Drucksache 18 / 10 184 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 03. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2017) und Antwort Finanzierung des Kreuzberger Chaos mit der Gerhart-Hauptmann-Schule Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht vollständig in eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Grundlage für die Beantwortung ist daher eine Stellungnahme des Bezirksamts Friedrichshain -Kreuzberg. 1. Welche Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg sind in 2014, 2015 und 2016 auf die Betreuung der Gerhart- Hauptmann-Schule in welchem Umfang angefallen (bitte einzeln auflisten)? Zu 1.: Das Objekt Ohlauer Str. 24 (Gerhard- Hauptmann-Schule) befindet sich im Finanzvermögen und legt sich deshalb nicht auf Produkte der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) um. Für die Betreuung des Objektes sind Kosten angefallen, die als Verrechnungskosten in der KLR abgebildet werden, sowie Kosten für die Bewirtschaftung, Abschreibung für Anlagevermögen und kalkulatorische Zinsen (vgl. Anlage 1). 2. Welche finanzielle Unterstützung von Seiten des Senats ist für die Betreuung der Gerhart-Hauptmann- Schule in den Jahren 2014, 2015 und 2016 an den Bezirk geflossen bzw. zugesagt worden, die Einfluss auf die bezirkliche KLR hat oder haben wird? Zu 2.: Seitens des Senats erfolgte in den Jahren 2014 und 2015 im Zusammenhang mit der Gerhart- Hauptmann-Schule keine finanzielle Unterstützung des Bezirks. Eine Basiskorrektur für 2016 liegt noch nicht vor. 3. Welche Kosten fielen beim Senat für die Gerhart- Hauptmann-Schule in 2014, 2015 und 2016 direkt an? Zu 3.: Für die Jahre 2014 und 2015 fielen beim Senat keine Kosten für die Gerhardt-Hauptmann-Schule an. Seit 01.08.2016 wurde das Objekt dem Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten entgeltfrei zur Nutzung überlassen. Es waren lediglich die Nebenkosten in Höhe von 6.782,42 € monatlich zu zahlen. 4. Wie hoch waren die Basiskorrekturen 2014, 2015, 2016 für Friedrichshain-Kreuzberg und für welche einzelnen Aspekte sind in welcher Höhe Korrekturen angebracht worden? Zu 4.: Der Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg hat für das Jahr 2014 eine Basiskorrektur von insgesamt rd. 11,9 Mio. € erhalten. Für das Jahr 2015 wurde dem Bezirk ein Betrag von rd. 11,7 Mio. € im Wege der Basiskorrektur abgezogen, insbesondere weil die sonstigen Transferleistungen (Z-Teil) und die Einnahmen an die Ist-Werte des jeweiligen Jahres angepasst werden. Im Übrigen verweise ich auf meine Schreiben an den Vorsitzenden des Hauptausschusses vom 26.03.2015 (Rote Nr. 1825) sowie vom 04.04.2016 (Rote Nr. 2735), aus denen die Einzelheiten der Basiskorrekturen entnommen werden können. Eine Basiskorrektur für 2016 liegt noch nicht vor. 5. Welche weiteren Planungen verfolgt der Senat mit dem Gebäudekomplex im Kalenderjahr 2017? Zu 5.: Eigene Planungen verfolgt der Senat nicht, da es sich um ein bezirkseigenes Objekt handelt und somit die Entscheidung über die zukünftige Nutzung dem zuständigen Bezirksamt obliegt. Derzeit befindet sich im Ergebnis einer Verständigung zwischen dem Bezirk und der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung im Nordflügel eine Notunterkunft für die Unterbringung von Asylbegehrenden, die weiterhin betrieben und perspekti- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 184 2 visch in eine Gemeinschaftsunterkunft umgewandelt werden soll. 6. Welche weiteren Planungen verfolgt der Bezirk mit dem Gebäudekomplex im Kalenderjahr 2017? Zu 6.: Seitens des Bezirksamts Friedrichshain- Kreuzberg sind zum einen die Herrichtung zur Gemeinschaftsunterkunft und zum anderen die Einrichtung eines Flüchtlingszentrums für 2017 geplant. Berlin, den 18. Januar 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Jan. 2017) Anlage zur Schriftlichen Anfrage S18/10184 9008388 IKT Ohlauer24 Schulgeb. in EUR Kosten-, Erlösart mit Bezeichnung 2014 2015 2016 40501010 Geschäftsbedarf 26 40502010 Verbrauchsmaterial 773 40502060 Ausstattung 87 40503070 Gutachten/Beratung 1.606 40503080 Rechtskosten 5.950 38.325 7.277 40503100 Dienstleistung, allg 826.231 959.017 1.065.681 40503130 Honorare konsumtiv 7.536 40503150 RA-Gebühren<>Partei 17.900 40504030 Hausreinigung 7.230 27.392 4.995 40504060 Gebäude, allg. 3.932 358 12.117 40504070 Frischwasser 25.802 3.996 5.502 40504090 Strom 71.252 51.452 35.227 40504100 Gas 48.653 36.380 50.389 40504110 Schneebeseitigung 570 337 428 40504130 Straßenreinigung 7.223 7.373 7.373 40504140 Abfallentsorgung 22.101 4.161 5.583 40504220 Niederschlagswasser 3.140 7.561 6.174 40504230 Schmutzwasser 4.786 4.979 2.631 40506010 ImmoSteuer+Vers 1.475 1.268 1.405 40507030 Immobilienunterhalt 119.005 291.966 300.865 40507080 Unterhaltung, allg 2.693 683 40701110 AfA Gebäude 86.299 88.287 89.499 40702030 kalkZ Gebäude 74.239 61.646 79.274 40801010 bwVerrechnungskosten 18.836 11.856 10.540 * 40801020 buwVerrechnungskost. 2.221 1.546 1.288 * Summe Kosten (bw und buw) 1.332.525 1.617.402 1.694.463 40702020 kalkZ Grund/Boden 37.016 30.045 38.113 50101030 Inv:Gebäude 1.942 80102130 Verw.ausg.(sonstB) 5.067 2.330 4.186 80200100 Miete und Pacht 15.153 33.592 57.728 * Verrechnungen folgender interner Produkte (für die Betreuung des Objektes): 79072 (Amtsh.Stell. Bauaufs.-Bez) 80380 (S-techn.Geb.verw.Arch Ing) 80482 (Kassenangelegenheiten) 80548 (S-Energie-V.-management) S18-10184 S18-10184-AE_Anlage-2017-01-18