Drucksache 18 / 10 236 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Bernd Schlömer (FDP) vom 28.Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2017) und Antwort Digital Only Teil 4 – Digitalisierung und Polizei Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Inwieweit gibt es Überlegungen oder Projekte in der Berliner Polizei, Cloud Computing für polizeiliche Verfahren bzw. eine Polizei-Cloud nach Vorbild des Bundeslandes Rheinland-Pfalz zu nutzen? Zu 1.: Während es sich bei der sogenannten Polizei- Cloud in Rheinland-Pfalz um das Angebot des dortigen zentralen IT-Dienstleisters für die öffentliche Verwaltung handelt, betreibt die Polizei Berlin seit vielen Jahren eine eigene zentrale Virtualisierungsumgebung (Cloud). Hier wird derzeit über 60% der polizeilich erforderlichen Rechenleistung erbracht. 2. Für welche konkreten polizeilichen Verfahren kann nach Ansicht des Senats Cloud Computing in der Berliner Polizei Anwendung finden? Zu 2.: Cloud Computing kommt grundsätzlich für alle Polizeifachverfahren in Frage. Ausnahmen bilden Systeme , die aus Gründen der Kompatibilität (Herstelleranforderung ) oder auf Grund von extrem großen Datenmengen derzeit nicht für eine Virtualisierung geeignet sind. 3. Gibt es einen länderübergreifenden Informationsoder Erfahrungsaustausch zum Thema Cloud Computing für polizeiliche Verfahren oder einen konkreten Informations - und Erfahrungsaustausch mit dem Bundesland Rheinland-Pfalz zum Thema „Polizei-Cloud“? Zu 3.: Das Land/die Polizei Rheinland-Pfalz hat Informationsveranstaltungen bzw. Vorträge für alle interessierten Länder angeboten; vor allem in den Polizeigremien . Darüber hinaus ist Cloud Computing kein Thema allein der Polizei, sondern ein Thema für alle IT- Dienstleister. Cloud Computing wird auf Fachebene bei regelmäßigen Messebesuchen, fachbezogenen Workshops und auf Fortbildungsmaßnahmen behandelt. 4. Wie steht der Senat zu einzelnen Vorteilen und Erfahrungen im Zusammenhang mit der Nutzung der „Polizei -Cloud“ in Rheinland-Pfalz? Zu 4.: Folgende Vorteile einer „Polizei-Cloud“ auf Basis eigener Erfahrungen bzw. Überlegungen der Polizei Berlin können bereits genannt werden. Cloud Computing ist grundsätzlich positiv zu bewerten , da es die einzige Möglichkeit ist, energieeffizient große Rechenleistung schnellstmöglich bereitzustellen. Mit der Verminderung der Hardware gehen Platzersparnis im Rechenzentrum, verminderte Stromkosten und geringere Lizenzkosten für Software einher. Die Serverkonsolidierung bietet aber nicht nur wirtschaftliche Vorteile. Wesentlich bedeutender sind die Vorteile für den Polizeieinsatz. Virtualisierte Server bieten taktische Vorteile, da sie die Verfügbarkeit der polizeilichen Fachverfahren erhöhen. Notwendige Ressourcen werden bedarfsabhängig zugewiesen bzw. wieder freigegeben und Rechenleistung verteilt. Die Cloud stellt dabei zugleich eine Redundanz zur Verfügung, denn bei technischen Problemen kann auf freie Serverkapazitäten umgeschwenkt werden. 5. Sofern mit der Einführung von Cloud Computing im Polizeidienst des Landes Berlin bzw. einer „Polizei- Cloud“ (nach Vorbild des Bundeslandes Rheinland-Pfalz) positive Erwartungen verknüpft werden, ab wann können diese Verbesserungen im realen Polizeieinsatz in Berlin genutzt werden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 236 2 Zu 5.: Seit knapp zehn Jahren läuft bei der Polizei Berlin ein Programm zur Serverkonsolidierung für die zentral betriebenen IT-Verfahren. Im realen Polizeialltag zeigen sich die positiven Ergebnisse u. a. darin, dass Systemausfälle oder längere Wartungszeiten, die bei singulären Systemen (je Anwendung ein einzelner Server inkl. einzelner Datenhaltung) regelmäßig auftreten, bei den zentral betriebenen Polizeifachanwendungen kaum noch vorkommen. Die Polizei Berlin hat Ende 2016 damit begonnen, ihr Cloudsystem auszubauen. Hierbei werden die Speichersysteme gegen deutlich performantere Systeme ausgetauscht . Des Weiteren wird die gesamte Serverumgebung gegen noch leistungsfähigere Systeme mit deutlich mehr Rechenleistung und Hauptspeicher gewechselt. Außerdem wird die Bandbreite der Anbindungen deutlich vergrößert. Durch diese Maßnahmen können auch Systeme in der Cloud betrieben werden, die wegen ihres Datenvolumens bisher nicht einbezogen werden konnten (siehe Antwort Nr. 2). Die Polizei Berlin strebt einen Virtualisierungsgrad von über 90 % im Jahr 2018 an. 6. Welche Nachteile sieht der Senat im Zusammenhang mit der Nutzung von Cloud Computing im Polizeidienst oder einer Polizei-Cloud nach Vorbild der rheinland -pfälzischen Polizei? Zu 6.: Keine. Berlin, den 24. Januar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2017)