Drucksache 18 / 10 220 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2017) und Antwort Einsatz von Schülerlotsen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulen nehmen in Berlin am Schülerlotsenprogramm teil und an welchen Standorten werden sie eingesetzt? Zu 1.: Die Zahl der Schulen wird durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBildJug Fam) nicht zentral erhoben. 2. Wie sieht die Verteilung berlinweit auf die einzelnen Bezirke aus? Gibt es Bezirke mit besonders vielen, wenigen oder gar keinen Schülerlotsen? Zu 2.: Hierüber liegen der SenBildJugFam keine Informationen vor. 3. Wie stark ist die Polizei in die Betreuung der Schülerlotsen eingebunden? Sind bei jedem Schülerlotsen- Einsatz Beamte oder eine/r der Verkehrssicherheitsberater *in oder andere Verkehrshelfer (z. B. Eltern) anwesend ? Zu 3.: Die theoretische und praktische Ausbildung der ehrenamtlich und freiwillig tätigen Schülerlotsinnen und Schülerlotsen obliegt ausschließlich den jeweiligen Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberatern des für die Grundschulen mit Lotsendienst örtlich zuständigen Polizeiabschnitts. Grundsätzlich versehen in den Grundschulen Verkehrsbeauftragte (Lehrkräfte) ihren Dienst, die für die Einteilung der Schülerlotsen, die Bereitstellung der Ausrüstung und auch für eine Betreuung verantwortlich sind. Unmittelbar nach Ende der Ausbildung und Aufnahme der Schülerlotsentätigkeit findet eine intensive Betreuung der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen, hauptsächlich durch die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei und auch durch Dienstkräfte im Kontaktbereichsdienst statt. In unterschiedlichen Zeitabständen erfolgt durch die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei eine Überwachung der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen am zugewiesenen Einsatzort. 4. Handelt es sich bei den Straßen, an denen die Einsätze der Schülerlotsen stattfinden, überwiegend um als Durchfahrtsstraßen genutzte Tempo 30 Straßen und falls ja, welche Maßnahmen sind hier getroffen worden, um die Sicherheit der Schülerlotsen zu gewährleisten? Zu 4.: Zur Frage nach den Straßenkategorien, an denen Schülerlotsinnen und Schülerlotsen eingesetzt werden , verfügt die SenBildJugFam über keine Daten. Ein Bewusstsein für Schulkinder und Schülerlotsinnen und Schülerlotsen schafft alljährlich auch die Schulanfangsaktion der Landesverkehrswacht Berlin und ihrer Partner. Sie stand 2016 unter dem Motto „Schule startet! Verkehr wartet!“. Als Kampagnenmotiv wurde dafür wirkungsvoll die Figur eines Schülerlotsen gewählt, der einer Schülerin das Überqueren der Fahrbahn ermöglicht. 5. Welche Erkenntnisse gibt es über besonders gefährliche Bereiche an Standorten von Schülerlotsen? Zu 5.: Entsprechend der genannten Ausführungsvorschriften (siehe Antwort zu 1.) werden die Einsatzstellen der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen so ausgewählt, dass sie durch die Verkehrsverhältnisse weder gefährdet noch überfordert werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 220 2 6. Wie viele der Einsatzorte (Einmündungen, Kreuzungen ) sind mit zusätzlichen entschleunigenden Bodenschwellen , Aufpflasterungen, Gehwegvorstreckungen ausgestattet? Zu 6.: Zu dieser Frage verfügt die SenBildJugFam über keine Informationen. 7. An wie vielen Schulen musste aufgrund ähnlicher Vorkommnisse wie aktuell an der Werbellinsee- Grundschule der Einsatz von Schülerlotsen abgebrochen werden und welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Verkehrssicherheit herzustellen? Zu 7.: Es ist nicht bekannt, dass an anderen Berliner Schulen der Einsatz von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen abgebrochen werden musste. 8. Wieviel Personal steht der Polizei pro Abschnitt für die Schulwegsicherung zur Verfügung und in welchen Abständen findet die Schulwegsicherung durch die Polizei pro Schule durchschnittlich statt? Zu 8.: Grundsätzlich ist die Schulwegüberwachung Teil der Arbeit der Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei. Diese werden unterstützt durch Dienstkräfte der Dienstgruppen des zuständigen Polizeiabschnitts im Rahmen der allgemeinen Verkehrsüberwachung. Nach Maßgabe freien Personals und tagesaktueller Schwerpunkte sind Dienstkräfte der Dienstgruppen auch vor den Schulen präsent. Des Weiteren werden die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei personal - und lageabhängig durch die Kontaktbereichsbeamtinnen und Kontaktbereichsbeamten der Abschnitte bei dieser Aufgabe unterstützt. Die einzelnen Bereichsgrößen, die Anzahl der Grundschulen und die Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Grundschulen sind unterschiedlich, weshalb keine konkrete Zahl im Sinne der Frage benannt werden kann. Wie oben dargestellt, stehen grundsätzlich alle Dienstkräfte der örtlich zuständigen Dienstgruppen für die Schulwegsicherung zur Verfügung. 9. In welchen Abständen werden die Einsatzorte der Schülerlotsen evaluiert? Zu 9.: Eine zentrale Evaluation erfolgt nicht. Die Entscheidung über die Einrichtung oder Auflösung des Schulwegdienstes oder einzelner Einsatzstellen trifft die Schulkonferenz entsprechend den aktuellen Gegebenheiten nach Anhörung des örtlich zuständigen Verkehrssicherheitsberaters bzw. der örtlich zuständigen Verkehrssicherheitsberaterin der Polizei. 10. Wie viele Schulwegunfälle hat es in Berlin im letzten Jahr gegeben und welches sind die Hauptursachen bzw. Hauptverursacher? Zu 10.: Es sind bisher keine Unfälle an Einsatzstellen von Schülerlotsen bekannt geworden. Über Schulwegunfälle insgesamt teilte die Unfallkasse Berlin mit, dass ihr im Jahr 2015 2.720 Schulwegunfälle aus allgemeinbildenden (staatlichen und privaten) Schulen gemeldet wurden . Dabei ist zu beachten, dass davon nur etwa die Hälfte Straßenverkehrsunfälle sind. Für 2016 ist eine ähnliche Größenordnung zu erwarten. Zu Hauptursachen und Hauptverursacher können keine Angaben gemacht werden . Berlin, den 23. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2017)