Drucksache 18 / 10 200 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 04. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2017) und Antwort Barrierefreie BVG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat teilweise nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) AöR und die Deutsche Bahn (DB) AG um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend mit entsprechendem Verweis auf den Ursprung wiedergegeben . Frage 1: Hält der Senat an der Planung fest, dass bis 2020 die BVG komplett barrierefrei nutzbar ist? Antwort zu 1: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG verfolgt weiterhin das Ziel, dass bis 2020 alle U-Bahnhöfe barrierefrei nutzbar sind.“ Frage 2: Wie viele U-Bahnhöfe sind dazu aktuell noch mit Aufzügen auszustatten? Antwort zu 2: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die BVG arbeitet mit Hochdruck daran, das gemeinsame Ziel der vollständigen Barrierefreiheit aller noch verbleibenden 61 U-Bahnhöfe zu erreichen. Für alle noch zu errichtenden Aufzugsanlagen sind bereits die Planungsaufträge vergeben und bis auf wenige Ausnahmen die Plangenehmigungsanträge bei der zuständigen Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz eingereicht.“ Frage 3: Wie viele Umsteigebahnhöfe der BVG, innerhalb des U-Bahnnetzes bzw. zwischen U- und S- Bahnnetz sind bei der U-Bahn bisher nicht barrierefrei nutzbar? Antwort zu 3: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Innerhalb des U-Bahnnetzes sind von 19 Umsteigebahnhöfen vier bisher nicht bzw. nicht vollständig barrierefrei ausgebaut. Der U-Bahnhof Hallesches Tor wird im Laufe des Jahres 2017 barrierefrei umgebaut. Von den 30 Umsteigebahnhöfen zwischen dem Uund S-Bahnnetz sind lediglich zwei Bahnhöfe auf Seiten der U-Bahn (Kaiserdamm und Jannowitzbrücke) derzeitig nicht barrierefrei. Die Umrüstung des U-Bahnhofes Jannowitzbrücke erfolgt in 2017.“ Frage 4: Nach welchen Kriterien erfolgt die Abarbeitung der To-do-Liste in Sachen „Barrierefreiheit“ – d.h. mit welcher Prioritätensetzung? Frage 5: Legt die BVG diese Reihenfolge allein fest oder gemeinsam mit dem Land Berlin oder gibt es einen Kriterienkatalog des Landes als Vorgabe an die BVG? Frage 6: Welche Bedeutung kommt im Rahmen dieser Prioritätensetzung zur Erreichung der Barrierefreiheit den Aspekten „Fahrgastaufkommen“, „Kosten“ und „Umsteigebahnhof “ zu? Antwort zu 4, 5 und 6: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Hierzu gibt es eine mit der bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelten Arbeitsgruppe „Bauen und Verkehr – barrierefrei“ abgestimmte Prioritätenliste. Diese orientiert sich an Aufkommensschwerpunkten , wie z. B. Krankenhäuser und Versorgungszentren. Aufgrund der baulichen und genehmigungstechnischen Randbedingungen variiert die Planungs- und Genehmigungsphase zeitlich teilweise erheblich. Um das Ziel eines vollständigen barrierefreien Ausbaus bis 2020 zu erreichen, werden nach Vorliegen der Baugenehmigungen auch Aufzüge mit geringerer Priorität vorgezogen . Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 200 2 Der Investitionsbedarf einzelner Aufzugsanlagen wird in der Abarbeitungspriorität nicht betrachtet.