Drucksache 18 / 10 229 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2017) und Antwort Demokratie-un-verständnis Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist die „Ablehnung der Strukturen der repräsentativen Demokratie – sei es in Form von Parlamenten oder Parteien“ zugunsten „paralleler Machtausübung und -kontrolle im Sinne partizipativer und protagonistischer Demokratie“ Grundlage der aktuellen oder künftigen Senatspolitik? Antwort zu 1: Nein, der Senat handelt als ein Verfassungsorgan der repräsentativen Demokratie stets auf der Grundlage des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung von Berlin. Der Senat sieht hierin aber keinen Gegensatz dazu, daneben auch die politische Partizipation außerhalb von Parlamenten und Parteien im Sinne eines effektiven Zusammenspiels von direkter und repräsentativer Demokratie verbessern zu wollen. Frage 2: Inwieweit will der Senat Menschen „Hebel in die Hand geben, um ihre Interessen mit den Techniken der außerparlamentarischen Doppelherrschaft gegen alte Bürokratien, überkommene Gesetze und Eigentumstitel durchzusetzen“? Antwort zu 2: Der Senat strebt insoweit eine Verbesserung der Ausübung direkter Demokratie durch eine Änderung des Abstimmungsgesetzes an, das die Anhörung der Trägerin eines Volksbegehrens in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses einschließt. Darüber hinaus sollen die Möglichkeiten der Ausübung direkter Demokratie auch dadurch verbessert werden, dass künftig Volksentscheide gemeinsam mit Wahlen durchzuführen sind und durch Prüfung, ob und wie dem Träger / der Trägerin eine Kostenerstattung zuteil werden kann. Gegenstand der Volksgesetzgebung können dabei auch Bürokratieabbau, Gesetzesreformierung und Eigentumsbeschränkungen zum Wohle der Allgemeinheit, wie dies Artikel 14 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 des Grundgesetzes ausdrücklich vorsehen, sein. Frage 3: Wenn dies Senatslinie ist, wie vereinbart sich dies mit dessen Amtseid auf die bestehende Verfassungsordnung ? Antwort zu 3: Der Amtseid auf die bestehende Verfassungsordnung schließt die außerparlamentarische Gesetzgebung durch Volksentscheid nach Artikel 62 der Verfassung von Berlin ein. Frage 4: Wenn nicht, wie beurteilt der Senat diese Aussagen durch ein Mitglied der Berliner Landesregierung ? Antwort zu 4: Der Senat begrüßt sowohl die parlamentarischen als auch die außerparlamentarischen Bemühungen um eine gute Gesetzgebung. Frage 5: Welche Konsequenzen wird der Senat gegebenenfalls daraus ziehen? Antwort zu 5: Der Senat wird sowohl gegenüber parlamentarischen Anträgen als auch gegenüber Volksbegehren seine Auffassung stets deutlich machen. Berlin, den 17. Januar 2017 Katrin Lompscher ................................ Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)