüglich der organisatorischen und inhaltlichen Ausgestaltung des Angebots . In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie findet für neue Konsulatslehrkräfte eine Einführungsveranstaltung zum Berliner Schulsystem statt. Vonseiten des türkischen Generalkonsulats wurden zum Schuljahr 2016/2017 acht neue Lehrkräfte für diese Veranstaltung angemeldet. 7. Wie oft und an welchen Schulen wurde der Türkisch -Unterricht seit Einführung der Schulinspektion inspiziert? Zu 7.: Um möglichst viele Einblicke in die Unterrichtspraxis an einer Schule zu gewinnen und damit ein umfassendes Gesamtbild über die Unterrichtsqualität zu erhalten, werden im Rahmen einer Schulinspektion mindestens 70 % der Lehrkräfte im Unterricht besucht. Dabei berücksichtigt die Besuchsplanung des jeweiligen Inspektionsteams alle Jahrgangstufen und alle Fächer. An allen Berliner Schulen, an denen Türkisch als Fremdsprache als reguläres Unterrichtsfach angeboten wird, wird der Türkischunterricht in die Hospitationsplanung einbezogen, der an Schulen angebotene Konsulatsunterricht als Angebot Dritter allerdings nicht. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 176 3 8. Enthält der neue Rahmenlehrplan Vorgaben zum Fach „Türkisch“ und wenn ja, welche? Zu 8.: Da sich die Vorgaben im Fachteil C „Moderne Fremdsprachen“ des neuen Rahmenlehrplans auf alle modernen Fremdsprachen gleichermaßen beziehen, bilden sie auch die Grundlage für die Festlegungen im fachbezogenen Teil des schulinternen Curriculums für Türkisch. Siehe hierzu http://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/rlponline /c-faecher/tuerkisch/kompetenzentwicklung/ Berlin, den 06. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Jan. 2017) Anlage 1 SenBildJugWiss I C 2.3 30.11.2016 Fremdsprachenbelegungen im Schuljahr 2015/2016 - Stichtag: 18.09.2015 Türkisch Pflichtunterricht in der Primarstufe I Schulart BSN Name Schüler Grundschule 01G24 Gottfried-Röhl-Grundschule 3 01G31 Wedding-Grundschule 72 02G22 Jens-Nydahl-Grundschule 85 05P13 Wilhelmstadt Schulen 46 09P12 Mosaik-Grundschule 114 Insgesamt 320 Pflicht- und Wahlpflichtunterricht in der Sekundarstufe I und in der E-Phase Schulart BSN Name Schüler Integrierte Sekundarschule 01K03 Ernst-Reuter-Schule 64 01K10 Theodor-Heuss-Schule 34 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule 145 02K03 Hector-Peterson-Schule 29 02K08 Refik-Veseli-Schule 82 02K09 Albrecht-von-Graefe-Schule 2 04K03 Robert-Jungk-Schule 1 04K08 Peter-Ustinov-Schule 6 05P13 Wilhelmstadt Schulen 136 08K02 Hermann-von-Helmholtz-Schule 41 08K03 Otto-Hahn-Schule 55 08K10 Zuckmayer-Schule 29 01P49 Quinoa-Schule 10 Gymnasium 02Y07 Robert-Koch-Gymnasium 143 04Y04 Gottfried-Keller-Gymnasium 1 04Y05 Herder-Gymnasium 1 05P13 Wilhelmstadt Schulen 46 Insgesamt 825 Kurse in der gymnasialen Oberstufe (ohne E-Phase) Schulart BSN Name Grundkurs Leistungskurs Integrierte Sekundarschule 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule 21 22 08K03 Otto-Hahn-Schule 29 Gymnasium 02Y07 Robert-Koch-Gymnasium 10 45 05P13 Wilhelmstadt Schulen 77 Insgesamt 137 70 Staatliche Europaschule Berlin Schulart BSN Name Primarstufe Sek I/E-Phase Q-Phase Grundschule 02G33 Aziz-Nesin-Grundschule 195 Integrierte Sekundarschule 02K02 Carl-von-Ossietzky-Schule 124 31 Anlage 2 SenBildJugWiss I C 2.9 30.05.2016 Stichtag: 31.01.2016 