Drucksache 18 / 10 238 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 12. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2017) und Antwort WLAN im Berliner ÖPNV (II) – Öffentliches WLAN in der S-Bahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Ist dem Senat bekannt, ob ein öffentliches WLAN in den Zügen der Berliner S-Bahn geplant ist? a) Wenn ja, welche Details umfasst der aktuelle Planungsstand ? b) Wenn nein, plant der Senat auf eine Versorgung der Berliner S-Bahn mit öffentlichem und kostenfreien WLAN hinzuwirken und wenn ja, mit welchen spezifischen Ansprüchen tut er das? Frage 9: Plant der Senat eine Aufnahme der Verfügbarkeit von öffentlichem WLAN in die Kriterien einer zukünftigen Ausschreibung hinsichtlich des Betriebes der Berliner S-Bahn? Antwort zu 1 und 9: Die neuen S-Bahn-Züge der Baureihen 483 und 484, welche schrittweise ab 2021 bis 2023 im Teilnetz Ring/Südost (Linien S47, S46, S8 und S41/S42) zum Einsatz kommen und die Fahrzeuge der Altbaureihen 480 und 485 ersetzen, werden für die Ausrüstung mit WLAN vorbereitet. Hierfür werden die Fahrzeuge mit Antennen und Verkabelung vorgerüstet. Des Weiteren beinhaltet die Vorrüstung das Freihalten von Einbauraum für die spätere Nachrüstung der übrigen Systemkomponenten. Für die Bestandsfahrzeuge der Baureihe 481/482 ist aufgrund des hierfür erforderlichen technischen und somit finanziellen Aufwandes und unter Berücksichtigung der noch verbleibenden Lebensdauer der Fahrzeuge keine Nachrüstung von WLAN vorgesehen . Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der guten Netzabdeckung für die Streckenabschnitte der S-Bahn weitestgehend guter Mobilfunkempfang gegeben ist. Auch die frühere Ausnahme im S-Bahn-Nord-Süd- Tunnel konnte durch zwischenzeitlich erfolgte technische Ausbaumaßnahmen seitens der Mobilfunkanbieter beseitigt werden, sodass auch im Tunnel Mobilfunkempfang besteht. Frage 2: Welche Berliner Bahnhöfe sind dem Senat bekannt, die durch den 30-minütigen Zugang über das WLAN-Angebot der Telekom Deutschland GmbH versorgt werden? Frage 3: Plant der Senat Maßnahmen, die auf einen Abbau der zeitlichen Limitierungen des durch die Telekom Deutschland GmbH angebotenen kostenfreien WLAN an Berliner Fernverkehrsbahnhöfen gerichtet sind? Antwort zu 2 und 3: Das von der Senatskanzlei initiierte Projekt „Free WiFi Berlin“ sieht die WLAN- Ausstattung von öffentlichen Gebäuden des Landes Berlin vor. Über die Angebote der Deutsche Bahn AG, in deren Eigentum die S-Bahnhöfe in Berlin stehen, liegen der Senatskanzlei keine Informationen vor. Sie hat auch keinen Einfluss auf das von der Deutsche Bahn AG in Fernbahnhöfen angebotene kostenfreie WLAN. Frage 4: Wurde das verfügbare WLAN der Telekom Deutschland GmbH in den Berliner Bahnhöfen durch die CityTax oder andere Berliner Landesmittel gefördert? Antwort zu 4: Nein. Frage 5: Welche Pläne sind dem Senat bekannt, weitere Bahnhöfe der Berliner S-Bahn mit einem öffentlichen und kostenfreien WLAN-Zugang zu versorgen? Antwort zu 5: Dem Senat sind keine entsprechenden Pläne bekannt. Frage 6: Liegt dem Senat hinsichtlich der Möglichkeit eines öffentlichen WLANS in der Berliner S-Bahn oder an den Berliner Bahnhöfen eine Machbarkeitsstudie (oder sonstige Vorab-Evaluationen) vor? Antwort zu 6: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 238 2 Frage 7: Ist dem Senat eine Kooperation im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg bekannt, welche die bisherigen Erfahrungen des WLAN-Angebots bei der BVG auch für andere Teilnehmer des Verkehrsverbundes vermittelt? Antwort zu 7: Die Verkehrsverbund Berlin Brandenburg GmbH (VBB) bietet den Verkehrsunternehmen in verschiedenen Gremien und Facharbeitskreisen die Möglichkeit , sich zu Verbesserungen bei Serviceangeboten auszutauschen, soweit an diesen Themen ein verbundweites Interesse besteht. Bisher hatte das Thema „öffentliches WLAN“ hier nach Auskunft des VBB keine hohe Priorität : - Leistungsfähiges öffentliches WLAN in Fahrzeugen oder auf Bahnhöfen ist nicht Teil der Daseinsvorsorge im öffentlichen Nahverkehr. - Mit Ausnahme der BVG sind die Berliner Verkehrsunternehmen im Oberflächenverkehr tätig. Mobilfunk ist dort ebenso wie in den S-Bahn- Tunnelstrecken fast überall verfügbar. Die Reisezeiten sind kurz. - Durch die zunehmende Regulierung der europäischen Mobilfunktarife entfällt das Argument, Touristen hohe Roaming-Kosten ersparen zu müssen. - Demgegenüber sind die Kosten für die Installation von WLAN in Zügen sehr hoch. Die Internetaußenanbindung des Zuges muss so stark sein, dass sie für alle Fahrgäste eine zufriedenstellende Bandbreite durchreichen kann. Hinzu kommt, dass die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit perspektivisch eher wachsen dürften. Sollte z.B. "Livestreaming " mobil Stand der Dinge werden, überlastet das ein kleines Zug-WLAN sehr schnell. In ländlicheren Brandenburger Regionen kommt das Problem der ausgedehnten Funklöcher hinzu. - Für öffentliches WLAN in Bahnhöfen des Nahverkehrs mögen die technischen Voraussetzungen besser sein, soweit DSL Leitungen verfügbar sind. Angesichts der im Nahverkehr überwiegend kurzen Wartezeiten und der zumindest im Oberflächenverkehr verfügbaren kommerziellen Netze ist hier allerdings der Bedarf nicht so hoch wie im Fernverkehr. Frage 8: Sind dem Senat die Erfahrungen in der Schaffung von WLAN-Zugängen im Nahverkehr anderer deutscher Großstädte (z. B. Stuttgart) bekannt, und bezieht er sie in die konzeptuellen Überlegungen zum Angebot von öffentlichem WLAN in Berlin mit ein? Antwort zu 8: Dem Senat ist hierzu nichts bekannt. Berlin, den 25. Januar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2017)