Drucksache 18 / 10 231 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2017) und Antwort Digital Only Teil 5 – Digitales Amtsblatt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wann hat der Senat mit der Planung der Herausgabe des „Amtsblatt für Berlin“ durch das Landesverwaltungsamt für Berlin begonnen? Zu 1.: Eine veränderte Herausgabe des Amtsblattes für Berlin wurde in den letzten Jahren mehrfach diskutiert und geprüft. Nach § 18 des E-Government-Gesetzes Berlin (EGovG Bln) ist eine durch Rechtsvorschrift des Landes bestimmte Pflicht zur Publikation in einem amtlichen Mitteilungs- und Verkündungsblatt zusätzlich oder ausschließlich durch eine elektronische Ausgabe zu erfüllen. Es ist u. a. sicherzustellen, dass die publizierten Inhalte allgemein und dauerhaft sowie kosten- und barrierefrei zugänglich sind. Die gesetzlichen Vorgaben des am 10. Juni 2016 in Kraft getretenen EGovG Bln haben eine Fortsetzung des bisherigen Konzessionsmodells ausgeschlossen. Es bedurfte in der Folge der umgehenden Konkretisierung eines neuen anforderungsentsprechenden Betriebsmodells . 2. Welches Ziel verfolgt der Senat mit dem Wechsel des Herausgebers? Zu 2.: Ein Wechsel des Herausgebers hat nicht stattgefunden . Herausgeber war und ist das Landesverwaltungsamt Berlin (LVwA). Die veränderte Verlags- und Vertriebsstruktur folgt im Weiteren der Notwendigkeit einer kostenlosen elektronischen Bereitstellung. Durch marktübliche Informationstechnik für Redaktionsarbeit stehen heute auch geeignete technische Lösungen zur Verfügung, die eine ausschließlich verwaltungsinterne Herstellung der Amtsblatt-Ausgaben eröffnen und die Beauftragung zur Herstellung durch Dritte entbehrlich machen. 3. Welche gesetzlichen Regelungen stehen der ausschließlich digitalen Herausgabe des „Amtsblatt für Berlin “ entgegen? 4. Welche sonstigen Gründe, insbesondere welche bau- und planungsrechtlichen Bedenken stehen einer ausschließlich digitalen Veröffentlichung entgegen (bitte jeweils die Rechtsgrundlage benennen)? Zu 3. und 4.: Gegenwärtig stehen die bundesgesetzlichen Vorschriften der §§ 3, 4 und 4a des Baugesetzbuches sowie des § 27a des Verwaltungsverfahrensgesetzes einer ausschließlich elektronischen Veröffentlichung des Amtsblattes für Berlin entgegen. Eine ausschließliche Internetveröffentlichung bei der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wäre mit nicht vertretbaren Prozessrisiken im planungsrechtlichen Bereich verbunden. Es werden derzeit unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten geprüft. An der Zielsetzung der ausschließlich elektronischen Verkündung des Amtsblattes für Berlin wird unverändert festgehalten. 5. Wie lange ist die Herausgabe als Druckfassung geplant? Zu 5.: Die Umstellung auf eine ausschließlich elektronische Herausgabe des Amtsblattes für Berlin kann erfolgen , sobald die vorstehend genannten Hemmnisse aufgelöst sind. Die Dauer kann derzeit nicht belastbar eingeschätzt werden. 6. Welche Gründe sprechen gegen die Zugänglichmachung aller durch das Landesverwaltungsamt herausgegebenen Ausgaben als PDF? Zu 6.: Die Amtsblatt-Ausgaben enthalten personenbezogene Daten, die nicht ohne weiteres ermöglichen, die Ausgaben unmittelbar und für Suchmaschinen frei zu- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 231 2 gänglich in das Stadtinformationssystem des Landes Berlin einzustellen. An dieser Stelle besteht insbesondere noch weiterer Klärungsbedarf mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Aufbau einer geeigneten Datenbank-Lösung für frühere Amtsblatt-Ausgaben ist geplant, wird sich aber absehbar noch verzögern. Die Datenbank mit Suchfunktionen soll die Ausgaben zurückreichend bis zum Jahr 2003 umfassen. Insbesondere eine mögliche Datenbereinigung von früheren Ausgaben, die vor dem Inkrafttreten des EGovG Bln herausgegeben wurden, könnte längere Zeit in Anspruch nehmen. 