“ Frage 7: Mit welchen Maßnahmen wird eine geringe Reparaturanfälligkeit und Reparaturdauer bei Aufzugsanlagen angestrebt, um geringere Ausfallzeiten gegenüber dem Ist-Zustand an vielen Stationen zu gewährleisten? Antwort zu 7: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Wird die Störung einer Aufzugsanlage gemeldet, so ist vorgesehen, dass binnen zwei Stunden vor Ort mit Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme begonnen wird. Leider ist es nicht immer möglich, die Anlage sofort zu reparieren. Gerade bei oft auftretenden Vandalismusschäden , die hauptsächlich die Türen der Aufzugsanlagen betreffen, müssen durch die zuständige Aufzugsfirma erst nötige Ersatzteile bestellt werden. Aufgrund von Bestell- und Lieferprozessen für die verschiedenen Aufzugstypen müssen die Aufzugsanlagen zum Teil vorrübergehend außer Betrieb genommen werden . Weiterhin führt die BVG ein jährliches Austauschprogramm durch, in dem fünf bis sieben Aufzugsanlagen komplett ausgetauscht werden, um einer Überalterung des Anlagenbestands entgegen zu wirken. Weiterhin werden Modernisierungsmaßnahmen wie z. B. der Einbau neuer Steuerungstechnik oder neue Türpakete vorgenommen. Um den Vandalismusschäden möglichst vorzubeugen, werden BVG- Aufzugsanlagen vandalismushemmend ausgeschrieben. Die Verfügbarkeit im U-Bahnbereich ist im Verkehrsvertrag geregelt. Laut diesem muss eine mittlere Verfügbarkeit von 95% erreicht werden. Im Jahr 2016 wurde insgesamt eine sehr gute mittlere Verfügbarkeit von ca. 97,5 % erzielt.“ Frage 8: Inwieweit werden beim Einbau von Aufzügen weitere Aspekte der Barrierefreiheit, wie Blindenleitsysteme oder akustische Informationssysteme mit umgesetzt ? Antwort zu 8: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die Bahnhöfe im Berliner U-Bahnnetz werden grundsätzlich barrierefrei ausgestattet. Dieses beinhaltet neben dem Einbau eines Aufzugs, der höchste Priorität hat, generell auch die Höhenregulierung der Bahnsteigkante , die Ausstattung mit Blindenleitsystem auf Bahnsteigen und Vorhallen sowie die entsprechenden Treppenmarkierungen . Dabei hat die Errichtung des Aufzuges oberste Priorität. Die weiteren Aspekte werden anschließend bzw. im Zuge weiterer Maßnahmen umgesetzt.“ Frage 9: Inwieweit gelten die Antworten zu 1 bis 8 auch für die Einrichtungen der Deutschen Bahn; insbesondere der S-Bahn? Frage 10: Was begründet gegebenenfalls welche Abweichungen zu den Bahnhöfen der BVG? Antwort zu 9 und 10: Die DB AG verweist auf ihre Stellungnahme zu der Schriftlichen Anfrage 18/10175 und teilt hierzu Folgendes mit: • „109 Stationen vollkommen barrierefrei • 9 Stationen sind noch nicht barrierefrei: Gehrenseestraße, Hirschgarten, Karl-Bonhoeffer- Nervenklinik, Marienfelde, Nöldnerplatz, Warschauer Straße, Wilhelmshagen, Schöneweide und Yorckstraße. • 15 Stationen besitzen bereits einen barrierefreien Zugang jedoch fehlen die taktilen Elemente (Blindenleitsystem ).“ Frage 11: Inwieweit erfolgt in Sachen „barrierefreie Bahnhöfe“ eine Koordination der Maßnahmen zwischen BVG und S-Bahn? Antwort zu 11: Die BVG teilt hierzu Folgendes mit: „Die direkten Planungen zu den jeweiligen Ausbauvorhaben , welche Bahnhöfe mit Aufzugsanlagen ausgerüstet werden, koordiniert die bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz angesiedelte AG „Bauen und Verkehr – barrierefrei“. Im Rahmen des barrierefreien Ausbaus der S- und U- Bahnhöfe mit Aufzügen ist jedes Verkehrsunternehmen für seine technischen Bauwerke jedoch allein zuständig. Bei entsprechender baulicher Notwendigkeit gibt es eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen der S-Bahn Berlin GmbH und der BVG AöR.“ Berlin, den 16. Januar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)