Drucksache 18 / 10 228 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2017) und Antwort Standards für Praktika Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung. 2. Werden seitens des Landes a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt , b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? 3. Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt , dass a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Zu 1. bis 3.: Diese Angaben liegen nur in den jeweiligen Verwaltungen des Landes Berlin dezentral vor und wurden daher durch eine Abfrage erhoben. Die zugelieferten Daten sind der Antwort nach Ressorts gegliedert als Anlage beigefügt. 4. Wie bewertet das Land den Ist-Zustand und welche Änderungen sind ggf. zeitnah vorgesehen? Zu 4.: Der Senat bewertet den Ist-Zustand positiv. Für die Beschäftigung von Praktikantinnen und Praktikanten in den Senatsverwaltungen und den nachgeordneten Verwaltungen und Unternehmen mit mehrheitlicher Landesbeteiligung hat das Abgeordnetenhaus von Berlin in seiner Sitzung am 25.02.2010 folgende Regeln für das Anbieten von Praktika als Leitlinie festgelegt (Drs. 16/2643): • Praktika in der Berliner Verwaltung dienen der Berufsorientierung und der praktischen Berufsbildung . • Praktikantinnen und Praktikanten sollen in Arbeitsabläufe integriert werden, dürfen aber keine Vollzeitstellen ersetzen. Die dauerhafte Wahrnehmung von Aufgaben oder Arbeitsschritten durch Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht zulässig . • Die Dauer von Praktika wird regelmäßig auf 3 Monate begrenzt. Ausnahmen sollen nur im Rahmen von Ausbildungsgängen, in denen längere Praktika vorgeschrieben sind, sowie für Praktika im Rahmen von staatlichen Programmen gelten. • Praktikantinnen und Praktikanten, deren Praktika nicht Teil einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung sind, sind angemessen zu vergüten, soweit die Laufzeit des Praktikums mehr als einen Monat beträgt. Die angebotenen Praktikumsplätze dienen immer der Berufsorientierung und praktischen Berufsbildung. Die Dauer von Pflichtpraktika ist regelmäßig in den Studienund Praktikumsordnungen festgeschrieben. Das Land Berlin bietet nahezu ausschließlich unentgeltliche Praktikumsplätze als Bestandteil einer Schul-, Fachhochschuloder Hochschulausbildung an. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 228 2 Die Senatsverwaltung für Finanzen hat mit Rundschreiben IV B Nr. 48/2016 vom 15.11.2016 eine Neufassung der Richtlinien über die Beschäftigung und die Festsetzung von Entgelten für nichttariflich geregelte Praktikanten (einschl. Vorpraktikanten) sowie für Volontärinnen und Volontäre mit Wirkung zum 01.01.2017 herausgegeben (Fundstellen http://www.berlin.de/politik-undverwaltung /rundschreiben/download.php/4324049 und http://www.berlin.de/politik-undverwaltung /rundschreiben/download.php/4324051). Nach § 2 der Richtlinien sind Schul- oder Studienpraktikantinnen und -praktikanten, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung ist (Pflichtpraktika) weiterhin ausgenommen , da diese keine Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer sind und somit nicht unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen. Änderungen sind nicht geplant. Berlin, den 24. Januar 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2017) Seite 1 von 56 Anlage zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18 / 10 228 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei (Stamm) a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015: 0 13 0 11 0 ab 3 Wochen bis zu 6 Mon. 0 0 2016: 0 18 0 15 0 ab 3 Wochen bis zu 6 Mon. 0 0 Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja (Pflichtpraktikantinnen und -praktikanten) d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 2 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein (Frage wird mit nein beantwortet, da bei Pflichtpraktikum kein Anspruch auf Zahlung einer Vergütung besteht) Seite 3 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015: - 19 - 19 - 3-6 Monate - - 2016: - 25 - 23 - 3-6 Monate - - Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nur im Rahmen von Umschulungsmaßnahmen b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, nur Pflichtpraktika im Rahmen von Studium/Ausbildung d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 4 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein Seite 5 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Finanzen a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015 2016 13 15 2015 1 x 1,5 Mon 1 x 2 Mon 2 x 3 Mon 9 x 6 Mon 2016 3 x 3 Mon 12 x 6 Mon Es wurde keine Vergütung bzw. Entschädigung gezahlt. Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, Nein. b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, Nein. c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, Ja, wenn es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen eines Studiums oder einer Ausbildung handelt, welches für den Erhalt des entsprechenden Bildungsabschlusses benötigt wird. d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? Nein, im Vorfeld wird ein Praktikumsvertrag über Dauer, Umfang und Art des Praktikums geschlossen. Nach Abschluss des Praktikums erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten ein qualifiziertes Zeugnis. Seite 6 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Ja, die Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses werden im Vorfeld des Praktikums im Praktikumsvertrag festgehalten. Ggf. wird, wenn von der Hochschule gefordert, ein Praktikumsplan erstellt, der einen Kurzüberblick über die Tätigkeiten während des Praktikums enthält. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Ja, nach Abschluss des Praktikums erhalten die Praktikantinnen und Praktikanten ein qualifiziertes Zeugnis. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Nein, ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht nicht. Seite 7 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (ehem. für Arbeit, Integration und Frauen) a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015: -- 34 -- 82 % -- 2 bis 6 Monate -- -- 2016: -- 24 -- 92 % -- 2 bis 6 Monate -- -- Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja, weil die angebotenen Praktika Teil einer Hochschul- oder Schulausbildung mit vorgeschriebenen Praktikaphasen sind, für die bis jetzt keine Vergütung vorgesehen ist d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 8 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Nein. Die Praktika sind Teil einer Hochschul- oder Schulausbildung mit vorgeschriebenen Praktikaphasen, für die bis jetzt keine Vergütung vorgesehen ist. Seite 9 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Stamm) a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 4 20 2 16 4x 4 Wochen 3x 2 Wochen 1x 3 Wochen 1x 6 Wochen 1x 12 Wochen 1x 19 Wochen 12x 26 Wochen 1x 31 Wochen keine keine Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, ja b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, Es wird keine Praktikumsvergütung gezahlt. d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 10 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein Seite 11 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Berliner Feuerwehr a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015 2 Schüler/innen 1: 50 Azubis extern2: 1 Azubis intern3: 40 Studierende: 10 RettSan4: 13 Insgesamt: 116 keine keine max. 4 Wochen Schüler/innen: 2 bis 3 Wochen Studierende: i. d. R. 3 bis 6 Monate Azubis: bis zu 3 Monate Rettungssanitäter : 1 Monat ./. ./. 2016 8 Schüler/innen: 124 Azubis extern: 12 Azubis intern: 40 Studierende: 25 RettSan: 20 Insgesamt: 229 keine keine 1 Schülerinnen/ Schüler, die ihr Praktikum entweder in der 7, 8, 9 oder 10 Klasse absolvieren müssen. 2 Hierbei handelt es sich um Auszubildende, die von einem privaten Träger (z. B. Berufsförderungswerk) kommen und im Verwaltungsbereich einer Behörde ein Praktikum absolvieren sollen. 3 Das sind Auszubildende der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die im Rahmen ihrer Abordnung (Ausbildung) ihren Praxisabschnitt bei der Berliner Feuerwehr absolvieren. 4 Rettungssanitäterinnen/ Rettungssanitäter, die im Rahmen ihrer Ausbildung ein Praktikum absolvieren müssen. Seite 12 von 56 Seite 13 von 56 Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein, max. für 4 Wochen c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja (alle Praktika ohne Vergütung) d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja, vertraglich b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein (alle Praktika ohne Vergütung) Seite 14 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Der Polizeipräsident in Berlin a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Polizei Berlin – Betriebspraktika 2015 -- 636 -- -- -- 2 – 3 Wochen -- -- Polizei Berlin – Betriebspraktika 2016 -- 333 -- -- -- 2 – 3 Wochen -- -- Polizei Berlin – Berufsinteressierte 2015 Wird statistisch nicht getrennt erfasst. Gesamt: 269 Wird statistisch nicht getrennt erfasst. Gesamt: 52 1 Woche bis 3 Monate Bis 6 Monate -- -- Polizei Berlin – Berufsinteressierte 2016 Wird statisch nicht getrennt