Drucksache 18 / 10 224 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 07. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2017) und Antwort Der Senat als Kunde II - Auftragsvolumina Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten, andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode , tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? 2. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten, andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? 3. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten, andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? 4. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft, einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten, andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? 5. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Finanzen, einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten , andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? 6. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten , andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 224 2 7. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung , einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten, andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? 8. Welche Einzelrechtsanwälte und welche Rechtsanwaltkanzleien waren in der 17. Wahlperiode für die Senatskanzlei , einerseits als anwaltliche Vertreter in gerichtlichen wie außergerichtlichen Streitigkeiten, andererseits als Berater mit welchen kumulierten Rechnungsvolumina in der gesamten Wahlperiode, tätig? Mit welchen dieser Einzelrechtsanwälte und welchen Rechtsanwaltskanzleien ist eine Honorarvereinbarung getroffen worden? Welches Zeithonorar ist aus welchem Grund vereinbart worden? Zu 1. - 8.: Die gewünschte Auswertung kann den Anlagen I - VIII entnommen werden. Die Frage nach etwaigen „Zeithonoraren“ kann nicht ohne Weiteres beantwortet werden, weil es sich hierbei um Geschäftsgeheimnisse der beauftragten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte handelt, die in der Abwägung mit dem Auskunftsanspruch von Abgeordneten besonders zu berücksichtigen sind. Stellungnahmen der betroffenen Anwältinnen und Anwälte über die Veröffentlichung ihrer „Zeithonorare“ liegen nicht vor. Daher können im Hinblick auf die getroffenen Honorarvereinbarungen nur Gesamtbeträge angegeben werden. 9. Gibt es eine generelle Weisung an alle für die einzelnen Senatsverwaltungen prozessual tätigen Rechtsanwälte , in diesen Verfahren die Angebote der gerichtlichen Mediation an den Berliner Gerichten anzuregen und wahrzunehmen? Wenn ja, seit wann? Wenn nein, weshalb macht der Senat von dieser Möglichkeit der Entlastung der Justiz keinen Gebrauch? Gibt es eine solche Weisung in Einzelfällen? Wenn ja, wann? Wenn nein, weshalb nicht? Zu 9.: Es gibt in keiner der Hauptverwaltungen eine generelle Weisung an alle mandatierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in gerichtlichen Verfahren die Angebote des Güterichtermodells gemäß § 278 Absatz 5 der Zivilprozessordnung (ZPO) anzuregen und wahrzunehmen . Eine solche Weisung ist nicht erforderlich. In geeigneten Fällen regen die Senatsverwaltungen bereits vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens die gütliche Erledigung an oder gehen auf entsprechende Initiativen der Gegenseite ein, um den Streit ohne weitere Kosten