Drucksache 18 / 10 248 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 19. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2017) und Antwort Schulmittagessen in den Bezirken II – Nachfrage zur Drs. 18/10069 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie erklärt der Senat die zum Teil erheblichen Schwankungen bei der Mengenangabe ausgegebener Schulmittagessen zwischen einzelnen Monaten (Bsp. Neukölln: 217.001 in März 2016, 94.515 in April 2016; Reinickendorf: 88.231 in Mai 2015, 124.991 in Juni 2015; Pankow: 263.139 in September 2015, 191.800 in Oktober 2015; Lichtenberg: 131.105 in Januar 2016, 162.971 in Februar 2016; Gesamtsumme Bsp.: 1.617.617 in April 2016, 1.921.106 in Mai 2016, etc.) in der Anlage zur Frage 4 der Drs. 18/10069? 2. Wie erklärt der Senat die zum Teil erheblichen Schwankungen bei den verausgabten Mitteln zwischen einzelnen Monaten (Bsp. Neukölln: 102.163€ in März 2016, 23.266€ in April 2016, Spandau: 9758 in Juni 2015, 16323 in Juli 2015; Mitte: 30686 in April 2016, 43978 in Mai 2016, etc.) im Rahmen der BuT-Leistungen Schulmittagessen in der Anlage zur 5. Frage der Drs. 18/10069? Zu 1. und 2.: Die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit einem Schulmittagessen gehört zu den Aufgaben der Bezirke als Schulträger. Hierzu gilt, dass die Bezirke diese Mittel in bezirklicher Globalsummenverantwortung in Eigenregie verwalten. Dies gilt sowohl für die Kosten der Subventionierung des Mittagessens als auch für die Kosten, die im Rahmen der „Bildung und Teilhabe“ (BuT) für das Mittagessen entstehen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Bezirk und Anbieter. Hier ist es gängige Praxis, dass Rechnungen quartalsbezogen gestellt oder von den Bezirken gebucht werden. Wegen der komplexen Kostenabrechnung im Zusammenspiel zwischen Bezirken und Anbietern ist eine monatliche Betrachtung der Mengen bzw. Portionen des Mittagessens nicht sinnvoll. 3. Wie erklärt der Senat bzgl. der Anlage zur Frage 6 der Drs. 18/10069, dass in einigen Bezirken keine oder nur äußerst geringe Mittel im Rahmen der Härtefallregelung Schulmittagessen verausgabt wurden in den zurückliegenden Jahren und in den ersten drei Quartalen 2016 (Bsp. Charlottenburg-Wilmersdorf, Steglitz-Zehlendorf, Treptow-Köpenick)? Zu 3.: Die Mittel für die „Härtefallregelung Mittagessen “ verwalten die Bezirke im Rahmen ihrer bezirklichen Globalsummenverantwortung. Von Seiten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist durch die Vorlage eines zweiseitigen Antragsformulars eine bewusst vereinfachte und unbürokratische Inanspruchnahme ermöglicht worden. Dazu gehört auch, dass die Zuständigkeit sowohl für Kinder an der offenen Ganztagsgrundschule als auch für Kinder an der gebunden Ganztagsgrundschule bei den bezirklichen Schulämtern liegt. Letztlich liegt es im Ermessen der Schulämter, ob der Antrag plausibel ist und damit die Voraussetzungen vorliegen , einen Härtefall zu gewähren. Berlin, den 23. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2017)