Drucksache 18 / 10 235 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 27. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2017) und Antwort Digital Only Teil 3 – Digitalisierung Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Existieren für die Berliner Lehrerinnen und Lehrer an den allgemeinbildenden Schulen Regelungen, die eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung für die Erstellung nicht-kommerzieller digitaler Lern- und Lehrmaterialien in Schule und Unterricht vorsehen? Zu 1.: Nein, solche Regelungen existieren nicht. 2. Wenn Frage 1 mit „Nein“ beantwortet wird, plant der Senat einen Passus in den einschlägigen Verordnungen aufzunehmen, der eine Ermäßigung der Unterrichtsverpflichtung vorsieht, wenn Lehrerinnen und Lehrer nicht-kommerzielle digitale Lern- oder Lehrmaterialien für Unterricht und Schule erstellen? 3. Wie hoch sollte nach Auffassung des Senats eine Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung für die Erstellung von nicht-kommerziellen digitalen Lern- und Lehrmaterialien für Lehrerinnen und Lehrer an Berliner Schulen ausfallen? Zu 2. und 3.: Dieser Gedanke spielt im Rahmen der Überlegungen zu dem Berliner OER-Projekt („Open Educational Resources“) eine Rolle. Eine Konkretisierung des Modells wird erst später erfolgen. 4. Welche landeseigenen Anreizinstrumente setzt der Senat für die Förderung der Digitalisierung von Schule und Unterricht? Zu 4.: Für die Förderung der Digitalisierung von Schule und Unterricht sind in jeder Berliner allgemeinbildenden Schule Lehrkräfte mit Anrechnungsstunden damit beauftragt, die Lehrerinnen und Lehrer beim IT-Einsatz zu betreuen, zu beraten und zu unterstützen. Unterstützt werden die IT-Betreuerinnen und Betreuer durch IT- Regionalbetreuerinnen und Regionalbetreuer, die in jedem Bezirk die Koordination der Aufgaben übernehmen. Die Anrechnungsstunden werden zurzeit in einem Gesamtumfang von mehr als 35 Vollzeiteinheiten (VZE) vergeben. 5. Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Anreizinstrumente ? Zu 5.: In einer Datenerhebung von 2012 (Beteiligung von 85,2 % der Berliner Schulen) haben 96,6 % der Schulen zur Wirkung des „eEducation Berlin Masterplans“ auf die Frage: „Das integrative Konzept des Masterplans beurteile ich als…“ mit „hilfreich und notwendig“ geantwortet . Berlin, den 23. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)