Drucksache 18 / 10 185 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Peter Trapp (CDU) vom 03. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2017) und Antwort Auch 2016 in der Kralle des Fiskus? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie oft kamen im Land Berlin im Jahr 2016 Wegfahrsperren (sogenannte „Parkkrallen“) zum Einsatz, um die Begleichung von Steuerschulden zu erzwingen? Zu 1.: Die Berliner Finanzämter haben die Parkkralle bei der Beitreibung steuerlicher und sonstiger öffentlichrechtlicher Forderungen im Jahr 2016 in 7 Fällen eingesetzt . In 1.469 Fällen führte bereits die unmittelbare Androhung der Parkkralle durch den Vollstreckungsaußendienst gegenüber Vollstreckungsschuldnerinnen und Vollstreckungsschuldnern zum Erfolg. 2. Wie oft haben sich betroffene Bürger 2016 über das Anbringen der Parkkralle beschwert? Zu 2.: Der Senatsverwaltung für Finanzen sind im Jahr 2016 keine Beschwerden von Betroffenen bekannt geworden. Berlin, den 05. Januar 2017 In Vertretung Dr. Margaretha Sudhof Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Jan. 2017)