beizulegen . Im gerichtlichen Verfahren geht die Initiative zur gütlichen Erledigung häufig vom Gericht aus. Die Prozessstrategie einschließlich der Frage, ob und wie eine gütliche Erledigung in Betracht kommt, wird im Einzelfall zwischen den Senatsverwaltungen und der Rechtsanwältin bzw. dem Rechtsanwalt abgestimmt. Die Entlastung der Justiz ist für den Senat ein wichtiger Gesichtspunkt bei der Frage, ob eine gütliche Einigung in Betracht kommt. Aus fiskalischen Gründen verbietet es sich jedoch, nur im Interesse der Erledigung auf überzogene Forderungen der jeweiligen Gegenseite einzugehen . Auch stellen sich - beispielsweise in Amtshaftungssachen - immer wieder Rechtsfragen, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind, so dass die gerichtliche Klärung dieser Rechtsfragen dazu führt, dass entsprechende Fälle zukünftig außergerichtlich erledigt werden können und die Justiz auf diese Weise von weiteren Verfahren entlastet wird. Diese Möglichkeit bietet das Güterichtermodell nicht, weil die Richterin oder der Richter in der Güterichterverhandlung nicht dazu berufen ist, eine eigene rechtliche Einschätzung der Sachlage abzugeben , und sie bzw. er in der Regel als streitentscheidende Richterin oder streitentscheidender Richter mit diesen Rechtsfragen nicht befasst sein wird. Berlin, den 27. Januar 2017 In Vertretung M. Gerlach Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2017) Anlage I Senatsverwaltung für Inneres und Sport Einzelplan 05 Kanzlei/Rechtsanwalt Rechnungsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung TCI Rechtsanwälte Berlin besondere Fachkenntnis Prof. Dr. Bernd von Heintschel- Heinegg besondere Fachkenntnis White & Case LLP Geulen & Klinger Rechtsanwälte besondere Fachkenntnis Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte Müller-Wrede & Partner Rechtsanwälte besondere Fachkenntnis Prof. Dr. Kay Hailbronner besondere Fachkenntnis Prof. Dr. Christian Pestalozza Avocado Rechtsanwälte besondere Fachkenntnis Dr. Thomas Jedlitschka besondere Fachkenntnis Rechtsanwälte Dr. Ruge Zeisberg Frankfurth Tillack Rechtsanwältin Manuela Krahl- Röhnisch Rechtsanwälte Bräutigam Dießelberg Kurze Dietrich Rechtsanwälte Toussaint & Schmitt Rechtsanwälte am BGH Rechtsanwalt Michael Kraft Rechtsanwalt René Nagdyman Hülsen Michael Hauschke Seewald Rechtsanwälte Partnerschaft mbB besondere Fachkenntnis Raue LLP besondere Fachkenntnis Anlage I Senatsverwaltung für Inneres und Sport kumuliertes Rechnungsvolumen 278092,51 EUR 172185,26 EUR 193201,57 EUR Anlage II Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Einzelplan 06 Kanzlei/Rechtsanwalt Rechnungsvolumen Vertretung insgesamt Rechnungsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Rechtsanwälte Mrozek und Dr. Harndt Neue Kantstraße 14 14057 Berlin Rechtsanwälte Pilz, Wesser, Hippe & Partner Uhlandstraße 171/172 10719 Berlin Rechtsanwälte Lampe Schuldei Rose Steinplatz 1 10623 Berlin Rechtsanwälte Raible & Dr. Fritzen Bundesallee 213-214 10719 Berlin Rechtsanwälte Schwoerer & Kollegen Kurfüstendamm 130 10711 Berlin Rechtsanwälte Wanderer und Partner Karl-Heinrich-Ulrichs-Str. 24 10785 Berlin Rechtsanwälte Mennemeyer & Rädler (früher: Keller & Mennemeyer) Herrenstr. 23 76133 Karlsruhe Rechtsanwälte Scheerschmidt, Laukaitis & Kapfer Schaezlerstr. 13 86150 Augsburg Rechtsanwälte Dr. Möller Thompson Goldbeck Werftstr. 