Drucksache 18 / 10 269 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 06. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Januar 2017) und Antwort Entwicklung der Schulschwänzer/innen in den Bezirken im Schuljahr 2015/2016 II Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Weshalb finden sich in der Anlage 1a und 1b der Drs. 18/10124 lediglich Informationen über die Fehltage von Schüler/innen der Klassenstufen 7-10, obwohl der Senat inzwischen auch die Fehltage der Klassenstufen 5 und 6 erfasst? Zu 1.: Die Daten der Fehlzeiten für die Jahrgangsstufen 5 bis 6 wurden in der genannten Schriftlichen Anfrage nicht abgefragt. 2. Weshalb werden die Fehltage nicht auch für die Klassenstufen 1-4 (zentral vom Senat) halbjährig erfasst? Zu 2.: Die zentrale Erfassung von Daten soll notwendiges Steuerungswissen generieren, jedoch nicht zu Bürokratisierung führen. Sie muss daher gut begründet sein. Letztmalig wurde eine statistische Erhebung der Fehlzeiten für die Jahrgangsstufen 1 bis 4 für das 1. Schulhalbjahr 2006/2007 durchgeführt. Da in der Auswertung dieser Daten keine nennenswerten Differenzierungen zu erkennen waren und damit der Informationszugewinn gering war, wurde im Rahmen der verwaltungsinternen "Projektgruppe Bürokratieabbau" im Dezember 2007 entschieden, die Fehlzeitenstatistik nur noch für die Jahrgangsstufen 7 bis 10 zu erheben. Die zentrale Erfassung der Fehlzeiten schafft eine Datenbasis , so dass die Schulaufsichten die Schulen mit hohen Fehlzeiten gezielt beraten können und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen treffen. Um auch die Grundschulen dabei zukünftig besser zu unterstützen, wurden die Fehlzeiten ab dem Schuljahr 2015/2016 auch für die Jahrgangsstufen 5 und 6 zentral erfasst. Das schafft mehr Transparenz und unterstützt langfristig die Entwicklung der Schulqualität in Berlin. Eine Erfassung der Fehlzeiten in den Jahrgangsstufen 1 - 4 erbringt kein weiteres Steuerungswissen und lässt sich daher vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus nicht begründen. 3. Weshalb wird das Abgeordnetenhaus nicht, wie vom Abgeordnetenhaus mit Drs. 17/1004 und 17/1337 beschlossen, über die jüngsten Zahlen der Schulschwänzer /innen informiert? Zu 3.: Für einzelne Schulen können die Fehlzeiten mit Historie aus dem Schulporträt der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entnommen werden: http://www.berlin.de/sen/bildung/schulverzeichnis_und_p ortraets/anwendung Zukünftig werden nach Zusammenstellung und Auswertung der Fehlzeiten diese dem Abgeordnetenhaus zur Kenntnis gegeben. 4. Weshalb erfasst der Senat nach wie vor nicht zentral die Informationen über die Anzahl der Schulversäumnisanzeigen , Bußgeldverfahren und polizeilichen Zwangszuführungen im Zusammenhang mit Schulschwänzer /innen? Zu 4.: Die Fragen betreffen Sachverhalte, die die für Bildung zuständige Senatsverwaltung nicht ohne Hinzuziehung der dafür zuständigen Bezirksämter beantworten kann. 5. Inwieweit wird das Thema Schuldistanz im Rahmen der Lehrkräfteausbildung behandelt? Zu 5.: Das Thema Schuldistanz wird im Vorbereitungsdienst anlassbezogen oder im Rahmen der Modulbausteine „Grundlagen des Lehrerberufs“, „Heterogenität wahrnehmen und berücksichtigen“, „Konflikte und Gewaltprävention “ und „Reflexion und Entwicklung von Werthaltungen“ im- und explizit behandelt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 269 2 6. Wie sorgt der Senat dafür, dass die Handreichung Schuldistanz alle Lehrkräfte im Land Berlin erreicht und den Schulen jeweils mehr als 10 Exemplare zur Verfügung gestellt werden? Zu 6.: Alle Dokumente sind online abrufbar unter: http://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevent ion -in-der-schule/schulverweigerung/ und können in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie bestellt werden. Die Schulen, aber auch andere Einrichtungen der Bezirke, kennen und nutzen dieses Angebot. 7. Wann wird das Ergebnis der Evaluation der Bestandsaufnahme der Maßnahmen und Programme zur Vorbeugung von Schuldistanz vorliegen und wie wird dieses Evaluationsergebnis dem Abgeordnetenhaus mitgeteilt ? Zu 7.: Eine Zusammenstellung der Maßnahmen sowie die Evaluation werden voraussichtlich 2017 veröffentlicht . Dem Abgeordnetenhaus wird Bericht erstattet. 8. Welche Bezirke ziehen nach der Vorstellung des Modellprojekts aus dem Bezirk Mitte zum strukturierten Umgang mit Schulschwänzer/innen in Betracht, dieses Modell einzuführen, in welchem Zeitrahmen ist die Einführung in diesen Bezirken jeweils vorgesehen, welche Bezirke weigern sich, dieses Modell zu übernehmen und was wird der Senat weiterhin unternehmen, um die Bezirke dahingehend zu motivieren, dieses Modellprojekt ebenfalls zu übernehmen im Interesse der Kinder und Jugendlichen? Zu 8.: Der exemplarische Handlungsplan „Schuldistanz von Anfang an ernst nehmen!“, der von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie entwickelt wurde, ist allen Schulen mit der Handreichung Schuldistanz zugegangen und ist ebenfalls online abrufbar unter http://www.berlin.de/sen/bildung/unterstuetzung/praevent ion-in-der-schule/schulverweigerung/. Dieser Handlungsplan ist auf der Grundlage des Modells im Bezirk Mitte entstanden und definiert den strukturierten Umgang mit Schuldistanz für Berlin. Der Handlungsplan wurde den Schulaufsichten und den Bezirken zur Verfügung gestellt. Die konkrete Umsetzung und gegebenenfalls bezirkliche Anpassung dieses Handlungsplans liegt in der Zuständigkeit der Bezirke. Die für Schuldistanz zuständigen Akteure - insbesondere Schulamt, Jugendamt und Schulaufsicht - werden bei der Weiterentwicklung ihrer Kooperation durch Fachtage, gemeinsame Fortbildungen und schließlich die Koordination Jugendhilfe und Schule im Bezirk unterstützt, Schuldistanz wird dabei regelmäßig thematisiert . Berlin, den 25. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2017)