erfasst. Gesamt: 221 Wird statistisch nicht getrennt erfasst. Gesamt: 48 1 Woche bis 3 Monate Bis 6 Monate -- -- Seite 15 von 56 Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein – keine Vergütung Seite 16 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 0 53 0 16 0 1-6 Monate 0 0 Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, Es wird keine Praktikumsvergütung gezahlt. d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein Seite 17 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Landesverwaltungsamt Berlin a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 1 5 0 5 14 Tage 26 Wochen 0 0 Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja, wenn man die HWR-Studierenden mit den 26 Wochen rechnet d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, immer ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, eine schriftliche Beurteilung c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? nein Seite 18 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Verwaltungsakademie Berlin a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend keine 3 keine keine Jeweils 3 Monate keine keine Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, nein d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, entfällt b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, entfällt c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? entfällt Seite 19 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (ehem. für Gesundheit und Soziales) a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015: 11 85 18% 69% längstens 4 Wochen 2 Wochen bis 12 Monate Keine Keine 2016: 14 103 14% 64% längstens 4Wochen 2 Wochen bis 12 Monate Keine Keine Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, Nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, Nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, Ja, da die angebotenen Praktika Teil einer Hochschul- oder Schulausbildung mit vorgeschriebenen Praktikaphasen sind, für die bis jetzt keine Vergütung vorgesehen ist. d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? Nein Seite 20 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Nein. Die Praktika sind Teil einer Hochschul- oder Schulausbildung mit vorgeschriebenen Praktikaphasen, für die bis jetzt keine Vergütung vorgesehen ist. Seite 21 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend SenJustVA 2015: 0 Schüler/innen = 5 jur. Studierende = 5 Studierende ÖV etc. = 7 Umschüler/innen = 5 Lebensmittelkontr . = 5 0 0 0 Schüler/innen = 2-3 Wo. jur. Studierende = 1 Mon., Stud. ÖV etc. = 6 Mon. Umschüler/innen = 3-4 Mon., Lebensmittelkontr . = 1 Mon. keine keine 2016: 0 Schüler /innen= 7 jur. Studierende = 6 Studierende ÖV etc. = 7 Umschüler/innen = 4 Lebensmittelkontr . = 4 0 0 0 Schüler/innen = 2-3 Wo. jur. Studierende = 1 Mon., Stud. ÖV etc. = 6 Mon. Umschüler/innen = 1-3 Mon., Lebensmittelkontr . = 1 Mon. keine keine Kammergericht 2015: 1 Ref. für Aus- und Fortb. = 1 0 1 6 Wo. Ref. für Aus- und Fortb. = 6 Mon. keine keine 2016: 0 Ref. für Aus- und Fortb. = 1, bei div. versch. Senaten = 7 0 8 0 Ref. f. Aus- und Fortb. = 6 Mon. Div. versch. Senate = zwischen 4-6 Wo. keine keine Seite 22 von 56 Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Landgericht 2015: 0 110 0 84 0 Schüler/innen = 2 Wochen, Studierende = 4 Wochen Praktikantinnen/P raktikanten Führungsaufsichtsstelle = 6 Monate keine keine 2016: 0 89 0 60 0 Schüler/innen = 2 Wochen, Studierende = 4 Wochen Praktikantinnen/P raktikanten Führungsaufsichtsstelle = 6 Monate keine keine Generalstaatsanwaltschaft 2015: 0 0 0 0 0 0 keine keine 2016: 0 0 0 0 0 0 keine keine Staatsanwaltschaft 2015: 0 51 0 0 0 Schüler/innen = 2-3 Wo., Studierende = bis zu 3 Mon. keine keine 2016: 0 50 Schülerpraktika 0 0 0 Schüler/innen = 2-3 Wo., keine keine Seite 23 von 56 ntinnen/Schüler praktikanten. 47 studentische Praktikant/innen Studierende = bis zu 3 Mon. Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Amtsanwaltschaft 2015: 6 4 0 4 2 Wo. Schüler/i nnenpraktika 4 Wochen Ferienpraktika keine keine 2016: 4 4 0 4 2 Wo. Schüler/i nnenpraktika 4 Wochen Ferienpraktika keine keine Amtsgericht Charlottenburg 2015: 5 17 0 7 1 Tag bis 2 Wo. 2 bis 4 Wochen keine keine 2016: 5 14 0 10 1 Tag bis 2 Wo. 2 bis 4 Wochen keine keine Amtsgericht Köpenick 2015: 0 7 0 4 0 2 bis 6 Wochen keine keine 2016: 0 13 0 6 0 2 bis 6 Wochen keine keine Amtsgericht Lichtenberg Seite 24 von 56 2015: 0 25 0 0 0 zwischen 2-4 Wochen keine keine 2016: 0 22 0 0 0 zwischen 2-4 Wochen keine keine Seite 25 von 56 Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Amtsgericht Mitte 2015: 0 21 0 7 0 4 Wochen keine keine 2016: 0 37 0 16 0 4 Wochen keine keine Amtsgericht Neukölln 2015: 22 7 0 7 1-3 Wochen 3 Wochen keine keine 2016: 18 7 0 7 1-3 Wochen 3 Wochen keine keine Amtsgericht Pankow/Weißensee 2015: 0 19 0 0 0 zwischen 2 Wochen und 3 Monaten keine keine 2016: 0 11 0 0 0 zwischen 2 Wochen und 3 Monaten keine keine Amtsgericht Schöneberg 2015: 10 0 0 6 2-3 Wochen 4 Wochen keine keine 2016: 6 0 0 4 2-3 Wochen 4 Wochen keine keine Seite 26 von 56 Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Amtsgericht Tempelhof- Kreuzberg 2015: 0 35 0 19 0 2-3 Wo (Schüler/innen) 3 Mo (Studierende) keine keine 2016: 0 33 9 16 0 2-3 Wo (Schüler/innen) 3 Mo (Studierende) keine keine Amtsgericht Tiergarten 2015: 0 125 0 60 0 2 – 4 Wochen keine keine 2016: 2 124 0 60 1 - 4 Wochen 2 – 4 Wochen keine keine Amtsgericht Wedding 2015: 11 10 0 0 eine Woche bis drei Wochen i. d. R. vier Wochen keine keine 2016: 13 12 0 0 eine Woche bis drei Wochen i. d. R. vier Wochen keine keine Jugendarrestanstalt 2015: 0 0 0 0 0 0 keine keine Seite 27 von 56 2016: 1 0 1 0 3 Monate 0 keine keine Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Jugendstrafanstalt 2015: 0 17 0 0 0 3 Wochen bis 5 Monate keine keine 2016: 0 8 0 0 0 3 Wochen bis 5 Monate keine keine JVA für Frauen 2015: 0 0 0 10 0 12-22 Wochen keine keine 2016: 0 0 0 5 0 20-22 Wochen keine keine JVA Heidering 2015: 0 0 0 0 0 0 keine keine 2016: 1 0 1 0 2 Monate und 3 Tage 0 keine keine JVA Moabit 2015: 0 14 0 14 0 1 – 10 Monate keine keine 2016: 0 13 0 13 0 1 – 10 Monate keine keine JVA Offener Vollzug 2015: 0 6 0 6 0 ein keine keine Seite 28 von 56 Studiensemester 2016: 0 4 0 2 0 ein Studiensemester keine keine Seite 29 von 56 Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend JVA Plötzensee 2015: 0 2 0 2 0 2 = 1200 h 2 = Stundensatz 11,66 €/h 2016: 0 7 0 2 0 5 = 3 Monate 2 = 1200 h 2 = Stundensatz 11,66 €/h JVA Tegel 2015: Psychologie: 3 Soz-Arbeit: 3 Verwaltung: 1 0 3 3 1 0 unterschiedl. Dauer, 3-6 Monate keine keine 2016: Psychologie: 6 Soz-Arbeit: 1 Verwaltung: 2 0 6 1 2 0 unterschiedl. Dauer, 3-6 Monate keine keine Oberverwaltungsgericht BE-BB 2015: 2 (Schüler/in nen) 13 0 13 1 á 2 Wo., 1 á 3 Wo. 3 Referendar/innen = 3 Monate, 10 Jurapraktikant/in nen = 1 Monat keine keine 2016: 3 (Schüler/in nen) 16 0 16 2 á 2 Wo., 1 á 3 Wo. 2 Referendar/innen = 3 Monate, 14 Jurapraktikant/in nen = 1 Monat) keine keine Verwaltungsgericht 2015: 0 30 0 0 0 1 Monat keine keine 2016: 0 25 0 0 0 1 Monat keine keine Seite 30 von 56 Dienststelle a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Sozialgericht 2015: 0 13 0 0 0 durchschnittlich 6 Wochen keine keine 2016: 0 16 0 0 0 durchschnittlich 6 Wochen keine keine Soziale Dienste der Justiz 2015: 0 5 0 5 0 20-25 Wochen keine keine 2016: 1 5 1 5 2 Monate 20-25 Wochen keine keine Seite 31 von 56 Frage 2: Werden seitens des Landes Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, ja b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Kammergericht Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, ------------ b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, In den Jahren 2015/2016 wurden keine freiwilligen Praktika von mehr als 3 Monaten angeboten. c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? Praktikantinnen und Praktikanten unterschreiben hier vor Antritt des Praktikums einen Praktikumsvertrag. Landgericht Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? ja Seite 32 von 56 Generalstaatsanwaltschaft Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, 0 b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, 0 c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, 0 d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? 0 Staatsanwaltschaft Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Amtsanwaltschaft Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 33 von 56 Amtsgericht Charlottenburg Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, ja b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Amtsgericht Köpenick Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? ja, Praktikantinnen und Praktikanten im Rahmen eines juristischen Hochschulstudiums Amtsgericht Lichtenberg Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 34 von 56 Amtsgericht Mitte Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Amtsgericht Neukölln Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja (Schülerpraktikantinnen und -praktikanten, Rechtsstudierende gem. § 6 JAG 2003) d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein (Praktikumsvereinbarung