9 23730 Neustadt/Holstein Rechtsanwälte Dietlind Goldbeck Untere Querstr. 1 23730 Neustadt/Holstein BDKD Rechtsanwälte Uhlandstraße 165/166 10719 Berlin Rechtsanwaltskanzlei Hülsen/Michael/Hauschke/S eewald Tauentzienstr. 11 10789 Berlin besondere Bedeutung des Rechtsstreits für den Berliner Haushalt, besondere Fachkenntnis der Rechtsanwältin Rechtsanwälte Otto & Knaisch Motzstr. 52 10777 Berlin Rechtsanwalt Genge Kreuzbergstr. 42 B 10965 Berlin Kammergericht Berlin Rechtsanwälte Mrozek und Dr. Harndt Neue Kantstraße 14 14057 Berlin Rechtsanwälte Steinmeier LLP Kurfüstendamm 237 10719 Berlin Landgericht Berlin Rechstanwälte Frankfurth, Tillack, Dr. Ruge, Zeisberg, Neue Kantstr. 14 14057 Berlin besondere Fachkenntnisse Rechtsanwältin Dr. Petra Vandrey, Rechsstraße 4 14052 Berlin besondere Fachkenntnisse Amtsgericht Mitte Rechtsanwalt Dr. Harndt Neue Kandtstr. 14 14057 Berlin Amtsgericht Tiergarten Rechtsanwalt Dr. Harndt Neue Kandtstr. 14 14057 Berlin Amtsgericht Wedding Kanzlei Lindenau, Prior & Partner Königsallee 30 40121 Düsseldorf besondere Fachkenntnis im Bereich Vergaberecht Amtsgericht Köpenick Rechtsanwälte Gronak und Jensen Berliner Str. 2 13507 Berlin Amtsgericht Spandau Rechtsanwalt Dr. Harndt Neue Kandtstr. 14 14057 Berlin Rechtsanwälte Mrozek und Dr. Harndt Neue Kantstraße 14 14057 Berlin Rechtsanwälte Daniels, Pätzel und Witt Frischestr. 62 10627 Berlin kumuliertes Rechnungsvolumen 40.965,39 EUR 17.947,79 EUR 230,00 EUR Anlage III Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Einzelplan 1205 Kanzlei/Rechtsanwalt* *Die Einzelrechtsanwälte bzw. Rechtsanwaltskanzleien sind nachfolgend auch bei einer Mandatierung für mehrere Verfahren nur einmal aufgeführt Rechnungsvolumen Vertretung / Beratung insgesamt in Euro darunter mit Honorarvereinbarung* *nach einer isolierten kumulierten Zusammenfassung aller Zeit- und Pauschalhonorare ist nicht gefragt worden. Stundensatz (netto) materielle Begründung Aderholt & Hach Nein BBG und Partner Ja besondere Fachkenntnis Becker Büttner Held Ja besondere Fachkenntnis BSU Legal - Brauner Schurges Uhlenhut Nein Dobmann Teilweise (darunter z.T. Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Rechtsanwalt Dräger Ja (Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Danckert Spiller Richter Ja besondere Fachkenntnis Dombert Ja besondere Fachkenntnis Franz & Schulenkamp Ja besondere Fachkenntnis Gaßner, Groth, Siederer und Coll. Ja besondere Fachkenntnis GSK Stockmann + Kollegen Ja besondere Fachkenntnis Grygier Nein Gulde, Engelhaupt, Ziebig & Schneider Ja besondere Fachkenntnis Geulen & Klinger Ja besondere Fachkenntnis Heuking Kühn Lüer Wojtek Ja besondere Fachkenntnis Hülsen Michael Hauschke Seewald Ja besondere Fachkenntnis Rechtsanwältin Kayser Ja LOH Ja besondere Fachkenntnis Malmendier Hellriegel Ja (Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Müller-Wrede & Partner Ja besondere Fachkenntnis Noerr LLP/Noerr Stiefenhofer Lutz Teilweise (darunter z.T. Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Orth Kluth Ja besondere Fachkenntnis Redeker Sellner Dahs Ja besondere Fachkenntnis Rechtsanwalt Saager Ja besondere Fachkenntnis Rechtsanwalt Dr. Scharmer Ja besondere Fachkenntnis Schumann Ja besondere Fachkenntnis Schmidt-Jotzig Petersen Penzlin Ja besondere Fachkenntnis Schertz & Bergmann Teilweise (Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Prof. Versteyl Rechtsanwälte Nein von Trott zu Solz Lammek Ja besondere Fachkenntnis Rechtsanwalt beim BGH Prof. Dr. Vorwerk Nein Rechtsanwalt Weßel Nein White & Case Teilweise (darunter z.T. Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Witt Roschkowski Dieckert / Dieckert Ja besondere Fachkenntnis Weiler Krah Petersen Ja besondere Fachkenntnis ZENK Ja (Pauschalbetrag) besondere Fachkenntnis Die Stundensätze bewegen sich in einem Bereich von 45 bis 340 Euro. Es handelt sich bei den Stundensätzen um kalkulationsrelevante Geschäftsgeheimnisse, die nicht offenbart werden können. Auch eine Nichtveröffentlichung dieser Daten ist im Rahmen der Abwägung nicht geeignet, das berechtigte Interesse der betroffenen Anwälte am Schutz ihrer Geschäftsgeheimnisses zu wahren, da zahlreiche Abgeordnete selbst Rechtsanwälte sind. Eine Verpflichtung des Abgeordneten, die Informationen über die Stundensätze bei der Vereinbarung von Stundensätzen im Rahmen seiner eigenen beruflichen Tätigkeit als Rechtsanwalt nicht zu berücksichtigen, ist nicht möglich und wäre lebensfremd. Zu beachten ist, dass die Spannbreite sich aus der gelegtlich vereinbarten Staffelung der Stundensätze für unterschiedliche Bearbeiter innerhalb der Kanzlei ergibt (z.B. namensgebende Partner/ Partner/ Counsels/ Associates/ juristische Mitarbeiter und Fachassistenten). Grund für die Vereinbarung des Zeithonorars sind die besonderen Fachkenntnisse der betreffenden Rechtsanwälte, die für eine qualifizierte Betreuung der schwierigen und komplexen Rechtsangelegenheiten erforderlich sind. In einem Fall wurde ein niedriger Stundensatz für einfache Rechtsangelegenheiten für eine Berufsanfängerin vereinbart. Die Rechnungsvolumina der beauftragten Rechtsanwälte belaufen sich kumuliert für alle Mandate und 5 Jahre auf Beträge zwischen 718,96 und 1.995.335,78 Euro. Eine Differenzierung zwischen Vertretung und Beratung kann nicht vorgenommen werden, da mit der beauftragten Vetretung immer auch die entsprechende Beratung zwingend verbunden ist. Anlage IV Senatsverwaltung für Bidlung, Jugend und Familie Einzelplan 10 Kanzlei/Rechtsanwalt Rechnungsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Kanzlei Arvantage, Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin einheitliche Rechtsverfolgung in einer Angelegenheit, die zwei Senatsverwaltungen betrifft Dombert Rechtsanwälte, Mangerstraße 26, 14467 Potsdam Schwierigkeit des Falles / Erfordernis besonderer Fachkompetenz Dr. Eisenberg, Görlitzer Straße 74, 10997 Berlin Wo gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz /RVG) abgerechnet wurde, ist kein Raum für eine Begründung Heuking Kühn Lüer Woitek, Kurfürstendamm 32, 10719 Berlin Wo gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz /RVG) abgerechnet wurde, ist kein Raum für eine Begründung Nie, Schönhauser Allee 61, 10437 Berlin Wo gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz /RVG) abgerechnet wurde, ist kein Raum für eine Begründung Sonnenschein / Sengl / Frey, Hermannstraße 200, 12049 Berlin Wo gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz /RVG) abgerechnet wurde, ist kein Raum für eine Begründung Redeker / Sellner / Dahs, Leipziger Platz 3, 10117 Berlin erforderliche Spezialkenntnisse für eine Vertretung sowohl vor Gericht als auch vor der EU- Kommission RA Dr. Noelle Rödingsmarkt 39 20459 Hamburg IT-Vergabe RA Iris Argyriadou Rathausstr. 