Rechtsverhältnis Schulart Schulnummer (BSN) öffentlich Grundschule 01G45 2 28 28 07G30 1 4 4 08G15 3 46 46 Grundschule zusammen 6 78 78 Integrierte Sekundarschule 01K10 4 39 39 4 39 39 10 78 39 117 freie Trägerschaft Grundschule 02P03 7 103 103 Grundschule zusammen 7 103 103 Integrierte Sekundarschule 05P19 1 2 2 1 2 2 Gymnasium 05P13 1 14 14 1 14 14 9 105 14 0 119 19 183 53 0 236 öffentliche Schulen und Schulen in freier Trägerschaft zusammen Statistische Erhebung zum fakultativen Unterricht an allgemein bildenden Schulen im Schuljahr 2015/2016 Türkisch Anzahl der Kurse Anzahl der Schülerinnen und Schüler Grundstufe Mittelstufe Oberstufe insgesamt Integrierte öffentliche Schulen zusammen Integrierte Gymnasium zusammen Schulen in freier Trägerschaft zusammen Anlage 3 SenBildJugWiss I C 2.3 30.11.2016 Grundschulen mit zweisprachiger Alphabetisierung - Deutsch/Türkisch Schuljahr 2016/2017 BSN Name 01G31 Wedding-Grundschule 01G45 Leo-Lionni-Grundschule 02G22 Jens-Nydahl-Grundschule 07G01 Spreewald-Grundschule 08G01 Rixdorfer Schule (Grundschule) 11G06 Adam-Ries-Schule (Grundschule) Anlage 4 SenBildJugFam I C 4.1 03.01.2017 Grundschule Integrierte Sekundarschule Gymnasium Lehrer mit 1 Fach 4 Lehrer mit 2 Fächern 3 Studienrat 1 3 Fachlehrer 2 2 Sonstiges Lehramt 21 11 1 Ohne Lehramt 2 1 Lehrkräfte mit sonstiger Ausbildung 2 Zuordnung nach dem Hauptlehramt Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte(Personen) nach Schulart Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte(Personen) an öffentlichen allgemein bildenden Schulen je Schulart nach Zuordnung zum Hauptlehramt im Schuljahr 2015/2016 - Stichtag: 01.11.2015 Anlage 5 03.01.2017 SenBildJugFam I C 4.1 Grundschule 26 31 462 Integrierte Sekundarschule 8 18 196 Gymnasium 3 4 45 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 0 x x Grundschule 3) 16 10 72 Integrierte Sekundarschule 6 8 65 Gymnasium 4 3 47 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 0 x x Grundschule 3) 20 12 106 Hauptschule 3 2 17 Realschule 1 0 0 Verbundene Haupt- und Realschule 1 0 0 Integrierte Gesamtschule 6 15 137 Gymnasium 3 2 42 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2 x x Grundschule 3) 1 11 85 Hauptschule 0 0 0 Realschule 1 0 0 Integrierte Gesamtschule 2 12 118 Gymnasium 1 4 45 Schule mit sonderpädagogischem Förderbedarf 0 x x 1) Zuordnung nach der Stammschule 2) Lehrkräfte, die an mehreren Schularten unterrichten, werden mehrfach gezählt. 3) 2001/2002 u. 2011/2012 ohne Unterricht in den Jahrgangsstufen 1-4; 2006/2007 ohne Unterricht in den Jahrgangsstufen 1-2 Anzahl aktiver Lehrkräfte(Personen) mit Ausbildung für das Fach Türkisch Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte(Personen) sowie erteilte Unterrichtsstunden im Fach/Fachgruppe über alle Jahrgangsstufen nach Schulart an öffentlichen allgemein bildenden Schulen in Wochenstunden Schuljahr 2011/2012 - Stichtag: 01.11.2011 Schuljahr 2006/2007 - Stichtag: 01.11.2006 Schuljahr 2001/2002 - Stichtag: 01.11.2001 Schulart (der Unterrichtsschule) Anzahl der ausgebildete n Lehrkräfte (Personen) 1) Anzahl der unterrichtenden Lehrkräfte (Personen) 2) Anzahl der erteilten Unterrichtsstunden insgesamt insgesamt Schuljahr 2015/2016 - Stichtag: 01.11.2015 Anlage 6 LSA I 025 Teilnehmer am Türkisch-Unterricht nach Schularten und Klassenstufen an öffentlichen und privaten Schulen -Schuljahr 1996/1997- Darunter Davon Jahr- Schul- Zahl der Teilnehmer am gangs- art Schüler Pflicht- bzw. 1. Fremd- 2. Fremd- 3. Fremd- 4. Fremdstufe 1) ins- Wahlpflicht- sprache sprache sprache sprache gesamt Unterricht abs. V. H. abs. V. H. abs. v. H. abs. V. H. abs. V. H. I (Sp. 1 ISp. 2 '(Sp. 2 I (Sp. 2 (Sp. 