Drucksache 18 / 10 274 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans-Joachim Berg (AfD) vom 16. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2017) und Antwort Bonus - Programm für Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Schulen partizipieren am Bonus- Programm? Ich bitte um eine jeweilige bezirkliche Zuordnung . Zu 1.: Die im Schuljahr 2016/2017 teilnehmenden Schulen sind der Anlage 1 der Schriftlichen Anfrage 18/10 160 zu entnehmen. 2. Wie groß ist die jeweilige Schülerzahl dieser Schulen ? 3. Wie hoch ist bei jeder dieser Schulen der Anteil der Schüler mit Lehrmittelbefreiung? 4. Wie hoch ist der jeweilige Anteil der Schüler mit nicht-deutscher Herkunftssprache? Zu 2. bis 4.: Die angeforderten Daten zu Schülerinnen und Schülern der Schulen stehen online zur Verfügung unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/berlinerschulen /schulverzeichnis/index.aspx Die Berlin-Übersicht nach Jahrgangsstufen ist in der Anlage beigefügt. Sie ist der Bildungsstatistik unter: https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/bildungsstatistik /blickpunkt entnommen. 5. Wie bewertet der Senat die Segregation im Hinblick auf die stark divergierende soziale Zusammensetzung der Schülerschaft an Berliner Schulen? 6. Beabsichtigt der Senat, der sozialen Segregation entgegenzuwirken und mit welchen Mitteln beabsichtigt der Senat dies zu erreichen? Zu 5.und 6.: Dem Berliner Senat ist die Zusammensetzung der Schülerschaft durch die veröffentlichten Bildungsstatistiken bekannt. Der Senat erkennt die Problematik einer ungleichen Verteilung der Schülerschaft in der Stadt und auch die besondere Ballung an einzelnen Schulen. Deshalb hat der Senat eine Reihe von Maßnahmen und Programmen realisiert, die den Schulen als strukturelle Unterstützung zur Verfügung stehen. Hierzu ist besonders die Maßnahme der Sprachförderung zu benennen, wo den Schulen in Summe 1.196 Vollzeiteinheiten (VZE) Lehrkräfte zugemessen werden (84 Mio. €). Weitere Programme, wie z.B. das Bonus- Programm (18 Mio. €), das Landesprogramm Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen (16,8 Mio. €) dienen dazu, Bildungsbenachteiligung abzubauen. In Weiterentwicklung des Berichts zur Strategie gegen Kinderarmut, zu finden unter: http://pardok.parlamentberlin .de/starweb/adis/citat/VT/17/DruckSachen/d17- 3129.pdf, wird der Senat ein ressortübergreifendes Programm zur Bekämpfung von Kinderarmut auflegen. Er wird unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft eine Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut bilden und bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung eine Stabsstelle zur Steuerung der ressortübergreifenden Arbeit einsetzen. 7. Mit welchen Mitteln beabsichtigt der Senat, Lehrund Betreuungskräfte besonders zu gewinnen, die bereit sind, unter den besonderen Bedingungen der Teilnahmeschulen am Bonus-Programm tätig zu sein? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 274 2 Zu 7.: Alle allgemeinbildenden Schulen werden gemäß den Zumessungsrichtlinien ausgestattet. In den Zumessungsrichtlinien werden besondere Bedarfe wie Lernmittelbefreiung und Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache berücksichtigt. Damit verfügen diese Schulen über ein aufgestocktes Einstellungskontingent und somit über eine höhere Zumessung an Stellen für Lehrkräfte. Berlin, den 25. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Jan. 2017) Öffentliche Schulen ALLGEMEIN BILDENDE SCHULEN Schüler, die von der Zahlung des Eigenanteils bei Lernmitteln befreit sind nach Schulart und Jahrgangsstufe Schulart Insgesamt Schulanfangsphase 3 4 5 6 zusam - men Berlin insgesamt - 3.5 Schuljahr 2016/2017 7 8 9 10 zusam - men Jahrgangsstufe Jahrgangsstufe Grundstufe Mittelstufe Oberstufe Klassen mit FSP Geistige Entwicklung G 1) 20473 10218 9170 8394 10615 58870 - - - - - - - 36,4 37,1 36,7 38,7 42,1 37,8 - - - - - - - Dar. LmB in % 58870 56201 27562 24993 21675 25241 155672 - - - - - - -Schüler 155672 37,8 ISS 877 500 331 249 681 2638 6389 6281 6239 6577 25486 2749 - 32,1 30,2 34,6 25,9 29,5 30,6 47,1 45,9 44,3 41,8 44,7 22,0 - Dar. LmB in % 30873 2731 1654 956 960 2310 8611 13552 13670 14092 15728 57042 12496 -Schüler 78149 39,5 OG - - - 139 241 380 2376 1909 1775 1625 7685 2395 - - - - 7,6 12,8 10,3 19,6 17,6 16,6 15,7 17,5 10,9 - Dar. LmB in % 10460 - - - 1821 1882 3703 12147 10873 10662 10331 44013 21925 -Schüler 69641 15,0 SL/SG 2) - 66 108 127 178 479 214 225 211 373 1023 - 1448 - 84,6 75,0 75,6 75,4 76,5 75,6 72,6 69,0 66,6 70,1 - 63,0 Dar. LmB in % 2950 - 78 144 168 236 626 283 310 306 560 1459 - 2297Schüler 4382 67,3 (übr.) S 436 195 204 134 168 1137 83 95 70 139 387 20 53 58,4 61,3 57,0 54,7 51,9 57,1 45,4 43,6 38,0 40,3 41,6 17,9 47,3 Dar. LmB in % 1597 746 318 358 245 324 1991 183 218 184 345 930 112 112Schüler 31452) 50,8 Insgesamt 21786 10979 9813 9043 11883 63504 9062 8510 8295 8714 34581 5164 1501 59678 29612 26451 24869 29993 170603 26165 25071 25244 26964 103444 34533 2409 36,5 37,1 37,1 36,4 39,6 37,2 34,6 33,9 32,9 32,3 33,4 15,0 62,3 Schüler Dar. LmB in % 310989 104750 1) einschließlich Integrationsklassen an Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt 2) ohne Integrationsklassen 33,7 Seite 7 FSP = Förderschwerpunkt G = Grundschule Dar. LmB = darunter Lernmittelbefreiung ISS = Integrierte Sekundarschule OG = Gymnasium SL/SG = Sonderschule Lernen/Sonderschule Geistige Behinderung Ü(S) = übrige Sonderschulen S18-10274 S1810274 Anlage