Drucksache 18 / 10 241 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Danny Freymark (CDU) vom 12. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2017) und Antwort Rattenplage in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Ratten gibt es in Berlin? 2. Wie viele Aktionen/Maßnahmen zur Bekämpfung von Ratten gab es von 2014 bis Januar 2017? Zu 1. und 2.: Dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) liegen für den o. g. Zeitraum über von den Gesundheitsämtern durchgeführte Rattenbekämpfungsmaßnahmen folgende Informationen vor: Im Jahr 2014 wurden 7420 Rattenbekämpfungsmaßnahmen gemeldet. Im Jahr 2015 wurden 8654 Rattenbekämpfungsmaßnahmen gemeldet. Im Jahr 2016 wurden 8695 Rattenbekämpfungsmaßnahmen gemeldet. Für den Monat Januar 2017 liegen noch keine Zahlen vor. Über die Rattenpopulation in Berlin liegen in den Gesundheitsämtern keine Kenntnisse vor. 3. Welche Bekämpfungsarten wurden bei der Bekämpfung von Ratten genutzt? Zu 3.: Gemäß der Berliner Verordnung zur Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (Schädlingsbekämpfungs V) vom 16. August 2011 (GVBl., S. 440) werden Ratten mit chemischen Mitteln (Rodentizide) bekämpft. In Einzelfällen kommen auch Schlagfallen zum Einsatz. 4. Sind die benutzten Rattenbekämpfungsmittel schädlich für Menschen/Kinder? Zu 4.: Als Wirkstoff für die Rattenbekämpfung in Berlin kommen Stoffe zum Einsatz, die die Blutgerinnung verhindern (Antikoagulanzien). Diese sind in Abhängigkeit von der aufgenommenen Menge auch für den Menschen gesundheitsschädlich. Um eine Gesundheitsgefährdung weitgehend auszuschließen, wird sowohl in der europäischen Biozidverordnung als auch in der Berliner SchädlingsbekämpfungsV geregelt, dass für die Ausbringung von Rodentiziden eine besondere Sachkunde nachgewiesen und die mit der Zulassung von Rodentiziden vorgegebene und damit verbindliche Gebrauchsanweisung eingehalten werden muss. Diese Gebrauchsanweisungen enthalten Festlegungen zum Umgang mit Bekämpfungsmitteln , u.a. verdeckte, verschleppungssichere Auslegung von Ködern, Absperr- und Informationsmaßnahmen , Nachkontrolle der Köderstellen durch Fachkräfte , zeitnahe Entsorgung von Kadavern und Ködern usw.(Risikominimierungsmaßnahmen). 5. Wie wird gesichert, dass Menschen/Kinder keine körperlichen Schäden durch den Kontakt mit Rattenbekämpfungsmitteln davontragen? 6. Welche Umweltrisiken gehen von den chemischen Bekämpfungsmitteln aus? Zu 5. und 6.: Durch den in Berlin vorgeschriebenen ausschließlichen Einsatz von Fachkräften - das sind ausund fortgebildete Schädlingsbekämpferinnen und Schädlingsbekämpfer - sowie die konsequente Umsetzung weiterer Risikominimierungsmaßnahmen wird sichergestellt, dass Kinder weitgehend keinen Gefahren ausgesetzt sind. Dennoch sind bei Ausbringung von Ködern die Aufsichtspersonen im Besonderen gefordert. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 241 2 Die Zulassung der Bekämpfungsmittel durch die zuständigen Bundesbehörden erfolgt immer im Zusammenhang mit der Vorgabe von Risikominimierungsmaßnahmen , die Bestandteil der Gebrauchsanweisung und gemäß Berliner Schädlingsbekämpfungsverordnung zwingend einzuhalten sind. Zu diesen Risikominimierungsmaßnahmen gehören u. a. die Kenntlichmachung, Sicherung und regelmäßige Kontrolle in kurzen Intervallen der verdeckten Köderauslegung und der sofortigen Entsorgung von Tierkadavern und Rodentizidresten. Bei Einhaltung dieser Maßnahmen lassen sich Umweltrisiken weitgehend vermeiden. Berlin, den 25. Januar 2017 In Vertretung Boris Velter Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Jan. 2017)