Drucksache 18 / 10 217 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Niklas Schrader (LINKE) vom 09. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Januar 2017) und Antwort Datenschutz und Tracker auf den Internetseiten des Landes Berlin I: Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Kommt es bei der Domain der Senatsverwaltungen , Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung (http://www.berlin.de/) sowie deren Unterseiten zum Einsatz von sogenannten Trackern und wenn ja, a. um welche Tracker handelt es sich dabei? b. bei welchen der Tracker handelt es sich um Werbetracker ? c. welchen Grund sehen die Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung für den Einsatz von Trackern und insbesondere Werbetrackern auf ihrer Domain sowie deren Unterseiten ? d. werden Daten von Nutzer*innen der Domain http://www.berlin.de/ sowie deren Unterseiten durch die Verwendung von Trackern an Dritte weitergegeben und wenn ja, welche Daten und für welche Zwecke werden diese von Dritten verwendet ? e. welche Rechtsgrundlagen und welche Dienstvorschriften sind hierfür maßgeblich? Zu 1.: Das unter der Domain http://www.berlin.de/ abgebildete Stadtportal Berlin.de wird auf der Basis eines Betreibervertrags von der BerlinOnline Stadtportal GmbH & Co KG im Rahmen eines Public-Privat-Partnership- Modells betrieben. Dabei trägt der Betreiber für die Themenbereiche „Kultur und Ausgehen“, „Tourismus“ und „Themen“ sowie für die entsprechenden Werbeeinblendungen, die der Refinanzierung des für das Land Berlin kostenfrei betriebenen Portals dienen, die redaktionelle Verantwortung . Der Betreiber setzt folgende Tracker direkt ein • Piwik • Google Analytics (teilweise) • IVW Zählpixel • BOSS Zählpixel Hinzu kommen Tracker von Partnern, deren Werbeanzeigen und Angebote auf der Plattform von Berlin.de - ausschließlich außerhalb der Auftritte der Senatsverwaltungen , Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin - eingebunden sind und angezeigt werden. Die Internetseiten der Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung sind dem Themenbereich „Politik, Verwaltung, Bürger“ zugeordnet und werden von den jeweils zuständigen Behörden des Landes Berlin redaktionell verantwortet. Auf diesen Seiten kommen keine Werbetracker zum Einsatz. Der Einsatz von Trackern bzw. Software zur Auswertung von Nutzungsverhalten dient der Qualitätssicherung und der Verbesserung der Auftritte der Senatsverwaltungen , Behörden und Einrichtungen des Landes Berlin sowie der Auswertung der Reichweitenentwicklung der Auftritte. Darüber gibt es außerhalb des Themenbereichs „Politik , Verwaltung, Bürger“ Inhalte auf Berlin.de, die über Partner des Betreibers von Berlin.de bereitgestellt werden. In diesen Fällen unterliegt die Verarbeitung und Nutzung dieser Daten den Datenschutzregelungen des jeweiligen Partners. Einige dieser Partner erstellen mit Hilfe von Cookies und dynamischen IP-Adressen pseudonyme Nutzungsprofile, um die jeweiligen Nutzer*innen über speziell auf sie zugeschnittene, interessante Angebote und Werbung informieren zu können. Bei den meisten Partnern kann der Verarbeitung und Nutzung der so gewonnenen Nutzungsprofile jederzeit über so genannte Opt- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 217 2 Out-Seiten widersprochen werden. Eine Sammlung solcher Opt-Out-Links wird seitens des Betreibers von berlin .de unter http://www.berlin.de/wir-ueberuns /agb/datenschutz/3990767-4219234-optout-auswerbenetzwerken .html zur Verfügung gestellt. Sobald die Server und Browser das sogenannte Track-Out Verfahren unterstützen, wird dies ebenfalls dort dokumentiert. Personenbezogene Daten werden ohne Zustimmung nicht an Dritte weitergeleitet, die keine Partner sind. Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. Die gesetzlichen Grundlagen sind insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). 2. Kann der Senat ausschließen, dass die Daten von Nutzer*innen der Domain http://www.berlin.de/ sowie deren Unterseiten für kommerzielle Zwecke von Dritten verwendet werden und wenn nein, welche vertraglichen Gegenleistungen erhalten die Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung? Zu 2.: Eine Weitergabe personenbezogener Daten zu Werbezwecken schließt die Datenschutzerklärung von Berlin.de aus. Daten, die über so genannte Werbetracker durch Dritte erhoben werden, können wie in der Antwort zu Frage 1. dargestellt genutzt werden. 3. Wie werden Nutzer*innen beim Besuch der Domain http://www.berlin.de/ sowie deren Unterseiten über die Verwendung von Trackern durch die Senatsverwaltungen , Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung informiert oder gewarnt (insbesondere durch „Cookie “-Warnung)? Zu 3.: Informationen zur Nutzung von Cookies erhalten die Nutzerinnen und Nutzer von Berlin.de über die Datenschutzerklärung sowie über die Informationen zur nutzungsbasierten Werbung. 4. Wird die Verwendung von den in Frage 1 genannten Trackern explizit in der Datenschutzerklärung der Domain http://www.berlin.de/ sowie deren Unterseiten der Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung erwähnt und wenn nein, warum nicht? Zu 4.: Ja, in den jeweiligen Impressen der einzelnen Behörden des Landes Berlin wird auf die Datenschutzerklärung für das Portal Berlin.de verlinkt. 5. Werden auf der Domain http://www.berlin.de/ sowie deren Unterseiten der Senatsverwaltungen, Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung IP-Adressen von Nutzer*innen gespeichert und wenn ja, a. wird auf dem angebotenen Internet-Portal der Senatsverwaltungen , Behörden und Einrichtungen der Landesverwaltung sichergestellt, dass die anfallenden personenbezogenen Daten über den Ablauf des Zugriffs oder der sonstigen Nutzung unmittelbar nach deren Beendigung gelöscht werden (§ 13 Telemediengesetz, vgl. auch Urteil des AG Berlin-Mitte, 5 C 314/06 vom 27.03.2007)? b. wird die Internet-Protokolladresse der zugreifenden Hostsysteme aufgezeichnet und wenn ja, wie lange? Zu 5.: Bei jedem Zugriff auf eine Seite aus den oben genannten Internetauftritten und bei jedem Abruf einer Datei werden Daten über diesen Vorgang in einer Protokolldatei gespeichert. Diese Daten (z.B. IP-Adresse, Datum , Uhrzeit und betrachtete Seiten) lassen im Regelfall jedoch keine Identifizierung zu. Eine personenbezogene Nutzung dieser Daten erfolgt nicht. Die Daten werden lediglich für eine anonymisierte statistische Auswertung verwendet. Die IP-Adressen werden für die Aufrechterhaltung des Betriebs protokolliert und nach 5 Tagen gelöscht. Berlin, den 24. Januar 2017 Der Regierende Bürgermeister In Vertretung Björn Böhning Chef der Senatskanzlei (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Jan. 2017)