Drucksache 18 / 10 181 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Andreas Wild (AfD) vom 03. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2017) und Antwort Ausweispapiere des mutmaßlichen Attentäters von Berlin am 19.12.2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Ist es richtig, dass die Unterlagen, die zur Identifizierung des mutmaßlichen Attentäters geführt haben, im Führerhaus des LKW lagen und erst rund 24 Stunden nach dem Attentat gefunden wurden? 2. Ist es richtig, dass sich mehrere Ersthelfer und Ermittlungsbeamte in das Führerhaus des LKW begeben hatten, bevor offensichtlich die Entscheidung getroffen wurde, die nähere spurentechnische Untersuchung des Führerhauses erst nach Abtransport zu einem geeigneten Platz vorzunehmen? 3. Teilt der Senat (der Innensenator) die Einschätzung , dass von einem Attentäter, der gerade 12 Menschen ermordet und 48 Menschen teils schwer verletzt hat und der sich mutmaßlich mit einer Schusswaffe auf der Flucht befand, weiterhin eine akute Gefahr ausging? 4. Sofern der Senat 3. bejaht, kann der Senat der Auffassung zustimmen, dass es sich nach der Flucht des Attentäters somit noch immer um eine Gefahrenlage gehandelt hat? 5. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass unabhängig von dem glücklichen Umstand des direkten Fundes von Personendokumenten durchaus auch die Möglichkeit , wenn nicht Wahrscheinlichkeit, bestanden hat, andere Ermittlungsansätze zu finden, wenn man den letzten Aufenthaltsort des Attentäters zeitnah in Augenschein genommen hätte? 6. Sofern der Senat zustimmt, dass auch nach dem Attentat eine akute Gefahrenlage bestand, und wenn der Senat weiterhin einräumt, dass bei einer sofortigen Untersuchung die Chance auf Gewinnung konkreter Ermittlungsanhalte bestanden hätte, stimmt der Senat dann auch der Schlussfolgerung zu, dass der Eindämmung dieser Gefahrenlage eindeutig eine höhere Priorität zuzumessen gewesen wäre, als der Spurensicherung unter möglichst optimalen Bedingungen? 7. Wie bewertet der Senat unter Berücksichtigung der Antwort zu 6. den Umstand, dass dem mutmaßlichen Attentäter aufgrund der getroffenen Entscheidungen ein Vorsprung von vielen Stunden verschafft worden ist? Zu 1. – 7.: Die Ermittlungen zum Anschlag auf dem Breitscheidplatz in Berlin am 19. Dezember 2016 werden durch den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) geführt, dem daher Auskünfte zum Ablauf der Maßnahmen obliegen. Darüber hinaus bestand in der schwierigen Einsatzsituation nach Auffassung des Senats ein Spannungsfeld zwischen der Gefahrenabwehr und der Sicherung ggf. unwiederbringlicher Spuren als Basis einer wirksamen Strafverfolgung. Dieser Herausforderung wurden die Einsatzkräfte in beiden Rechtsbereichen durch taktisch kluges und kriminalistisch umsichtiges Vorgehen im erforderlichen Maß gerecht. Darüber hinaus wird auf die Ausführungen des Direktors des Landeskriminalamts im Wortprotokoll der 1. Sitzung des Ausschusses für Inneres, Sicherheit und Ordnung, Digitale Verwaltung, Datenschutz , Informationsfreiheit und zur Umsetzung von Artikel 13 Abs. 6 GG sowie § 25 Abs. 10 ASOG verwiesen (siehe: http://pardok.parlamentberlin .de/starweb/adis/citat/VT/18/AusschussPr/iso/iso18- 001-wp.pdf). Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 181 2 8. Gedenkt der Senat, den Vorgang behördenintern aufzuarbeiten und über mögliche Konsequenzen nachzudenken ? 9. Sofern 8. bejaht wird, an welche Konsequenzen denkt der Senat? Zu 8. und 9.: Unabhängig vom laufenden Ermittlungsverfahren des GBA wird - wie bei herausragenden Einsätzen üblich - eine Auswertung mit dem Ziel erfolgen , die Abläufe zu prüfen und bei Bedarf zu optimieren. Berlin, den 18. Januar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2017)