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 G 68 534 - - - - 5 G/0 1 050 - - - - und OG 2 244 - - - - 6 SL 1 710 - - - - (ü) s 852 - - - - lnsaes. 74390 - - - - OH 14 750 31 0,2 31 100,0 - - - - - 7 OR 31 983 - - - - - - - - - bis OG 51 350 119 0,2 - - 119 100,0 - - - 10 0 44340 643 1,5 36 5,6 607 94,4 - - - SL 3 216 - - - - - - - - - (ü) s 1 405 - - - - - - - - - lnsaes. 147 044 793 05 67 84 726 91 6 - - - OG 11 357 22 0,2 - - 22 100,0 - - - 0/0G 2 855 15 0,5 - - 15 100,0 - - - 11 osz 778 - - - - - - - - - (ü) s 23 - - - - - - - - - lnsaes. 15 013 37 02 - - 37 100 0 - - - Grundkurse Leistungs-kurse OG 19 391 26. 0,1 26 100,0 - - 12 0/0G 5474 21 0,4 21 100,0 - - und osz 1 087 - - - - - - 13 (ü) s 32 - - - - - - lnsges. 25 984 47 02 47 100 0 - - 1) G = Grundschule; G/0 = Grundstufe der Gesamtschule "') ; 0 = Gesamtschule*) : 0/0G = Oberstufe der Gesamtschule *) OH =Hauptschule; OR =Realschule; OG =Gymnasium; SL =Schule fOr Lernbehinderte; (0) S =(übrige} Sonderschule OSZ = Gymnasiale Oberstufe in Oberstufenzentren *) einschL Freie Waldorfschulen LEERT\511810176 Anlage 6-10 -1996 Teilnehmer am fakultativen Unterricht und AG's abs. V. H. (Sp. 1 12 13 - - - - - - - - - - 4 0,0 - - - - - - - 4 0.0 - - - - - Oberstufe Anlage 7 LSA-ZSD25 Teilnehmer am Türkisch-Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen nach Schularten und Klassenstufen Schuljahr 2001/2002 Darunter Davon Klas- Teilnehmer am sen- Schüler Pflicht- bzw. 1. Fremd- 2. Fremd- 3. fremd- 4. Fremdbzw . Schul- ins- Wahlpfiicht- sprache sprache sprache sprache Jahr- art gesamt Unterricht gangs- 1) ab- in% ab- in% ab- in% ab- in% ab- in% stufe solut v. So. 1 solut v. SQ. 2 solut V. SQ, 2 solut V. SQ, 2 solut v.So. 2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 G 59.867 - - - - G/0 1.149 - - - - 5 OG 4.258 - - - - und SL 1.816 - - - - 6 (ü) s 1.005 - - - - zus. 68.095 - - - - OH 15.124 112 0,7 - - 112 100 - - - OR 31.661 - - - - - - - - - 7 OG 50.398 122 0,2 - - 122 100 - - - bis 0 42.125 463 1,1 - - 463 100 - - - 10 SL 3.435 - - - - - - - - - (ü) s 1.560 - - - - - - - - - zus. 144.303 697 0,5 - - 697 100 - - - OG 11.269 16 0,1 - - 16 100 - - - 0/0G 3.422 13 0,4 - - 13 100 - - - 11 osz 1.107 - - - - - - - - - (ü) s 18 - - - - - - - - - zus. 15.816 29 0,.2 - - 29 100 - - - Grundkurse 'l Leistungskurse OG 20.692 24 0,1 24 100 - - 12 0/0G 5.862 24 0,4 24 100 - - und osz 1.491 - - - - - - 13 (ü) s 24 - - - - - - zus. 28.069 48 0,2 48 100 - - 1) G =Grundschule; G/0 =Grundstufe der Gesamtschule*); 0 =Gesamtschule*); 0/0G =Oberstufe der Gesamtschule*) OH = Hauptschule; OR =Realschule; OG =Gymnasium; SL =Schule für Lernbehinderte; (ü) S =(übrige) Sonderschule OSZ = Gymnasiale Oberstufe in Oberstufenzentren *) einschl. Freie Waldorfschulen 2) Arbeitsgemeinschaften und Sprachkurse 3) Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht in Schufen ohne Kurssystem wurden den Grundkursen zugerechnet. LEERT\511810176 Anlago 6-10 -2001 11 - - - - - - - - - - - - Teilnehmer am fakultativen