Drucksache 18 / 10 240 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tim-Christopher Zeelen (CDU) vom 12. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2017) und Antwort Sporthallen dem Schul- und Vereinssport wieder zur Verfügung stellen - Kein Gerangel zwischen Senat und Bezirken zu Lasten des Sports! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Sporthallen werden derzeit noch als Flüchtlingsunterkünfte genutzt? Zu 1.: Folgende Sporthallen werden derzeit noch als Flüchtlingsunterkünfte genutzt: Buckower Damm Efeuweg Kühleweinstraße Fritz-Reuter-Straße Königshorster Straße Koloniestraße / Osloer Straße Otto-Ostrowski-Straße Wedellstraße Lessingstraße Hüttenweg Lauenburger Straße Lobeckstraße Leo-Baeck-Straße Glienicker Straße Cyclopstraße Im Erpelgrund 2. Wie gestaltet sich der aktuelle Zeitplan des Senats für den Freizug der noch für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzten Sporthallen in Berlin (bitte geplantes Freizugdatum für jede Halle nennen)? Zu 2.: Genaue Termine können nicht genannt werden, da sich der Freizug an der Bezugsfertigkeit der Folgeunterkünfte orientiert. 3. Wann werden die durch die Nutzung als Flüchtlingsunterbringung jeweils entstandenen Mängel und deren finanzielle Ausprägungen erhoben und durch wen erfolgt jeweils die baufachliche Prüfung (bitte Datum der Erhebung je Halle nennen)? Zu 3.: Die bauliche Begutachtung erfolgt gemeinsam mit den Vermögensträgern unmittelbar nach Beräumung des eingebrachten Mobiliars. Eine genaue Datumsnennung ist daher nicht möglich. Die bauliche Bewertung erfolgt durch von der BIM Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) ausgewählte Planungsbüros und wird anschließend in einem gemeinsamen Einvernehmenstermin konsentiert. 4. Aus welchem Haushaltstitel wird die Sporthallensanierung bezahlt und wie hoch sind die Kosten für die Wiederherstellung/Nutzbarmachung je Halle? Zu 4.: Die Mittel werden den Bezirken im Rahmen der auftragsweisen Bewirtschaftung bei 1172/519 00 zur Verfügung gestellt. Die Höhe der Kosten orientiert sich ausschließlich am Ergebnis der Begutachtung. 5. Welche Mängel in den Sporthallen wurden bereits festgestellt (bitte Auflistung je nach Halle)? Zu 5.: Eine Mängelfeststellung erfolgt erst nach Beräumung der einzelnen Sporthallen. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 240 2 6. Wann werden die festgestellten Mängel durch wen beseitigt (bitte Zeitplan für jede Halle darstellen)? 9. Wann ist mit den erneuten Nutzungen der Sporthallen für die Schulen und Vereine zu rechnen (bitte erwarteten Termin für jede Halle nennen)? Zu 6. und 9.: Für die Mängelbeseitigung sind die jeweiligen Vermögensträger zuständig. Mit der baulichen Schadensaufnahme erfolgt neben der Kostenschätzung auch ein spezifisch erstellter Bauzeitenplan je Sporthalle. Der Beginn der Mängelbeseitigung erfolgt erst nach individuellem Einvernehmenstermin. Ein Terminplan kann daher nicht benannt werden. 7. Wie läuft die Absprache zwischen Senat und Bezirken bei der Koordination der Nutzbarmachung der Sporthallen ? Zu 7.: Zum Prozess der Beseitigung der durch die Flüchtlingsunterbringung entstandenen Schäden wird auf die Beantwortung der Fragen 3., 4. und 6. verwiesen. 8. Wird geprüft, ob die Sporthallen zuerst kurzfristig ertüchtigt werden können, damit der Sportunterricht und der Vereinssport zunächst wieder stattfinden kann und größere Mängel dann in den Schulferien erledigt werden? Zu 8.: Die Prüfung, ob Sporthallen mit gering investiven Maßnahmen vorab kurzfristig in Betrieb genommen werden können, erfolgt durch die Bezirke. Informationen hierzu liegen dem Senat derzeit nicht vor. 10. Welche weiteren Akteure sind derzeit an der Instandsetzung der Hallen beteiligt? Zu 10.: Die Beauftragung der Instandsetzung festgestellter Mängel obliegt den jeweiligen Vermögensträgern. Auskünfte hierzu kann der Senat nicht erteilen. Berlin, den 01. Februar 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e ____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2017)