Drucksache 18 / 10 272 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bettina König und des Abgeordneten Thomas Isenberg (SPD) vom 12. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2017) und Antwort Elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Seit Januar 2016 gibt es die elektronische Gesundheitskarte für geflüchtete Menschen in Berlin. Wie viele Gesundheitskarten wurden bisher beantragt und wie viele Gesundheitskarten wurden bisher ausgegeben? 5. Wie hoch ist der Anteil der geflüchteten Menschen im Land Berlin, die mit der Gesundheitskarte versorgt sind? Zu 1. und 5.: Alle Asylsuchenden werden im Zuge des Registrierungsprozesses in Berlin auch direkt bei den für sie jeweils zuständigen Krankenkassen angemeldet. Somit erhalten alle Leistungsberechtigten umgehend den vorläufigen Anspruchsnachweis, der den Zugang zum Gesundheitssystem gewährleistet, bis die elektronische Gesundheitskarte ausgegeben ist. Auch der Prozess zur Versorgung aller Leistungsberechtigten , die sich zum Zeitpunkt der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bereits in Berlin befunden haben, konnte bis Ende des Jahres 2016 abgeschlossen werden. Die exakte Anzahl der im System der elektronischen Gesundheitskarte angemeldeten Personen für alle Leistungsbehörden des Landes Berlin werden in der Abrechnungsstelle Pankow erfasst. Mit Ende des dritten Quartals 2016 wurden 25.910 angemeldete Personen erfasst. Die Anzahl der angemeldeten Personen zum Ende des vierten Quartals 2016 liegen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend vor. 2. Wie lang war der Zeitraum zwischen der Antragstellung und der Ausgabe der Karte im Jahr 2016 im Durchschnitt? Zu 2.: Die Ausstellung der elektronischen Gesundheitskarten selbst dauert ca. acht Wochen. In der Zwischenzeit erhalten die Leistungsberechtigten einen vorläufigen Anspruchsnachweis, der bis zum Erhalt der Karte gültig ist. Der Zeitraum ergibt sich aus dem Herstellungsund Zulieferungsprozess der Karten. 3. Wie viele Krankenkassen beteiligen sich derzeit an der Gesundheitskarte in Berlin? Zu 3.: Derzeit beteiligten sich mit der Allgemeinen Ortskrankenkasse Nordost (AOK Nordost), der Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union (BKK VBU), der Deutschen Angestelltenkrankenkasse Gesundheit (DAK- Gesundheit) und der Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK) vier Krankenkassen an der Vereinbarung zur Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V. 4. Wie hoch sind die Anteile der einzelnen Krankenkassen an den beantragten bzw. ausgegebenen Gesundheitskarten ? Zu 4.: Die Anteile können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Verteilungsschlüssel elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete in Prozent AOK Nordost BKK VBU DAK- Gesundheit SBK 32 % 9 % 50 % 9 % Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 272 2 6. Plant der Senat auf das Verfahren mit dem grünen Krankenbehandlungsschein zu verzichten? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, bei welchem Versorgungsgrad mit Gesundheitskarten könnte auf das Verfahren mit dem grünen Krankenbehandlungsschein komplett verzichtet werden? Zu 6.: Das Verfahren zur Ausstellung grüner Behandlungsscheine für Leistungsberechtigte nach den §§ 1a und 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) wurde zum 01.01.2017 eingestellt. 7. Welche Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Lageso / LaF konnte durch die Einführung der Gesundheitskarte erreicht werden? Zu 7.: Durch Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden die Leistungsbehörden von zusätzlichen Vorsprachen aufgrund von aufkommenden medizinischen Bedarfslagen seitens der Leistungsberechtigten entlastet. 