Unterricht 2) ab- in% solut v. So. 1 12 13 14 0,1 - - - - 85 0,2 - - - - 99 0,1 Oberstufe insg. - - - - - - - - - - Anlage 8 SenßildWiss II A 2.03 Teilnehmer am Türkisch-Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen in Berlin nach Schulart und Jahrgangsstufe Darunter · Davon Teilnehmer am Jahr~ Schüler ?flicht- bzw. 1. Fremd- 2. Fremd- 3. Fremdgangs - Schulart 1) ins- Wahlpflicht- sprache sprache sprache stufe gesamt unterricht absolut in% absolut in% absolut in% absolut in% V. Sp.1 V. Sp.2 v. Sp.2 V. Sp.2 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Grundschule ..................................... 59.814 - - - Schul· Gesamtschule ............... 1.449 anfangs ....... ....... - - - phase Übrige Förderschwerpunkte ............. 1.600 - - - zusammen 62.863 - - - Grundschule ..................................... 54.272 - - - - 3 Gesamtschule ......... ············· ........ 1.307 - - - und Förderschwerpunkt .,Lernen" ··········· 908 - - - 4 Übrige Förderschwerpunkte ............. 1.009 -- - zusammen 57.496 - - - - Grundschule .. ·································· 44.378 - - - - - Gymnasium. ······ ... ........................ 4.655 - - - - - 5 Gesamtschule ....... 1.237 ..... ..... ...... ........ - - - - - und 6 Förderschwerpunkt ,,Lernen" ........... 1.274 - - - - - Übrige Förderschwerpunkte ............ 864 - - - - - - zusammen 52.408 - - - - - Hauptschule ..................................... 12.894 Realschule ........ ............................. 22.482 7 Gymnasium .. .................... 42.488 259 0,6 259 100 bis Gesamtschule ....... ..................... 32.523 525 1,6 96 18.3 424 80,8 5 1,0 10 Förderschwerpunkt "Lernen" 3.428 ........... Übrige Förderschwerpunkte ............. 1.512 zusammen 115.327 784 0,7 96 12,2 683 87,1 5 0,6 Gymnasium ...................................... 12.124 26 0,2 - - 26 100 - Gesamtschule ................................... 3.436 12 0.3 1 8.3 11 91,7 - 11 Berufliches Gymnasium ··············•····· 952 - - - - - - - - Übrige Förderschwerpunkte ............. 18 - - - - - - - zusammen 16.530 38 0,2 1 2,6 37 91,4 - - Grundkurse J) Leistungskurse Gymnasium ..................... ........ 21.779 40 0,2 40 100 - - 12 Gesamtschule ................... 6.498 14 0.2 14 100 - - und Berufliches Gymnasium ···················· 1.810 - - - - - 13 Übrige Förderschwerpunkte ............. 30 - - - - zusammen 30.117 54 0,2 54 100 - - 30. März 2007 Schul"ahr 2006/2007 Teilnehmer am 4. fremd- fakultativen sprache Unterricht l) absolut in% absolut in% V. Sp.2 V. Sp.1 10 11 12 13 Grundstufe insoesamt 52 o_a - - - - - - - - 52 Oß 10 0,0 10 0,0 - - - - - - - - - Oberstufe insgesamt - - - - - - - - 1) Gesamtschule einschließlich Freie Waldorfschule; Förderschwerpunkt "Lernen": Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen"; Übrige Förderschwerpunlcte: Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten 2) Arbeitsgemeinschaften und Sprachkurse 3) Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht in Schulen ohne Kurssystem wurden den Grundkursen zugerechnet. LEER1\S11810176Anlogo 6-10-2006 Anlage 9 SenBildJugWiss I C 2.3 Teilnehmer am Türkisch-Unterricht an öffentlichen und privaten Schulen in Berlin nach Schulart und Jahrgangsstufe Darunter Teilnehmer am Jahr- Schüler ins- Pflicht- bzw. 1. Fremd- 2. Fremdgangs - Schulart ll gesamt Wahlpflicht- sprache sprache stufe unterricht in% 10. Februar 2012 Schuljahr 2011/2012 Davon Teilnehmer am 3, Fremd- 4. Fremd- fakultativen sprache sprache Un.terricht 2' absolut absolut in% absolut in% in% in% in% absolut absolut absolut v. Sp.l v.Sp.2 v.Sp.2 v. Sp.2 1 Primarstufe Grundschule .................................. . 