bzw. Praktikumsbescheinigung nach § 2 Abs. 4 JAO) Amtsgericht Pankow/Weißensee Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 35 von 56 Amtsgericht Schöneberg Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? ja Amtsgericht Tiergarten Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 36 von 56 Amtsgericht Wedding Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Jugendarrestanstalt Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Jugendstrafanstalt Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 37 von 56 JVA für Frauen Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein JVA Heidering Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein JVA Moabit Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 38 von 56 JVA Offener Vollzug Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein JVA Plötzensee Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, teilweise ja (z. B. Praktikantinnen und Praktikanten des Berufsförderungswerks) teilweise nein (z. B. Praktikantinnen und Praktikanten der psychiatrischen Station des Justizvollzugskrankenhauses) d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein JVA Tegel Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, ja b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 39 von 56 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Verwaltungsgericht Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Sozialgericht Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, In der Regel nicht, es kann sein, dass Studierende der Rechtswissenschaften, die ein Pflichtpraktikum absolvieren, eine abgeschlossene Berufsausbildung haben (vor dem Studium). b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? ja Seite 40 von 56 Soziale Dienste der Justiz Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, Eine Praktikantin befand sich während des freiwilligen Praktikums in einem Masterstudiengang. b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 41 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja, außer bei jur. Praktikantinnen und Praktikanten (Bescheinigung gem. § 2 JAO 2003) c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Kammergericht Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum absolvieren müssen, unterschreiben einen Ausbildungsvertrag für das praktische Studiensemester (Praktikumsvertrag), in welchem alle Rahmenbedingungen für das Praktikum festgelegt sind. Praktikantinnen und Praktikanten, welche Praktika bei verschiedenen Senaten unter Aufsicht einer Richterin/eines Richters machen, unterzeichnen eine Verschwiegenheitserklärung. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Praktikantinnen und Praktikanten erhalten am Ende des Praktikums ein Praktikumszeugnis, in welchem die Leistung der/des Praktikantin/Praktikanten beurteilt wird. Praktikantinnen und Praktikanten, welche Praktika bei verschiedenen Senaten unter Aufsicht einer Richterin/eines Richters machen, erhalten am Ende des Praktikums eine Praktikumsbescheinigung c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Seite 42 von 56 Landgericht Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Generalstaatsanwaltschaft Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, entfällt b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, entfällt c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? entfällt Staatsanwaltschaft Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Die Rahmenbedingungen ergeben sich aus § 5a Abs. 3 DRiG und § 6 Abs. 1 Nr. 7 JAG 2003 i. V. m. § 2 JAO 2003 des Landes Berlin. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Neben der Bescheinigung gem. § 2 Abs. 4 JAO 2003 des Landes Berlin wird ein qualifiziertes Zeugnis nicht ausgestellt. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch auf Vergütung. Amtsanwaltschaft Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Rundschreiben über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung vom 3. Juni 1986, § 5 a Abs. 3 Satz 2 Deutsches Richtergesetz, § 6 Abs. 1 Nr. 7 Berliner Juristenausbilungsgesetz – JAG- v. 23.06.2003, § 2 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristinnen und Juristen im Land Berlin –JAOb ) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, nein, es wird eine Tätigkeitsbescheinigung ausgestellt, die Art und Dauer der Beschäftigung wie auch die Qualifikation d. Ausbilders ausweist zur Vorlage beim Justizprüfungsamt. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Seite 43 von 56 Amtsgericht Charlottenburg Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Köpenick Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, nein, es wird ein „Tätigkeitsnachweis“ erteilt c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Lichtenberg Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja, entsprechend den jeweiligen Vorgaben c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Mitte Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Seite 44 von 56 Amtsgericht Neukölln Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Nein (Regelung nur durch § 2 JAO 2003) b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Nein c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Pankow/Weißensee Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Schöneberg Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Eine gesonderte schriftliche Vereinbarung wird nicht getroffen. Die Rahmenbedingungen richten sich nach der jeweils aktuell geltenden Prüfungsordnung für die Studierenden. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, nein, nur Teilnahmebescheinigung (s.o.) c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Seite 45 von 56 Amtsgericht Tiergarten Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, nein Praktikum erfolgt in Absprache zwischen Richter/in und Studierenden b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, nein Teilnahmebescheinigung - meist mittels Vordruck der Hochschule - wird ausgestellt c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Amtsgericht Wedding Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, nein Eine über das Merkblatt über die Durchführung der praktischen Studienzeiten in der Juristenausbildung hinausgehende schriftliche Festlegung erfolgt nicht. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, nein Es wird eine detaillierte Praktikumsbescheinigung erteilt. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Jugendarrestanstalt Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Jugendstrafanstalt Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Seite 46 von 56 JVA für Frauen Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. JVA Heidering Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Entfällt, da kein Pflichtpraktikum durchgeführt. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Entfällt, da kein Pflichtpraktikum durchgeführt. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Entfällt, da kein Pflichtpraktikum durchgeführt. JVA Moabit Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. JVA Offener Vollzug Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Seite 47 von 56 JVA Plötzensee Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. JVA Tegel Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein Anspruch. Verwaltungsgericht Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Tätigkeitsbescheinigung c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? ./. Seite 48 von 56 Sozialgericht Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Nicht erforderlich, da durch JAO geregelt. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Eine Leistungsbewertung hat zu unterbleiben. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Eine Vergütung wird nicht gezahlt (ausweislich § 2 der Praktika- Richtlinie von SenFin vom 15.11.2016, RS IV B Nr. 48/2016 gilt die Richtlinie nicht für Schul- und Studienpraktikantinnen und - praktikanten). Soziale Dienste der Justiz Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Die wesentlichen Rahmenbedingungen werden durch einen Praktikumsvertrag schriftlich festgelegt. Die Verträge werden meist von den Hochschulen vorgegeben. Zudem wird ein Ausbildungsplan aufgestellt. b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten bekommen am Ende der Praktikumszeit ein qualifiziertes Zeugnis, in der ihre erbrachten Leistungen bewertet werden. Falls von der Hochschule gefordert, wird auch eine schriftliche Beurteilung erstellt. c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Bei Pflichtpraktikantinnen und Pflichtpraktikanten besteht kein Anspruch auf Vergütung. Seite 49 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Kultur und Europa a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend SenKultEuropa (ehem. Skzl-Kult) 2015: --- 9 --- --- --- überwiegend 6 Monate --- --- es besteht kein Anspruch auf Vergütung SenKultEuropa (ehem. Skzl-Kult) 2016: --- 10 --- --- --- überwiegend 3 Monate --- --- es besteht kein Anspruch auf Vergütung Theater an der Parkaue 2015: 7 2 --- 2 3 Monate 3 Monate --- --- Theater an der Parkaue 2016: 6 1 --- 1 3 Monate 3 Monate --- --- Deutsches Theater 2015: 6 --- 2 --- 1-3 Monate --- --- --- Deutsches Theater 2016: 10 --- 2 --- 3 Wochen - 3 Monate --- --- --- Seite 50 von 56 Senatsverwaltung für Kultur und Europa a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Konzerthaus 2015: 7 --- 7 --- 3 Monate --- --- --- Konzerthaus 2016: 5 --- 5 --- 3 Monate --- --- --- Volksbühne 2015: 11 63 1 0 durchschnittl. 