Drucksache 18 / 10 243 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 05. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2017) und Antwort Gewaltvorfälle und Videoüberwachung bei der BVG im Jahr 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Gewaltvorfälle auf U-Bahnhöfen, in U- Bahnen, in Straßenbahnen und in Bussen gab es jeweils im Jahr 2016 (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 1 der Drs. 17/17693 fortführen)? Zu 1.: Die im Jahr 2016 in den Verkehrsmitteln der Berliner Verkehrsbetriebe - Anstalt öffentlichen Rechts (BVG AöR) registrierten Gewaltdelikte (Körperverletzung 1 , Raub 2 , Nötigung, Freiheitsberaubung, Bedrohung, Sexualdelikte 3 ) können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: U-Bahn (im Zug/auf dem Bahnsteig ) Bus Tram Gesamt 2016 2.167 523 356 3.046 Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-Recherche vom 05.01.2017 2. Wie viele Tatorte gab es im Jahr 2016, die nicht eindeutig im BVG-Bereich zugeordnet werden konnten (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 2 der Drs. 17/17693 fortführen)? Zu 2.: Quelle: Verlaufsstatistik, DataWarehouse-Recherche vom 05.01.2017 1 Körperverletzung= §§ 223, 224, 226, 229 StGB 2 Raub= §§ 249, 250, 252 StGB 3 Sexualdelikte= § 177 StGB 3. Wie häufig forderte die Polizei Videomaterial aus U-Bahnhöfen, U-Bahnen, Straßenbahnen und Bussen der BVG jeweils im Jahr 2015 und 2016 an (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 2 der Drs. 17/15216 fortführen)? Zu 3.: Die erfolgreich umgesetzte Harmonisierung und Optimierung des Datenerfassungssystems von Videodatenanforderungen führt im Sinne der Fragestellung aufgrund der Aussagen der BVG AöR zu folgendem Ergebnis: Anforderung von Videomaterial durch die Polizei Berlin 2015 5.443 2016 6.087 Eine valide Vergleichbarkeit der Zahlen zu den Vorjahren 2013 / 2014 ist aufgrund der Harmonisierung und Optimierung der Erfassungsmodalitäten nicht mehr gegeben . Eine im Sinne der Fragestellung differenzierte Unterteilung nach Verkehrsmitteln und U-Bahnhöfen ist nicht möglich. 4. Wie viele Straftäter wurden im Jahr 2015 und 2016 mithilfe der Videoaufnahmen identifiziert (bitte die Tabelle der Antwort auf Frage 3 der Drs. 17/15216 fortführen )? Zu 4.: Eintrag von ermittelten Tatverdächtigen in Strafanzeigen 2015 1.652 2016 1.924 Ob allein die zur Verfügung gestellten Videodaten ursächlich für die Identifizierung einer/eines Tatverdächtigen waren, kann nicht nachvollzogen werden. Es kann lediglich festgestellt werden, dass 740 Tatverdächtige nach Anforderung des Videomaterials erfasst wurden. Nicht zuzuordnende Tatorte im öffentlichen Personennahverkehr 2016 60 Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 243 2 Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass Videodaten grundsätzlich kein alleinstehendes Beweismittel darstellen . Die Anzahl ermittelter Tatverdächtiger setzt sich aus Personen zusammen, die durch Feststellungen am Tatort im Rahmen der Anzeigenerstattung namhaft gemacht oder im Zuge von Nachermittlungen (z. B. Vernehmungen von Zeuginnen und Zeugen, Gegenüberstellungen, Wahllichtbildvorlagen , etc.) identifiziert werden konnten. Auch wenn Personalien von Tatverdächtigen bereits feststehen, werden Videodaten zur Beweisführung angefordert. 5. In wie vielen Fällen dieser Videomaterial-Anforderungen konnte im Jahr 2016 kein Bildmaterial geliefert werden, weil die Speicherfrist von 48 Stunden überschritten war? Zu 5.: Die BVG AöR lieferte dazu nachfolgende Aussage : In 46 Fällen konnte in 2016 kein Bildmaterial geliefert werden. Berlin, den 30. Januar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2017)