7. Ist die Herausgabe durch das Landesverwaltungsamt mit Kosteneinsparungen verbunden? a. wenn ja: In welcher Höhe pro Jahr? b. wenn nein: Aus welchem Grund nicht? 8. Welche neuen Kosten entstehen durch die Herausgabe des Landesverwaltungsamts? 9. Wie hoch sind die Redaktionsaufwendungen beim Landesverwaltungsamt für die Herausgabe des „Amtsblatt für Berlin“? 10. Welche bisherigen Kosten entfallen durch die Herausgabe durch das Landesverwaltungsamt? Zu 7. bis 10.: Sowohl die Veröffentlichungen im Amtsblatt für Berlin wie auch die Bereitstellung von Amtsblatt-Ausgaben ist für die Nutzenden seit 1. Januar 2017 bis auf weiteres kostenfrei und daher für sie mit Kosteneinsparungen verbunden. Die Entgelte, die bis zum 31. Dezember 2016 durch die Konzessionsnehmerin erhoben wurden, entfallen ab 1. Januar 2017. Aktuelle Daten über die Einnahmesituation der Konzessionsnehmerin bis zum 31. Dezember 2016 liegen der Verwaltung nicht vor. Den Hauptteil der Veröffentlichungskosten haben in der Vergangenheit die Stellenausschreibungen ausgemacht , die zum größten Teil von Dienststellen der Berliner Verwaltung veranlasst wurden. Die Kosten für Stellenausschreibungen wurden vom Verlag im Jahr 2013 anlässlich der Kleinen Anfrage Nr. 17/12 663 über “Was kosten Ausschreibungen im Amtsblatt?“ für die Jahre 2010 bis 2012 mit rund 250.000 bis 300.000 Euro jährlich angeben. Aufgrund der in letzter Zeit kontinuierlich ansteigenden Zahl von Stellenausschreibungen für den öffentlichen Dienst dürften die diesbezüglichen Kosten für das Jahr 2016 vermutlich über den früheren Werten liegen . Die gesamten Kosten werden seit dem 1. Januar 2017 vom LVwA als Herausgeber getragen. Neben den laufenden Betriebskosten hat das LVwA seither auch Einnahmeausfälle aufgrund des Wegfalls der früheren regelmäßigen Konzessionsabgabe in Höhe von rund 60.000 Euro. Neue Kosten entstehen dem LVwA im Zusammenhang mit der veränderten Technikausstattung und der Druck- und Versand-Dienstleistung des IT Dienstleistungszentrums (ITDZ), die im Zusammenhang mit der übergangsweisen Fortführung eines Druckexemplars anfallen. Die bisherige Ausstattung der Amtsblatt-Redaktion ist im Übrigen dem Grunde nach unverändert geblieben. Belastbare Angaben zu den Redaktionsaufwendungen lassen sich gegenwärtig angesichts der kurzen Betriebszeit unter veränderten Bedingungen und vor dem Hintergrund der regelmäßig überdurchschnittlichen Aufwendungen anlässlich einer Einführungsphase nicht machen. Entsprechende Aussagen können erst nach der Einführungszeit bei Eintritt eines Routinebetriebs getroffen werden. 11. Wie viele Abonnenten der gedruckten Ausgabe des „Amtsblatt für Berlin“ gibt es beim Landesverwaltungsamt ? Zu 11.: Mit Stand 12. Januar 2017 waren für die Druckausgabe 62 Abonnements gelistet. 12. Wie hoch sind die Kosten die durch die Herausgabe und Vertrieb als Druckfassung entstehen (Bitte nach Art der Kosten: Druck, Versand etc. aufschlüsseln)? Zu 12.: Für die Herausgabe der Druckfassung fallen Druck- und Versandkosten beim ITDZ an. Für die erste Ausgabe lagen die Kosten bei rund 482 Euro für die Druckdienstleistungen und bei rund 36 Euro für Versandkosten an Empfänger außerhalb der Berliner Verwaltung. Die weitere Nachfrageentwicklung für die Druckausgabe und die damit einhergehende Kostenentwicklung bleiben abzuwarten. 13. Wie viele Abonnenten der elektronischen Ausgabe des „Amtsblatt für Berlin“ gibt es beim Landesverwaltungsamt (Bitte nach Art der Kosten aufschlüsseln)? Zu 13.: Mit Stand 12. Januar 2017 waren für den elektronischen Informationsdienst über Neuausgaben des Amtsblatts für Berlin 2.324 E-Mail-Anschriften gelistet. Für den elektronischen Informationsdienst wird ein Newsletter-Standardtool des Stadtinformationssystems genutzt, für das regelmäßig keine besonderen Kosten anfallen. Berlin, den 19. Januar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)