13 20095 Hamburg IT-Vergabe Beratungsbedarf bei EU- Vergabeverfahren Jakoby Rechtsanwälte Schlüterstr. 37 10629 Berlin IT-Vergabe Linklaters Rechtsanwälte Prinzregentenplatz 10 81675 München Arbeitsrechtliche Beratung MSBH Partnerschaftsgesellscha ft, Prof. Dr.Dr. Reinhard Wiesner und Prof. Dr. Bernd Schlüter, Lietzenburger Straße 51, 10789 Berlin im Rahmen von Werkaufträgen mit der Erstellung von Gutachten zur Sicherung der Jugendförderung (Jugendarbeit) durch veränderte gesetzliche Regelungen bzw. ein Jugendförderungsgesetz im Land Berlin sowie deren öffentlicher Präsentation kumuliertes Rechnungsvolumen 162.595,35 EUR 267.217,98 EUR 331.258,03 EUR Keine Angabe, da nur so der vom Grundrecht der Berufsfreiheit garantierte Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen gewahrt werden kann. Anlage V Senatsverwaltung für Finanzen Einzelplan 1500 und 1510 Kanzlei/Rechtsanwalt Rechnungsvolumen Vertretung insgesamt Rechnungsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Becker Büttner Held Beratung und Begleitung bei den nur alle 20 Jahre durchzuführenden Konzessionsverfahren Gas und Strom mit Netzwerten im Milliardenbereich und Konzessionsabgabenaufkommen von rd. 160 Mio € p.a.* Freshfields Bruckhaus Deringer besondere Fachkenntnis Giesen Heidbrink besondere Fachkenntnis Hengeler Müller besondere Fachkenntnis Lindenpartners besondere Fachkenntnis Luther RA GmbH Beratung anlässlich der Rückkäufe von Anteilen an den BWB von Veolia und RWE kumuliertes Rechnungsvolumen 6.939.279,32 € s. Spalte Rechnungsvolumen Geschäftsgeheimnis *) Im Übrigen sind die Grundlagen dieser Mandatierung einschließlich der Ausschreibungsmodalitäten bereits in der Beantwortung der Schriftlichen Anfrage Nr. 17/14040 des Abgeordneten Lederer vom 04.07.2014 dargelegt worden. Anlage VI Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Einzelplan 11 Kanzlei/Rechtsanwalt Rechnungsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Gleiss Lutz Hootz Hirtsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuer-berater Friedrichstr. 71 10117 Berlin Komplexität des zu behandelnden Klagevorganges sowie Spezialität des Rechtsgebietes Gleiss Lutz Hootz Hirtsch PartmbB Rechtsanwälte, Steuer-berater Friedrichstr. 71 10117 Berlin Komplexität des zu behandelnden Klagevorganges sowie Spezialität des Rechtsgebietes Jacoby Rechtsanwälte Schlüterstraße 37 10629 Berlin Vertretung vor Vergabekammer; Komplexität des zu behandelnden Vorganges sowie Spezialität des Rechtsgebietes Bryan Cave Am Sandtorkai 77 20457 Hamburg Arbeitsrechtsangelegenheiten ; Komplexität des zu behandelnden Vorganges sowie Spezialität des Rechtsgebietes kumuliertes Rechnungsvolumen 21.351,11 € Anlage VI Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales ehemals Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Einzelplan 11 Kanzlei/Rechtsanwalt Auftragsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe materielle Begründung Kanzlei Mönning und Georg, Rechtsanwälte und PartG Berlin Emser Str. 9 10719 Berlin besondere Fachkenntnise im Insolvenzrecht BDKD Rechtsanwälte; Kunze, Dietrich und Duhme Partnerschaft mbH Uhlandstr. 165/166 10719 Berlin Mehrjährige juristische Fachkompetenz im Verwaltungs-, Sozial-, Zivil- , Straf-, Datenschutz- und Öffentlichen Recht Rechtsanwälte Hülsen, Michael, Hauschke, Seewald Tauenzienstr. 