Drucksache 18 / 10 232 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Carola Bluhm, Harald Wolf und Steffen Zillich (LINKE) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Januar 2017) und Antwort Formel-E-Rennen 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort zukommen zu lassen und hat daher die Bezirksämter Friedrichshain-Kreuzberg und Mitte von Berlin, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport und die Berliner Verkehrsbetriebe AöR (BVG) um Stellungnahme gebeten , die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wird nachfolgend wiedergegeben . Frage 1: Was ist dem Senat bezüglich der Planungen eines erneuten Formel-E-Rennens auf der Karl-Marx- Allee 2017 bekannt? Antwort zu 1: Siehe auch Antwort zu Frage 7. Frage 2: Welche Genehmigungen wären hierfür in welcher Zuständigkeit zu erteilen? Antwort zu 2: Zunächst ist eine Erteilung der notwendigen Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO) von den Vorschriften des § 29 Abs. 1 StVO durch die Oberste Straßenverkehrsbehörde erforderlich, so dass ein nach der StVO grundsätzlich verbotenes Rennen mit Kraftfahrzeugen überhaupt zu einer erlaubnispflichtigen Veranstaltung wird. Im zweiten Schritt erteilt die Verkehrslenkung Berlin (VLB) eine Erlaubnis zur Durchführung dieser Veranstaltung auf Grund der §§ 29 Abs. 2, 46 Abs. 1 und 32 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) in Verbindung mit den §§ 11 und 13 Berliner Straßengesetz (BerlStrG). Frage 3: Wurde bereits eine Ausnahmegenehmigung oder eine Erlaubnis für ein Formel-E-Rennen 2017 erteilt und wenn ja, warum und mit welchen Auflagen? Antwort zu 3: Nein. Frage 4: Welche Position vertritt der Senat bezüglich einer Austragung des Formel-E-Rennens auf der Karl- Marx-Allee? Frage 5: Beabsichtigt der Senat die Versagung einer Genehmigung für die Austragung auf der Karl-Marx- Allee und wenn nein, warum nicht? Frage 6: Inwieweit werden bzw. wurden andere verkehrslenkende Maßnahmen oder Baumaßnahmen in die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit einbezogen, die ohnehin schon Behinderungen für den ÖPNV bzw. für die Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen? Antwort zu 4, 5 und 6: Die verkehrlichen Auswirkungen einer Veranstaltung im öffentlichen Straßenland sind ein entscheidender Punkt im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit ; andere Ereignisse und sonstige verkehrliche Beschränkungen werden dabei stets berücksichtigt. Der Senat ist dabei stets bemüht, Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer (z.B. Anwohner/innen) auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren. Frage 7: Beabsichtigt der Senat Gespräche mit den Veranstaltern des Autorennens bezüglich des Austragungsortes und wenn ja, mit welcher Zielsetzung? Antwort zu 7: Ja, die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz befindet sich aktuell – in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung - mit dem Veranstalter in Gesprächen . Ziel ist es, einen für alle Beteiligten (Anwohnerinnen /Anwohner, Verkehrsteilnehmerinnen/ Verkehrsteilnehmer und Veranstalterinnen und Veranstalter) tragbaren Ort für die Durchführung der Veranstaltung im Land Berlin zu finden. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 232 2 Frage 8: Welche alternativen Orte für die Austragung des Rennens wurden bislang geprüft? Antwort zu 8: Geprüft wurden ein Rundkurs um die Mercedes-Benz Arena, die Umgebung des Olympiastadions , Straße des 17. Juni, der zentrale Festplatz, die A- VUS, das Messegelände Selchow, wogegen jedoch erhebliche Gründe sprechen. In die Prüfung wird auch das betonierte Vorfeld des ehemaligen Flughafens Tempelhof einbezogen. Frage 9: Wie wertet der Senat die Erfahrungen aus dem Formel-E-Rennen 2016 hinsichtlich der Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärmbelastung und Sperrungen aus? Antwort zu 9: Es haben Evaluierungsgespräche mit allen am Verfahren Beteiligten stattgefunden. Beteiligt wurden und werden der Veranstalter, die Verkehrslenkung Berlin (VLB), der Straßenlandeigentümer (Bezirk), die Polizei, die Feuerwehr, die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die S - Bahn, die Senatsverwaltung für Inneres und Sport, die zuständige Lärmschutzbehörde und Ordnerdienste . Dabei wurde insbesondere geprüft, ob die Veranstaltung sicher durchgeführt worden ist und das Ziel der Minimierung von Beeinträchtigungen für alle Verkehrsteilnehmer , insbesondere für Anwohnerinnen und Anwohner, erreicht worden ist. Diese Ergebnisse fließen in die Vorbereitungsrunden nachfolgender Veranstaltungen ein. Die in der Ausnahmezulassung für die Veranstaltung vorgegebenen und begründeten maximal zulässigen Beurteilungspegel wurden eingehalten. Die Belastung der Anwohnerinnen und Anwohner durch Lärm wird bei den im Jahr 2016 gegebenen Rahmenbedingungen als zumutbar gewertet. Frage 10: Haben die Veranstalter des Formel-E- Rennens von 2016 die reguläre Sondernutzungsgebühr an die Bezirke entrichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Antwort zu 10: Es wurden Sondernutzungsgebühren an das Bezirksamt Friedrichshain–Kreuzberg von Berlin in Höhe von 128.318,25 € und an das Bezirksamt Mitte von Berlin in Höhe von 200.399,17 € gezahlt. Gegen beide Gebührenbescheide hat der Veranstalter Widerspruch eingelegt. Die Prüfung der Widerspruchsbegründungen befindet sich derzeit in Bearbeitung durch die betreffenden Bezirksämter. Frage 11: Welche Kosten entstanden 2016 für das Land oder die landeseigenen Betriebe durch das Formel- E-Rennen auf der Karl-Marx-Allee? Antwort zu 11: Dem Land Berlin und der BVG sind keine Kosten entstanden; soweit Aufwendungen zu leisten waren, wurden diese unmittelbar und sämtlich vom Veranstalter getragen. Ausgaben für Polizeieinsätze sind durch die im Haushaltsplan von Berlin für die Polizei eingestellten Haushaltsmittel gedeckt und werden deshalb nicht gesondert erhoben. Berlin, den 23. Januar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2017)