Drucksache 18 / 10 201 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Förster (FDP) vom 04. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2017) und Antwort Hunde in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Hunde sind derzeit in Berlin offiziell gemeldet und wie verteilen sich diese regional auf die Bezirke? Zu 1.: In Berlin waren am 31.12.2016 104.757 Hunde steuerlich gemeldet, die sich wie folgt auf die Finanzamtsbezirke verteilen: Finanzamt Charlottenburg 4.338 Friedrichshain- Kreuzberg 4.477 Neukölln 8.362 Reinickendorf 10.409 Schöneberg 2.675 Spandau 9.331 Steglitz 5.777 Tempelhof 6.400 Wedding 2.997 Wilmersdorf 3.727 Zehlendorf 4.448 Prenzlauer Berg 2.834 Lichtenberg 8.550 Marzahn-Hellersdorf 10.874 Mitte/Tiergarten 3.062 Pankow/Weißensee 7.932 Treptow/Köpenick 8.564 Summe 104.757 2. Hat die Zahl der gemeldeten Hunde in den letzten Jahren zu- oder abgenommen und worauf ist dies nach Einschätzung des Senats zurückzuführen? Zu 2.: Die Zahl der steuerlich erfassten Hunde steigt seit Jahren kontinuierlich. Im Vergleich zum Vorjahr erfolgte 2016 ein Anstieg um 2.160 Hunde. Erkenntnisse über die konkreten Gründe für diese Entwicklung liegen dem Senat nicht vor. Zumindest ein Zusammenhang mit der Bevölkerungsentwicklung erscheint naheliegend. 3. Welche sind die bevorzugt gehaltenen Hunderassen und gab es hierbei in den letzten Jahren Veränderungen ? Zu 3.: Bei der steuerlichen Anmeldung eines Hundes sind von der Hundehalterin und vom Hundehalter auf dem zu verwendenden Vordruck Angaben zur Rasse des Hundes zu machen. Eine hohe Anzahl der steuerlich geführten Hunde wird als Mischling angemeldet, so dass keine Zuordnung zu einer bestimmten Rasse erfolgen kann. Eine maschinelle Erfassung und Auswertung der Daten erfolgt nicht, da diese Angaben zur Durchführung des Besteuerungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Angaben werden lediglich erbeten, um im Rahmen der Einzelfallprüfung (z. B. bei der Auswertung eigener Kontrollaktionen oder der Bearbeitung von Kontrollmitteilungen der Polizei und der Ordnungsbehörden) überprüfen zu können, ob die festgestellte Marke an dem Halsband des Hundes befestigt war, für den sie bei der steuerlichen Erfassung vergeben wurde. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 201 2 4. Wie hoch schätzt der Senat die Zahl der nicht offiziell gemeldeten, also „schwarz“ gehaltenen Hunde und welche Maßnahmen werden dagegen unternommen? Zu 4.: Verlässliche Schätzungen über die Anzahl der nicht angemeldeten Hunde sind mangels hinreichender Erkenntnisse nicht möglich. Bereits seit den 1990er Jahren arbeiten die Finanzämter im Wege der Amtshilfe eng mit den Ordnungsbehörden zusammen. Bis zum Kalenderjahr 2005 wurden die Kontrollmaßnahmen zur Hundesteuer ausschließlich durch die Polizei durchgeführt. Seit dem Kalenderjahr 2006 sind zusätzlich die Berliner Ordnungsämter im Wege der Amtshilfe für die Finanzämter tätig. Soweit den Ordnungsbehörden bei ihren laufenden Kontrollen Hunde ohne Steuermarke zur Kenntnis gelangen , werden Kontrollmitteilungen für die örtlich zuständigen Finanzämter gefertigt und von diesen laufend für steuerliche Zwecke ausgewertet. Ferner werden jährlich Kontrollaktionen der Finanzämter mit regionaler Zuständigkeit in Zusammenarbeit mit Polizei oder Ordnungsamt durchgeführt. 5. Hält der Senat die Kontrollen für ausreichend, um die Hundesteuerpflicht durchzusetzen? Wenn nein, wie könnten diese verbessert werden? Zu 5.: Ja. 6. Wie viele der sogenannten „Kampfhunde“ sind in Berlin offiziell gemeldet und auf welche Rassen verteilen sich diese? 7. Hat die Zahl der „Kampfhunde“ in den letzten Jahren zu- oder abgenommen? Zu 6. und 7.: Zu den aktuell bei den zuständigen Behörden gemeldeten sogenannten Kampfhunden liegen dem Senat keine gesicherten Zahlen vor, da entsprechende Daten bisher mangels Rechtsgrundlage nicht systematisch erfasst wurden. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Anzahl der anzeigepflichtigen Rassen und deren Kreuzungen aufgrund gesetzlicher Änderungen seit Einführung der Anzeigepflicht von ehemals fünf ab dem Jahr 2000, auf vier ab 2004 und seit Mitte 2016 auf nur noch drei verringert hat. Weiterhin müssten Abgänge durch Tod oder Wegzug berücksichtigt werden. In Zukunft werden derartige Zahlen jedoch verfügbar sein, da das Gesetz zur Neuregelung des Haltens und Führens von Hunden in Berlin vom 7. Juli 2016 die Erfassung aller im Land Berlin gehaltenen Hunde, einschließlich ihrer Rasse, in einem zentralen Register vorsieht. Nach den gesetzlichen Vorgaben wird das zentrale Hunderegister in etwa 2,5 Jahren funktionsfähig sein. 8. Wie schätzt der Senat die Gefahren für die Allgemeinheit ein, die von den Kampfhunden ausgehen? Zu 8.: Die Verordnung zur Bestimmung der gefährlichen Hunde im Sinne des § 5 Abs. 1 Satz 1 des Hundegesetzes vom 22.08.2016 (Gefährliche Hunde-Verordnung - GefHuVO) benennt drei Hunderassen und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunderassen, bei denen nach Auffassung des Senats von einer erhöhten Gefährlichkeit und im Vergleich zu anderen Rassen und Kreuzungen einer größeren Gefahr für die öffentliche Sicherheit auszugehen ist. Hunde dieser Rassen weisen entsprechend ihrer ursprünglichen auf bestimmte Zwecke gerichteten Zucht großes Potential zur Ausprägung der Eigenschaften eines gefährlichen Hundes auf. Für Kreuzungen , an denen Hunde der aufgeführten Rassen beteiligt sind, gilt dies entsprechend, solange die für die Gefährlichkeit wesentlichen Merkmale des Phänotyps bei ihnen noch signifikant in Erscheinung treten. 9. Welche Verbesserungen soll das neue, 2016 in Kraft getretene Hundegesetz in Berlin bringen? Zu 9.: Der Senat erwartet, dass durch die Umsetzung des neuen Hundegesetzes die von der Haltung und dem Führen von Hunden ausgehenden Gefahren weiter reduziert werden und ein wichtiger Beitrag zu einem besseren Miteinander und Umgang von Bürgerinnen und Bürgern, die keinen Hund halten, und Hundehalterinnen und Hundehaltern geleistet werden kann. Berlin, den 20. Januar 2017 In Vertretung M. Gottstein Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)