Drucksache 18 / 10 177 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 28. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dezember 2016) und Antwort Clearingstelle Ortolfstraße 107, Altglienicke Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Warum wird das leerstehende Objekt bereits zwei Monate vor Inbetriebnahme als Clearingstelle für minderjährige Flüchtlinge Asylbewerber von einem Wachdienst bewacht? 2. Gibt es konkrete Anhaltspunkte, die eine Bewachung des Objektes notwendig erscheinen lassen? Zu 1. und 2.: Mit der Abnahme des Gebäudes durch die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM GmbH) und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJugFam) ist das Land Berlin entsprechend seiner Pflichten aus dem Mietvertrag für dieses Objekt verantwortlich. Dazu gehört die Sicherung des noch nicht bezogenen Hauses, einschließlich der Verhinderung von unbefugtem Betreten sowie möglichen Sachbeschädigungen des Objektes. Derzeit wird das Objekt für die zielgruppenspezifische Nutzung baulich hergerichtet. Deshalb ist ein kontrollierter und gesteuerter Zugang zum Gebäude bereits in der Phase dieser nutzerspezifischen Vorbereitung zu gewährleisten. 3. Nach welchen Kriterien wurde dieses Bewachungsunternehmen ausgewählt? 4. Hat es eine Ausschreibung für diesen Auftrag gegeben . Zu 3. und 4.: Es wird ein Bewachungsunternehmen eingesetzt, mit dem das Land Berlin bereits in einem vertraglichen Verhältnis für die Sicherung von Jugendhilfeeinrichtungen steht. 5. Was kostet die Bewachung des Objektes? 6. Wird dieses Objekt nach Inbetriebnahme weiterhin bewacht werden? Zu 5. und 6.: Entsprechend der bisher vereinbarten vertraglichen Konditionen fallen für die Gebäudesicherung des Objekts bis zur Inbetriebnahme Kosten in Höhe von rund 45 TEuro brutto monatlich an. Mit dem zukünftigen Jugendhilfeträger wird im Rahmen der Inbetriebnahme der dann notwendige Umfang der Bewachungsaufgaben abgestimmt. Berlin, den 12. Januar 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jan. 2017)