Drucksache 18 / 10 219 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 09. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2017) und Antwort Sicherheitskonzept bei öffentlichen Veranstaltungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wer ist in Berlin für die Abnahme von Sicherheitskonzepten bei öffentlichen Veranstaltungen zuständig? Antwort zu 1: Bei der Beurteilung von vom Veranstalter erstellten Sicherheitskonzepten handelt es sich immer um ein Zusammenwirken mehrerer Behörden. Die konkrete Zuständigkeit für die Bewertung von Sicherheitskonzepten hängt davon ab, wo die öffentliche Veranstaltung stattfindet. Hierbei wird unterschieden zwischen Veranstaltungen in öffentlichen Grünanlagen und Veranstaltungen auf öffentlichem Straßenland des übergeordneten Straßennetzes bzw. des Nebennetzes. Die Sicherheitsbehörden Feuerwehr und Polizei gehören regelmäßig zu den beteiligten Behörden. Frage 2: Ab welcher Größenordnung einer Veranstaltung muss welche Behörde im Land Berlin die Genehmigung erteilen? Antwort zu 2: Auf die Größenordnung der Veranstaltung kommt es dabei nicht an, sondern darauf, wo sie stattfindet. Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Frage 3: Wie tauschen sich die unterschiedlichen Behörden im Land Berlin zu Sicherheitskonzepten aus? Antwort zu 3: Die beteiligten Behörden tauschen sich schriftlich, elektronisch oder fernmündlich aus. Bei Großveranstaltungen finden in der Regel gemeinsame Besprechungen (Sicherheitskonferenzen) statt. Frage 4: Was passiert, wenn bei einer größeren Veranstaltung vom Veranstalter kein Sicherheitskonzept mit den Behörden abgestimmt wurde? Antwort zu 4: Wenn die beteiligten Behörden ein Sicherheitskonzept des Veranstalters als erforderlich erachten und von diesem abfordern, was bei Großveranstaltungen regelmäßig der Fall ist, wird eine Erlaubnis für die Veranstaltung nur erteilt, wenn ein solches Konzept auch vorgelegt und abgestimmt wurde. Berlin, den 19. Januar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)