11 10789 Berlin besondere Fachkompetenz in Verwaltungsrecht Rechtsanwälte Höch Kadelbach Neue Schönhauser Str. 13 10178 Berlin besondere Fachkompetenz im Medienrecht kumuliertes Rechnungsvolumen 32.764,54 EUR 11.005,94 EUR Anlage VII Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Einzelplan 13 Kanzlei/Rechtsanwalt Rechnungsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Kanzlei Dolde Mayen & Partner, Mildred-Scheel-Str. 1 53175 Bonn prozessuale Vertretung Kanzlei Görg Klingelhöferstraße 5 10785 Berlin prozessuale Vertretung Luther Rechtsanwaltsgesellscha ft mbH Anna-Schneider-Steig 22 50678 Köln Beratung Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Partnerschaftsgesellscha ft mbB, Stralauer Platz 34 10243 Berlin Beratung f200 ASG Rechtsanwaltsgesellscha ft mbH, Friedrichstr. 200 10117 Berlin außergerichtl. Vertretung Beratung WMRC Rechtsanwälte Wichert und Partner mbH Chausseestr. 5 10115 Berlin außergerichtl. Vertretung Luther Rechtsanwaltsgesellscha ft mbH Anna-Schneider-Steig 22 50678 Köln außergerichtl. Vertretung Müller-Wrede & Partner Leibnizstraße 53 10629 Berlin außergerichtl. Vertretung Luther Rechtsanwaltsgesellscha ft Berliner Allee 26 30175 Hannover Beratung kumuliertes Rechnungsvolumina für SenWTF 2.257.156,99 EUR Spanne der vereinbarten Stundensätze zwischen 210 - 325 EUR Begründung Erforderlichkeit von rechtlichen Spezialkenntnissen Komplexität des Verfahrens Umfang des Mandats Anlage VIII Senatskanzlei Einzelplan, Titel 5260 Kanzlei/Rechtsanwalt Auftragsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Senatskanzlei Beiten Burkhard Blomstein Partnerschaft von Dr. Dießelberg Hülsen, Michael, Hauschke Jakoby Rechtsanwälte PartGmbH Rechtsanwälte Schertz Bergmann Schultz Seldeneck TCI Partnerschaft von v. Gierke & Rohnke v. Nieding Ehrlinger Marquardt Verhellen, Gert White & Case kumuliertes Rechnungsvolumen 139.223,57 € 173.322,53 € 260.912,63 € Anlage VIII Senatsverwaltung für Kultur und Europa - VA 1 Lu Kanzlei/Rechtsanwalt Auftragsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Skzl / Kultur Rechtsanwalt Günter Jochum Rechtsanwalt und Notar Mock Noerr Rechtsanwälte LLP Charlottenstr. 57 10117 Berlin Rechtsanwalt Raue LLP Potsdamer Platz 1 10785 Berlin besondere Fachkenntnis, besondere Rechtsmaterie; Erfahrung kumuliertes Rechnungsvolumen 21.492,85 € 3.138,28 € 1.348,64 € Anlage VIII Senatsverwaltung für Kultur und Europa - BKRW - Kanzlei/Rechtsanwalt Auftragsvolumen Vertretung insgesamt Auftragsvolumen Beratung insgesamt darunter Auftragsvolumen mit Honorarvereinbarung Summe Stundensatz (netto) materielle Begründung Skzl / BKRW Anwaltskanzlei Quaas & Partner mbB Möhringer Landstr. 5 70563 Stuttgart Es wurde ausschließlich nach RVG abgerechnet. harms-ziegler Rechtsanwälte mbB Katharinenstr. 17 10711 Berlin Besondere Fachkenntnis, Erfahrung. Wegen geringen Streitwerts und hoher Rechtskomplexität ist Honorarmodus gewählt worden. Noch keine Schlussrechnung oder Teilrechnung erhalten, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt. Rechtsanwälte Hübner & Dr. Körting Savignyplatz 6 10623 Berlin Besondere Fachkenntnis, Erfahrung. Honorar für drei Gutachtenaufträge . kumuliertes Rechnungsvolumen 219.280,16 € 18.825,80 € 18.207,00 € S18-10224 Anlagen I - VIII S18-10224 - Anlage I S18-10224 - Anlage II S18-10224 - Anlage III S18-10224 - Anlage IV S18-10224 - Anlage V S18-10224 - Anlage VI S18-10224 - Anlage VII S18-10224 - Anlage VIII