Drucksache 18 / 10 234 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 27.Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2017) und Antwort Digital Only Teil 2 – Digitalisierung von Lehre an Berliner Hochschulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Existieren für die Berliner Hochschulen Regelungen , die eine Ermäßigung des Lehrdeputats für die Erstellung nicht-kommerzieller digitaler Lern- und Lehrmaterialien in Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung vorsehen? Zu 1.: Der Umfang der Lehrverpflichtung des hauptberuflich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals mit Lehraufgaben an den staatlichen Hochschulen des Landes Berlin wird durch die Verordnung über die Lehrverpflichtung an Hochschulen (Lehrverpflichtungsverordnung -LVVO) geregelt. Dabei wird der Umfang der Lehrverpflichtung in Lehrveranstaltungsstunden (LVS) ausgedrückt. Eine Ermäßigung der Lehrverpflichtung für die Erstellung von Lern- und Lehrmaterialien wird dort weder für die Präsenzlehre noch für andere Lehrformen ausdrücklich vorgesehen, da diese Tätigkeit als Teil der Lehrtätigkeit angesehen wird und deshalb bei der Bemessung der Höhe der Lehrveranstaltungsstunden bereits Berücksichtigung findet. 2. Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wird, plant der Senat einen Passus in den einschlägigen Verordnungen aufzunehmen, der eine Ermäßigung des jeweiligen Lehrdeputats vorsieht, wenn wissenschaftliches oder künstlerisches Personal nicht-kommerzielle digitale Lernoder Lehrmaterialien für Lehre, Studium und wissenschaftlicher Weiterbildung erstellt? 3. Wie hoch sollte nach Auffassung des Senats eine Reduzierung des Lehrdeputats für die Erstellung von nicht-kommerziellen digitalen Lern- und Lehrmaterialien für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an Berliner Hochschulen ausfallen? Zu 2. und 3.: Es wäre vorstellbar, eine ausdrückliche Regelung zu schaffen, wonach Lehrveranstaltungen, die in besonderen Lehrformen ganz oder teilweise außerhalb der Präsenzlehre durchgeführt werden - einschließlich der Erstellung und Betreuung von EDV-basierten Lehrformen -, auf die Lehrverpflichtung angerechnet werden können. Die Höhe der Anrechnung auf die Lehrverpflichtung sollte dann in einem angemessenen Verhältnis zur Präsenzlehre stehen. 4. Welche landeseigenen Anreizinstrumente setzt der Senat für die Förderung der Digitalisierung von Lehre und Lernen an Berliner Hochschulen? Zu 4.: In der Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive 2016 bis 2020 können gezielte Projektförderungen für digitale Lehrformate oder Lehrorganisation beantragt werden: Das Programm ist in vier verschiedene Förderlinien gegliedert. Hier bestehen an verschiedenen Stellen Möglichkeiten Projekte, die die Digitalisierung von Lehre und Lernen an den Berliner Hochschulen betreffen, zu platzieren und zu fördern. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 234 2 5. Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Anreizinstrumente ? Zu 5.: Die Vereinbarung zwischen der ehemaligen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft und den Hochschulen des Landes Berlin zur Berliner Qualitäts- und Innovationsoffensive wurde im Juli 2016 geschlossen. Dementsprechend sind die ersten Anträge im Laufe des zweiten Halbjahres 2016 bei der Senatsverwaltung , jetzt der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung eingegangen. Eine Bewertung des Erfolges kann noch nicht erfolgen. Berlin, den 25. Januar 2017 In Vertretung Steffen Krach Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei - Wissenschaft und Forschung – (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2017)