44.258 Schul- Integrierte Sekundarschule............ 2.132 anfangs- Freie Waldorfschule....................... 789 phase Übrige Förderschwerpunkte ........... 1.327 3 und 4 zusammen Grundschule .................................. . Integrierte Sekundarschule ........... . Freie Waldorfschule ...................... . Förderschwerpunkt "Lernen" ........ . Übrige Förderschwerpunkte .......... . zusammen Grundschule .................................. . 48.506 56.870 3.599 654 381 1.055 62.559 45.122 Integrierte Sekundarschule............ 2.720 5 Gymnasium .................................... 4.258 und Freie Waldorfschule ....................... 656 6 Förderschwerpunkt "Lernen"......... 893 Übrige Förderschwerpunkte ........... 798 zusammen Sekundarstufe I Integrierte Sekundarschule 3) Gymnasium ................................... . Hauptschule .................................. . 7 Realschule .................................... .. bis Gesamtschule ................................ . 10 Freie Waldorfschule ...................... . 54.447 29.251 49.786 5.434 10.536 16.284 1.113 Förderschwerpunkt 11 Lernen" ......... 2.668 Übrige Förderschwerpunkte ........... 1.225 zusammen Sekundarstufe II Gymnasium ................................... . Einfüh- Gesamtschule ................................ . rungs- Freie Waldorfschule ..................... .. phase Berufliches Gymnasium ................. . bzw. 11 Übrige Fürderschwerpunkte ......... .. zusammen 116.297 133 3.061 213 1.220 31 4.658 2 3 4 s 6 7 41 0,1 41 100 41 0,1 41 100 63 0,1 63 100 63 0,1 63 100 35 0,1 35 100 38 13,6 75 30,2 113 11,5 47 1,5 13 27,7 34 72,3 47 1,0 13 27,7 34 72,3 Grundkurse 4J Leistungskurse I f Gymnasium ................................... . Quai ikat 'tons- Gesamtschule ................................ . Freie Waldorfschule ...................... . phase bzw. 12 Berufliches Gymnasium ................. . und 13 Übrige Förderschwerpunkte ......... .. zusammen Insgesamt 26.597 6.881 360 1.535 20 35.393 123 52 175 321.8601 1.345 0,5 0,8 0,5 0,41 123 100 45 86,5 168 96_,0 1) Förderschwerpunkt "Lernen": Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt "Lernen"; übrige Förderschwerpunkte: Schulen mit übrigen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten 2) Arbeitsgemeinschaften und Sprachkurse 7 13,5 7 4,0 8 9 241 86,4 361 100 96 100 173 69ß 871 88,5 3) Teilnehmer am fakultativen Unterricht in auslaufenden Haupt-, Real- und Gesamtschulklassen an Integrierten Sekundarschulen wurden den Integrierten Sekundarschulen zugeordnet. 4) Teilnehmer am Fremdsprachenunterricht in Schulen ohne Kurssystem wurden den Grundkursen zugerechnet. LEERT\S11810176 Anlage 6 -10-2011 v. Sp.2 v.Sp.l 10 11 12 13 Primarstufe insgesamt - 151 0,1 8 0,1 - - - - - - - - 159 0,1 5 0,0 5 0,0 Sekundarstufe II insgesamt 5 0,0 5 0,0 169 Anlage 10 SenBildJugWiss r C 2.3 Teilnehmer am Türkisch-Unterricht an öffentlichen und privaten allgemein bildenden Schulen in Berlin nach Schulart und Jahrgangsstufe Darunter Davon Teilnehmer