Drucksache 18 / 10 260 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 19. Dezember 2016 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2017) und Antwort Schulaufsicht in den Berliner Bezirken Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Aufgaben nimmt die Schulaufsicht wahr? Zu 1.: Die schulaufsichtlichen Tätigkeiten sind im § 105 Schulgesetz und die Ausübung der fachlichen Aufsicht in § 106 Schulgesetz geregelt. 2. Über wie viele Personal verfügt die Schulaufsicht in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bzw. in den jeweils einzelnen Bezirken? Zu 2.: In der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sind in beiden Bildungsabteilungen einschließlich des Bereiches der beruflichen und zentralverwalteten Schulen insgesamt 43 Dienstkräfte (Schulrätinnen und Schulräte) schulaufsichtlich tätig. In den regionalen Außenstellen der regionalen Schulaufsicht arbeiten 48 Schulrätinnen und Schulräte – jeweils vier je Region. 3. Plant der Senat eine personelle Verstärkung der Schulaufsicht und wenn ja, inwiefern und in welchem Zeitrahmen? Zu 3.: Derzeit erfolgt die Dienstkräfteanmeldung für die Jahre 2018/2019 – eine abschließende Entscheidung wurde diesbezüglich noch nicht getroffen. Im Rahmen der Umsetzung der Koalitionsvereinbarung wird die personelle Verstärkung der regionalen Außenstellen der Schulaufsicht auch im Kontext der geplanten Qualitätsoffensive zu sehen sein. Berlin, den 25. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Feb. 2017)