Drucksache 18 / 10 226 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Hanno Bachmann (AfD) vom 19. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 11. Januar 2017) und Antwort Verdunkelung des Berliner Stadtschlosses anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung der EP- Abgeordneten Beatrix von Storch Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Fragen beziehen sich auf Sachverhalte, die der Senat von Berlin nur teilweise in eigener Zuständigkeit beantworten kann. Die Stiftung Humboldt Forum im Berliner Schloss wurde daher um die Zulieferung von Antworten gebeten, auf die nachfolgend rekurriert wird. Vorbemerkung: Ich beziehe mich auf Medienberichte, wonach Mitglieder des Stiftungsrates des Humboldt- Forums sich dazu bekannt haben, dass die Verdunkelung der Schlossbaustelle des Humboldt-Forums am 08.12.2016 politisch motiviert war, s. dazu etwa Focus- Online: http://www.focus.de/regional/berlin/parteien-pronoldkritisiert -afd-veranstaltung-in-humboldtbox _id_6314599.html 1. Ist im Stiftungsrat des Humboldt-Forums, dem auch zwei Vertreter des Senats angehören, ein förmlicher Beschluss gefasst worden, die Baustelle des Berliner Stadtschlosses aus Protest gegen eine Veranstaltung der Abgeordneten Beatrix von Storch (MdEP, AfD / EFDD- Fraktion) in der angrenzenden Humboldt-Box am Abend des 08.12.2016 zu verdunkeln? Falls ja, wie haben die beiden Vertreter des Senats hierbei abgestimmt? Falls nein, auf welcher Grundlage und auf wessen Veranlassung wurde ohne entsprechenden Beschluss die Verdunkelung durchgeführt? Zu 1.: Es gab hierzu keinen Stiftungsratsbeschluss. Auch eine vollständige Verdunklung der Schlossbaustelle hat es nicht gegeben. 2. Falls die beiden Senatsvertreter zugestimmt haben, bitte ich die Gründe für dieses Abstimmungsverhalten darzulegen. Unabhängig davon, ob die Verdunkelung mit oder ohne Befassung und Zustimmung der beiden Senatsvertreter veranlasst wurde, frage ich, wie der Senat die in Rede stehende Verdunkelung bewertet, dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Veranstalterin einer demokratischen Partei angehört, welche kürzlich mit 14 % ins Berliner Abgeordnetenhaus gewählt wurde? Zu 2. Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Ist dem Senat das Neutralitätsgebot geläufig, welches staatlichen Stellen, zu denen im konkreten Kontext auch die Stiftung angesichts des mehrheitlich mit Staatsvertretern aus Legislative und Exekutive bestückten Stiftungsrates gehört (Stichwort: keine Aushebelung öffentlich -rechtlicher Bindungen durch Flucht in privatrechtliche Organisationsformen), verbietet, in Ausübung und Ausnutzung ihrer staatlichen Funktion (die für die Mitglieder des Stiftungsrates umfassend gegeben ist, während ihre Eigenschaft als Parteipolitiker in diesem Kontext komplett in den Hintergrund tritt) die politische Konkurrenz in Gestalt anderer Parteien willkürlich zu diskriminieren und zu bekämpfen? Hält der Senat die in Rede stehende Verdunkelungsaktion für mit dem Neutralitätsgebot vereinbar? Zu 3. Dem Senat ist das Neutralitätsgebot geläufig. Hier ist das Neutralitätsgebot nicht tangiert oder verletzt; der Senat hat durch keine Amtsträger die ihnen kraft Amtes gegebenen Einflussmöglichkeiten in einer Weise genutzt , die mit ihren der Allgemeinheit verpflichteten Aufgaben unvereinbar wäre (vgl. Bundesverwaltungsgericht - BVerwG vom 18.04.1997, Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung -BVerwGE 104, 323, 326). Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 226 2 4. Plant der Senat weitere vergleichbare staatlich initiierte und gelenkte Protestaktionen im nächsten Jahr, insbesondere anlässlich des bevorstehenden Bundestagswahlkampfes ? Falls nein, kann der Senat zusichern, dass von seiner Seite in Beachtung des Neutralitätsgebotes weitere willkürliche Protestaktionen gegen die AfD unterbleiben ? Wie gedenkt der Senat speziell seinen Einfluss im Stiftungsrat des Humboldtforums geltend zu machen, damit sich ähnliche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen? Zu 4. Siehe Antwort zur Frage 1. Der Senat hat und wird keine staatlich initiierten und gelenkten Protestaktionen veranstalten. Eine Verletzung des Neutralitätsgebots ist deshalb nicht ersichtlich. 5. Was glaubt der Senat, wie die Verdunkelungsaktion auf Tausende Touristen und Berliner gewirkt hat, die sich keinen Reim darauf machen konnten, warum gerade in der historischen Mitte in der Vorweihnachtszeit das Licht erlischt und die darin allenfalls eine der vielen Berliner Unzulänglichkeiten bei der Steuerung öffentlicher Aufgaben sahen? Zu 5. Siehe Antwort zur Frage 1. 6. Falls der Senat glaubt ,die mediale Berichterstattung über solche Verdunklungsaktionen führe in der Bevölkerung zu nachträglichem Verständnis, bitte ich den Senat darzulegen, wie er zu dieser Einschätzung gelangt. Zu 6. Siehe Antwort zur Frage 1. Berlin, den 18. Januar 2017 Dr. Klaus Lederer Senator für Kultur und Europa (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)