4 Wochen durchschnittl. 3 Monate --- 500,-- € pro Praktikum* Volksbühne 2016: 16 90 3 1 durchschnittl. 4 Wochen durchschnittl. 3 Monate --- 500,-- € pro Praktikum* Landesarchiv Berlin 2015: --- 19 --- 1 --- 2-17 Wochen --- --- Landesarchiv Berlin 2016 --- 19 --- 2 --- 1-9 Wochen --- --- Gedenkstätte Deutscher Widerstand 2015: --- 1 --- --- --- 7 Wochen --- --- Gedenkstätte Deutscher Widerstand 2016: --- 5 --- --- --- 2-22 Wochen --- --- * Es handelt sich bei den bezahlten Pflichtpraktika um Schauspielstudierenden der Hochschule Ernst Busch. Mit der Hochschule hat die Volksbühne eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die diese Bezahlung vorsieht. Seite 51 von 56 Senatsverwaltung für Kultur und Europa a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend Hebbel am Ufer 2015: 7 --- 1 --- max. 3 Monate --- --- --- Hebbel am Ufer 2016: 2 --- --- --- max. 3 Monate --- --- --- Friedrichstadtpalast 2015: 1 12 --- --- 3 Monate 3-8 Monate 400,-- € monatl. bis 450,-- € monatl. Friedrichstadtpalast 2016: 1 6 --- --- 2 Monate 3-7 Monate 400,-- € monatl. bis 450,-- € monatl. Kulturprojekte GmbH 2015: 11 5 --- --- 3 Monate 3 Monate 400,-- € 400,-- € Kulturprojekte GmbH 2016: 9 3 --- --- 3 Monate 3 Monate 400,-- € 400,-- € Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, lediglich im Hebbel am Ufer, im Friedrichstadtpalast, im Konzerthaus und im Deutschen Theater in sehr geringer Zahl b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, ja d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? nein Seite 52 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? In den meisten Fällen nicht, da für diesen Personenkreis kein Anspruch auf die Zahlung einer Vergütung besteht und auch im Haushalt keine Mittel dafür vorgesehen sind. Seite 53 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015: 2 49 2 42 1 Monat variiert entfällt entfällt 2016: 2 50 2 47 1 Monat variiert entfällt entfällt Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, nein b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, nein, Maximum 1 Monat mit 20 Wochenstunden c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, alle (den rechtlichen Vorgaben entsprechend) d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? Schrftl. Vereinbarung ja, bzgl. Zeugnis keine Angabe möglich (dezentrale Zuständigkeit, es erfolgt keine statistische Erfassung) Seite 54 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, Ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, Auf Anfrage c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung eines Entgelts, sofern es sich um Pflichtpraktika handelt Seite 55 von 56 Frage 1: Zu den vom Land Berlin in den Jahren 2015 und 2016 angebotenen Praktika wird um Angabe der folgenden Informationen gebeten (bitte aufschlüsseln nach Dienststellen sowie danach, ob es sich um freiwillige oder verpflichtende Praktika handelte): Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe a) Anzahl der Praktikumsverhältnisse b) Anteil von Hochschulabsolventen c) Dauer der Praktika d) Höhe der gezahlten Vergütung oder Entschädigung freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend freiwillig verpflichtend 2015: ./. 31 ./. ./. ./. Individuell in Abhängigkeit von der jeweiligen Praktikumsordnung ./. keine 2016: ./. 38 ./. ./. ./. Individuell in Abhängigkeit von der jeweiligen Praktikumsordnung ./. keine Frage 2: Werden seitens des Landes Antwort a) Absolventen mit abgeschlossener Berufsausbildung oder abgeschlossenem Studium als Praktikanten beschäftigt, Nur Pflichtpraktikum während Studium oder Lehrgang b) freiwillige Praktika für eine Dauer von mehr als drei Monaten angeboten, ./. c) Praktikanten ohne Zahlung einer Vergütung von mindestens 300 Euro monatlich beschäftigt, Nein d) Praktikanten ohne schriftliche Praktikumsvereinbarung oder ohne aussagekräftiges Zeugnis beschäftigt? Nein Seite 56 von 56 Frage 3: Ist bei Studenten, die im Rahmen ihres Studiums Praktika zu absolvieren haben (Pflichtpraktikanten), sichergestellt, dass Antwort a) die wesentlichen Rahmenbedingungen des Praktikumsverhältnisses schriftlich festgelegt werden, ja b) ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt wird, ja c) ein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung besteht? Keine Vergütung S18-10228 S1810228 Anlage