Drucksache 18 / 10 230 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Marcel Luthe (FDP) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2017) und Antwort Polizeiliche Aufklärungsquote vs. Verurteilungsquote Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Aufklärungsquote (AQ) und Verurteilungsquote (untechnisch: VQ) beziehen sich auf unterschiedliche Sachverhalte, so dass auf der Basis der statistischen Daten keine Rückschlüsse auf die Ermittlung einer tatverdächtigen Person und deren mutmaßliche Verurteilung möglich werden. Die AQ der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) gibt in Prozentangaben das Verhältnis von aufgeklärten zu bekannt gewordenen Fällen wieder. Als aufgeklärt im Sinne der PKS gilt dabei eine Straftat, bei der nach dem (kriminal-) polizeilichen Ermittlungsergebnis mindestens eine tatverdächtige Person ermittelt worden ist, von der grundsätzlich die rechtmäßigen Personalien bekannt sind. Die Verurteilungsquote gibt das Verhältnis der insgesamt Abgeurteilten zu den Verurteilten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren wieder. Abgeurteilte gemäß der Strafverfolgungsstatistik des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg sind Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (u.a. Freispruch) getroffen wurden, so dass beide Zahlen voneinander abweichen können. Die Anzahl der Angeklagten in einem gerichtlichen Strafverfahren entspricht wiederum nicht der von der Polizei als Tatverdächtige in Bezug auf eine Straftat Ermittelten , weil nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht jeder von der Polizei ermittelte Tatverdächtige in einem Strafverfahren angeklagt respektive verurteilt wird. Die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2016 wird derzeit erstellt und voraussichtlich im Februar dieses Jahres veröffentlicht. Aussagen zur Verurteilungsquote für das Jahr 2016 sind erst im Laufe des ersten Halbjahres 2017 möglich. Um dennoch einen Vergleich zu ermöglichen , wurden die abgeschlossenen Quoten für die Jahre 2011 und 2015 herangezogen. Des Weiteren legt die Strafverfolgungsstatistik andere Delikte zu Grunde als die PKS. So findet sich z.B. die Begrifflichkeit der Rohheitsdelikte in der Strafverfolgungsstatistik nicht wieder, sondern unterteilt die darunter in der PKS subsumierten Straftaten. Eine vergleichbare Untergliederung der in der PKS unter der Begrifflichkeit der Straßenkriminalität zusammengefassten Delikte wird in der Strafverfolgungsstatistik nicht vorgenommen. Ebenso werden unterschiedliche Formen der Erpressung und des Diebstahls differenziert dargestellt. 1. Jeweils welche Aufklärungs- und welche Verurteilungsquote wurde im Land Berlin in den Jahren 2011 und 2016 bei den folgenden Straftaten (Begriffsdefinitionen wie in PKS) erreicht? a) Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung b) Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit c) Diebstahl d) Schwerer Diebstahl aus Wohnung/Haus e) Widerstand gegen die Staatsgewalt f) Rauschgiftdelikte g) Straßenkriminalität Zu 1.: Unter Berücksichtigung der Aussagen in der Vorbemerkung werden für die Jahre 2011 und 2015 die nachfolgenden Angaben gemacht. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 230 2 Delikt AQ 2011 AQ 2015 VQ 2011**) VQ 2015 Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 65,1 % 63,9 % 79,9 % 80,1 % Rohheitsdelikte und Straftaten gegen die persönliche Freiheit *) 76,2 % 77,0 % ./. ./. Raub, § 249 StGB ./. ./. 70,6% 64,8% Schwerer Raub, § 250 StGB ./. ./. 90,4 % 80,2 % Raub mit Todesfolge, § 251 StGB ./. ./. 100 % 100 % Räuberischer Diebstahl, § 252 StGB ./. ./. 78,9% 67,5% Erpressung,§ 253 Abs. 1 StGB ./. ./. 57,8 % 38,5 % Besonders schwerer Fall der Erpressung, § 253 Abs. 4 StGB ./. ./. 0% 100% Räuberische Erpressung, § 255 StGB ./. ./. 63,6% 72,7% Körperverletzung, § 223 StGB ./. ./. 72,5 % 68,8 % Gefährliche Körperverletzung, Vergiftung, § 224 Abs. 1 Nr. 1 StGB ./. ./. 85,7 % 15,8 % Gefährliche Körperverletzung, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 StGB ./. ./. 53,8 % 62,9 % Misshandlung von Schutzbefohlenen, § 225 StGB ./. ./. 42,9 % 50,0 % Schwere Körperverletzung § 226 Abs. 1 StGB ./. ./. 66,7 % 75,0 % Absichtliche oder wissentliche schwere Körperverletzung, § 226 Abs. 2 StGB ./. ./. 0 0 Verstümmelung weiblicher Genitalien, § 226 a StGB ./. ./. 0 0 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 230 3 Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB ./. ./. 100 % 100 % Straftaten gegen die persönliche Freiheit, §§ 232 bis 241 a StGB ./. ./. 59,0 % 60,4 % Diebstahl, § 242 StGB 23,6 % 18,9 % 86,3 % 83, 2 % Schwerer Diebstahl aus Wohnung/ Haus, § 244 Absatz1 Nr. 3 StGB 8,1 % 8,5 % 83,1 % 80, 0 % Widerstand gegen die Staatsgewalt, §§ 111 bis 121 StGB 95,1 % 93,6 % 84,4 % 75,8 % Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz insgesamt 89,8 % 87,3 % 89,1 % 87,8 % Straßenkriminalität 10,8 % 9,3 % ./. ./. *) Raubdelikte (PKS-Schlüsselzahl 210000), Körperverletzungsdelikte (PKS-Schlüsselzahl 220000), Straftatengegen die persönliche Freiheit (PKS-Schlüsselzahl 230000) **) Quelle: Strafverfolgungsstatistik 2011-2015 des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg Berlin, den 24. Januar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2017)