Drucksache 18 / 10 247 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 15. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2017) und Antwort Schulmittagessen: Kinder gucken Kindern beim Essen zu Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie häufig haben jeweils in den Jahren 2013, 2014, 2015 und in den ersten 9 Monaten des Jahres 2016 Schulmittagessen-Caterer den Cateringvertrag mit Erziehungsberechtigten jeweils in den einzelnen Bezirken gekündigt (bitte Darstellung nach Jahren und Bezirken)? Zu 1.: Hierzu liegen der Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie keine Zahlen vor. 2. Aus welchen Gründen können Caterer einen mit Erziehungsberechtigten geschlossenen Cateringvertrag kündigen ? Zu 2.: Es ist die Aufgabe des Caterers, einen privatrechtlichen Vertrag mit den Essensteilnehmern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern abzuschließen. Dort ist auch festgesetzt , aus welchen Gründen eine Kündigung des Vertragsverhältnisses erfolgen kann. Der häufigste und bekannteste Grund ist, dass die Personensorgeberechtigten ihrer vertraglichen Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen und daraufhin der Vertrag von Seiten des Caterers gekündigt wird. 3. Wie kann verhindert werden, dass Schüler anderen Schülern beim Essen zugucken müssen, weil ein Caterer den Cateringvertrag mit Erziehungsberechtigten gekündigt hat, weil die Erziehungsberechtigten die (ggf. über BuT oder die Härtefallregelung Schulmittagessen reduzierten ) Kosten für das Mittagessen nicht bezahlt haben? Zu 3.: Wie in der Antwort zu 2. dargestellt, erfolgt die Kündigung vor dem Hintergrund eines privatrechtlichen Vertrages zwischen dem Caterer und den Personensorgeberechtigten . Eine Kündigung ist somit nie gänzlich auszuschließen . Im Bereich der Grundschule kann aber mit Hilfe der „Härtefallregelung Mittagessen“ die Zahlung der Elternbeiträge zeitlich befristet aufgehoben und damit die Teilnahme der Kinder am Mittagessen sichergestellt werden. 4. Zieht der Senat in Erwägung sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass die (ggf. über BuT oder die Härtefallregelung Schulmittagessen reduzierten) Kosten für das Schulmittagessen von Kindern, deren Erziehungsberechtigte Sozialtransferleistungen beziehen, zukünftig vom zuständigen Jobcenter direkt auf das Konto des Caterers überwiesen werden? Zu 4.: In der Vergangenheit hat der Senat die bundesweite Initiative zum Wegfall des Bildungs- und Teilhabe (BuT)-Elternkostenbeitrages von einem Euro pro Mittagessen unterstützt. Der Senat wird sich auch zukünftig für den Wegfall des BuT-Elternkostenbeitrages und die daraus folgende Kostenbefreiung für BuT-Leistungsberechtigte einsetzen. Berlin, den 23. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 26. Jan. 2017)