Drucksache 18 / 10 178 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Frank Scholtysek (AfD) vom 28. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dezember 2016) und Antwort Bebauungsplan XV-51 l, Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum ist die Verordnung zum Inkrafttreten lassen des o.g. B-Plans erst am 24.11.2016 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt erlassen worden, obwohl der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans XV-51 bereits 1993 und die Zustimmung des Abgeordnetenhauses zu. o.g. B-Plan im Jahr 2008 erfolgte? Antwort zu 1: Der am 02.11.1993 aufgestellte Bebauungsplan XV-51 wurde aus städtebaulichen Gründen am 11.12.1995 in die Bebauungspläne XV-51a bis XV-51m geteilt. Im Zusammenhang mit der „Umsteuerung“ der förmlichen Entwicklungsmaßnahmen im Jahr 2003 wurden auch für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes XV-51l eine Umplanung und damit geänderte Festsetzungen erforderlich. Am 16.10.2008 hat das Abgeordnetenhaus die Festsetzung des Bebauungsplanes XV-51l mit der Nutzung Gewerbegebiet beschlossen. Der Erlass der Festsetzungsverordnung am 24.11.2016 war formal für die Schaffung der Rechtskraft notwendig, hatte aber im Vergleich zu anderen für das Vorantreiben der Entwicklungsmaßnahme bzw. für die Entwicklung des Hauptstadtbereiches dringenderen Bebauungsplänen keine hohe Priorität, denn faktisch bzw. materiell war der Geltungsbereich des Bebauungsplanes entsprechend der Ausweisungen bereits vollständig bebaut: Das Bauvorhaben für ein großes Photovoltaik-Unternehmen (Büro- und Produktionsgebäude ) wurde auf Grundlage von § 34 BauGB sowie gemäß den projizierten Festsetzungen bereits im Jahr 2007 genehmigt und im Jahr 2008 fertiggestellt. Eine Kleinwindtestanlage wurde im Jahr 2012 auf Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB genehmigt und errichtet. Frage 2: Sind aufgrund der langen Dauer des Verfahrens die Beurteilungen der Umweltsituation, die aus dem Jahr 1993 bzw. 2005/2006 stammen überhaupt noch als Grundlage zum Inkrafttreten lassen des o.g. B-Plans verwend - und belastbar? Antwort zu 2: Im Rahmen der Umweltprüfung zum Bebauungsplan XV-51l wurden die Auswirkungen der potentiellen Planungen auf die Schutzgüter abgeschätzt. Da wenige Zeit später die o. g. Bauvorhaben unter Einhaltung aller bauplanungs-, umwelt- und naturschutzrechtlichen Auflagen vollständig realisiert wurden und sich außerdem die rechtlichen Grundlagen nicht verändert haben, gab es keine Veranlassung, erneut Gutachten einzuholen bzw. die Umweltsituation neu zu beurteilen. Die Aktualität der Aussagen zur Umweltsituation ist weiterhin gegeben. Das Planungsrecht des Bebauungsplanes XV- 51l ist vollständig ausgenutzt. Frage 3: Sind aufgrund der langen Dauer des Verfahrens der, der Öffentlichkeit im Jahr 2007 vorgelegte, Umweltbericht, das tier-ökologische Gutachten und die schall-technische Untersuchung insbesondere in ihrer Aussagefähigkeit zum Schutzgut Mensch, Schutzgut Wasser und Schutzgut Tiere und Pflanzen überhaupt noch aussagekräftig und belastbar? Antwort zu 3: Siehe auch Antwort zu 2. Der durch die bauliche Entwicklung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes verursachte Eingriff in den Naturhaushalt wurde im Vorgriff auf die geplanten Festsetzungen vollständig ausgeglichen. Zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen verpflichtete sich der Vorhabenträger in dem abgeschlossenen Grundstückskaufvertrag . Insbesondere zu den Schutzgütern Wasser und Mensch sind entsprechende Festsetzungen getroffen worden (z.B. zum Immissionsschutz die textliche Festsetzung 2 und zum Schutzgut Wasser die textlichen Festsetzungen 12 bis 14), deren Anwendbarkeit und Belastbarkeit weiterhin gegeben sind. Berlin, den 16. Januar 2017 Katrin Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2016)