8. Welche Erkenntnisse gibt es, ob und wie die Gesundheitskarte zu einem besseren Zugang zur medizinischen Versorgung für Geflüchtete geführt hat? Zu 8.: An dem eingeschränkten Leistungsumfang durch das AsylbG ändert sich nichts, aber die elektronische Gesundheitskarte bietet zum einen den Leistungserbringern (Arztpraxen und Krankenhäusern) ein höheres Maß an Sicherheit bei der Abrechnung. Hieraus ergibt sich ein besserer Zugang zu medizinischen Leistungen. Zum anderen ist die elektronische Gesundheitskarte weniger diskriminierend als der grüne Behandlungsschein, da für andere anwesende Patientinnen und Patienten nicht direkt ersichtlich ist, zu welchem Personenkreis die Inhaberin bzw. der Inhaber gehört. Hierdurch können möglicherweise vorhandene zusätzliche Hemmnisse hinsichtlich eines Arztbesuchs abgebaut werden. 9. Wie hoch sind die Einsparungen des Landes Berlins durch die elektronische Gesundheitskarte? Zu 9.: Hierzu liegen dem Senat zum jetzigen Zeitpunkt keine Daten vor. 10. Wie beurteilt der Senat das mit der Gesundheitskarte erhältliche Leistungsspektrum der gesundheitlichen Versorgung in Hinblick auf Zugang und Bedarfsdeckung? 11. Bedarf es in Ergänzung der über die Gesundheitskarte abgedeckten Leistungen weitere gesundheitliche Leistungen ? Falls, ja, welche? 12. Wie wird der Senat die in 11 genannten Bedarfslagen bereitstellen? Welche Fallkonstellationen gibt es? Zu 10., 11., 12.: Das von der elektronischen Gesundheitskarte abgedeckte Leistungsspektrum lehnt sich entsprechend den Regelungen des AsylbLG an das Leistungsspektrum der Gesetzlichen Krankenversicherung an, wobei bestimmte Leistungen (wie z. B. Vorsorgekuren, künstliche Befruchtungen oder Leistungen im Ausland) ausgeschlossen sind. Soweit im Einzelfall aufgrund der individuellen Fluchtsituation besondere Bedarfslagen vorhanden sind, die vom Leistungsspektrum der elektronischen Gesundheitskarte nicht abgedeckt sind, können im Rahmen einer Einzelfallprüfung (Begutachtung) zusätzliche Leistungen nach § 6 AsylbLG gewährt werden. Daher wird das Leistungsspektrum, als auch der Zugang hierzu und die damit verbundene Bedarfsdeckung vom Senat als ausreichend eingestuft. Berlin, den 01. Februar 2017 In Vertretung Daniel T i e t z e _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2017) BA Pankow - Zentrale Abrechnung Soz - IS 230-Jokiel Kosten-Abrechnung eGK 2016 I. -IV. Quartal 2016 Stand: 22.12.2016 Tel.: 90295-5006 Kosten - Leistungen Sachverhalte 2016 Q1* 2016 Q2* 2016 Q3 2016 Q4** 2016 Personen in Betreuung im Quartal: 3.526 11.447 25.910 0 40.883 Betreuungsmonate: 8.500 32.038 67.514 0 108.052 Personen mit Leistungen im Quartal: Ersatz v. Verwaltungsausgaben an SV-Träger: (3982 63601) Verwaltungskosten: 88.137,95 € 320.800,03 675.351,03 2.311.441,20 3.395.730,21 (3982 63601) Kosten für Versichertenkarten***: 19.920,00 € 62.342,00 68.968,00 352.843,20 504.073,20 nichtstationäre Krankenhilfe: 166.988,56 € 102.453,21 370.300,46 1.314.985,50 1.954.727,73 (3982 63615) stationäre Krankenhilfe 101.817,66 € 757.583,55 2.582.076,79 7.020.853,65 10.462.331,65 (3982 63625) sonstige Krankenhilfe: 1.300,08 € 17.908,17 67.417,61 220.091,40 306.717,26 (3982 63635) Hilfe bei Schwanger- und Mutterschaft 2.818,29 € 36.170,13 2.664,76 122.905,44 164.558,62 (3982 63655) medizinische Gutachten 0,00 € 260,00 740,00 2.729,61 3.729,61 (3982 63665) Summe Ausgaben Leistungen: 380.982,54 € 1.297.517,09 € 3.767.518,65 € 11.345.850,00 € 16.791.868,28 € * ohne Arztkosten ** Geschätzte Abrechnung, da tatsächliche Abrechnung des IV. Quartals 2016 im I. Quartal 2017 erfolgt. *** Ohne Abrechnung der Kosten der eGK der AOK Nordost, da die AOK Nordost noch systemtechnische Probleme mit der Abrechnung der eGK hat. Ausgaben eGK, I.-IV. Quartal 2016 1/1 S18-10272 S1810272_Anlage