Drucksache 18 / 10 195 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Vogel (CDU) vom 04. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2017) und Antwort Ausreichende Rücklagen im Landeshaushalt für Beamtenpensionen? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie entwickelten sich die Ausgaben für Pensionszahlungen an politische Beamte des Landes Berlin in den letzten 10 Jahren, bitte unterteilt nach Senat und Bezirken ? Zu 1.: Die Pensionszahlungen an die ehemaligen politischen Beamtinnen und politischen Beamten im Sinne des § 46 Abs. 1 des Landesbeamtengesetzes (LBG) sowie an die ehemaligen Bezirksamtsmitglieder wurden bisher nicht gesondert statistisch erfasst. Eine getrennte Auswertung für diesen Personenkreis ist daher nicht möglich. Die entsprechenden Ausgaben sind daher Bestandteil der Angaben zu Frage 2. 2. Wie entwickelten sich die Ausgaben für Pensionszahlungen an Laufbahnbeamte des Landes Berlin in den letzten 10 Jahren? Zu 2.: Die Versorgungsausgaben für alle Beamtinnen und Beamten haben sich in den letzten zehn Jahren wie folgt entwickelt: Jahr Versorgungsausgaben in Mio. € 2007 1.137,29 2008 1.164,66 2009 1.189,21 2010 1.215,94 2011 1.257,29 2012 1.298,78 2013 1.357,10 2014 1.421,68 2015 1.495,81 2016 1.577,40 3. Wie entwickeln sich voraussichtlich die Ausgaben für Pensionszahlungen an politische Beamte des Landes Berlin in den kommenden 10 Jahren? Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 195 2 4. Wie entwickeln sich voraussichtlich die Ausgaben für Pensionszahlungen an Laufbahnbeamte des Landes Berlin in den kommenden 10 Jahren? Zu 4.: Die Versorgungsausgaben für alle Beamtinnen und Beamten werden sich gemäß Versorgungsbericht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 26. August 2015 – bei einer angenommenen durchschnittlichen linearen Versorgungsanpassung von jährlich 2,0 % – in den nächsten zehn Jahren voraussichtlich wie folgt entwickeln : Jahr Versorgungsausgaben in Mio. € 2017 1.649,5 2018 1.721,1 2019 1.791,3 2020 1.859,7 2021 1.927,1 2022 1.994,0 2023 2.059,9 2024 2.126,2 2025 2.192,5 2026 2.258,9 5. Wie entwickelte sich die gebildete Versorgungsrücklage in den letzten 10 Jahren, wie ist die prognostizierte Entwicklung der kommenden 10 Jahre? Zu 5.: Die Versorgungsrücklage entwickelte sich in den letzten 10 Jahren wie folgt: Jahr Marktwert am Jahresultimo in Mio. € 2007 235,0 2008 277,9 2009 331,3 2010 378,4 2011 434,5 2012 517,9 2013 577,9 2014 666,2 2015 737,7 2016 831,3 Verlässliche Prognosen über die künftige Entwicklung der Versorgungsrücklage liegen bisher nur für den aktuellen Finanzplanungszeitraum von 2016 bis 2020 vor. Jahr Prognostizierter Marktwert am Jahresultimo in Mio. € 2017 920,4 2018 999,7 2019 1.077,7 2020 1.153,4 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 195 3 6. Wie bewertet der Senat die Höhe der Versorgungsrücklage ? Zu 6.: Die Höhe der Zuführungen zur Versorgungsrücklage hat sich nach den gesetzlichen Vorgaben des § 14a Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) bestimmt. Diese Regelung sieht für Bund und Länder die Bildung einer Versorgungsrücklage in der Weise vor, dass in der Zeit vom 01.01.1999 bis zum 31.12.2017 die Anpassungen der Besoldung und Versorgung nach § 14 BBesG und § 70 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse in gleichmäßigen Schritten von durchschnittlich 0,2 Prozent abgesenkt werden und der Unterschiedsbetrag gegenüber der nicht verminderten Anpassung einem Sondervermögen (Versorgungsrücklage ) zugeführt wird. Die Versorgungsrücklage war sowohl beim Bund als auch in den Ländern von vornherein so konzipiert, dass sie der Abfederung der künftig entstehenden Versorgungslasten und nicht einer vollständigen Gegenfinanzierung dienen sollte. Diesen Zweck erfüllt auch das Sondervermögen „Versorgungsrücklage des Landes Berlin“. 7. Auf welcher Basis erfolgt derzeit eine Erhöhung der Mittel in der Versorgungsrücklage? Zu 7.: Die Erhöhung des jährlichen Zuführungsbetrages ergibt sich dadurch, dass jeweils der „Basiseffekt“ der vorangegangenen jährlichen Zuführungsbeträge erhalten bleibt. Der finanzielle Gegenwert, der in der Antwort zu Frage 6 dargestellten verminderten Anpassungen seit 1999, wird dem Sondervermögen jedes Jahr kumulativ zugeführt. Zudem stehen die aus der Mittelanlage erwirtschafteten jährlichen Erträge zur Wiederanlage zur Verfügung . 8. Wie ist eine zukünftige Erhöhung der Versorgungsrücklage geplant? Zu 8.: Da Modellrechnungen zur Entwicklung der Zahl der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und der künftigen Versorgungsausgaben ergeben hatten, dass die höchste Zahl der Versorgungsfälle im unmittelbaren Landesdienst nicht wie bei der Verabschiedung des Versorgungsrücklagegesetzes im Jahre 1999 prognostiziert in 2017/ 2018, sondern erst im Jahr 2032 erreicht wird, wurde das Berliner Versorgungsrücklagegesetz im Juni 2016 dahingehend geändert, dass auch über das Jahr 2017 hinaus Zuführungen zur Rücklage stattfinden und dass Entnahmen für den Bereich des Landes Berlin (unmittelbarer Landesdienst) zur Gegenfinanzierung laufender Versorgungsausgaben frühestens ab 2020 möglich sind. 9. Wird die Versorgungsrücklage den geplanten Neueinstellungen von Beamten gerecht? Zu 9.: Derzeit haben zehn Bundesländer und der Bund einen zusätzlichen Versorgungsfonds zur Gegenfinanzierung der künftigen Versorgungslasten eingerichtet. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels bestehen auch im Land Berlin Planungen zur Einrichtung eines zusätzlichen Versorgungsfonds für künftig neu einzustellende Beamtinnen und Beamte. Konkrete Umsetzungsschritte zur Ausgestaltung eines möglichen Pensionsfonds oder zum zeitlichen Horizont stehen jedoch noch nicht fest. Berlin, den 13. Januar 2017 In Vertretung Klaus Feiler Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2017)