Drucksache 18 / 10 276 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürn Jakob Schultze-Berndt (CDU) vom 16. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Januar 2017) und Antwort Zukunft der City-Toiletten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Citytoiletten als Angebot für Touristen, aber auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen? Antwort zu 1: Von den ca. 257 derzeit vorhandenen öffentlichen Toiletten in der Stadt sind ungefähr 170 vollautomatische und selbstreinigende so genannte City- Toiletten (Modultoiletten), die sich im Eigentum der Firma Wall befinden. Alle City-Toiletten im öffentlichen Straßenland sind barrierefrei, sodass der Zugang und die Nutzung auch für ältere und mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet sind. Menschen mit Behinderung , die auf behindertengerechte Toiletten angewiesen sind, erhalten zudem einen Toilettenschlüssel zur kostenfreien Nutzung. Frage 2: Wird der Senat bei der Neuausschreibung der Werberechte im öffentlichen Raum auch weiterhin eine Finanzierung der Wartung der City-Toiletten absichern? Frage 3: Falls 2. Nein: Wie wird der Weiterbetrieb der barrierefreien Citytoiletten organisiert und finanziert? Frage 4: Mit welchen Kosten wird für Unterhalt und Reinigung gerechnet? Antwort zu 2 bis 4: Die dafür in Zukunft zuständige Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz wird im Toilettenkonzept u.a. untersuchen, welche Möglichkeiten der Finanzierung von Errichtung und Betrieb der Toiletten bestehen und eine Prognose der zu erwartenden Unterhalts- und Reinigungskosten für die Toiletten treffen. Der Senat geht davon aus, dass die in Umsetzung der Werbekonzeption erzielbaren Einnahmen jedenfalls nicht hinter dem bisherigen Ergebnis zurückbleiben, so dass der Betrieb der Toiletten in ausreichendem Maße finanziert werden kann. Frage 5: Treffen Informationen zu, wonach die BSR eine Unterhaltung der Toiletten ablehnt? Antwort zu 5: Die künftige Wahrnehmung der Unterhaltung und des Betriebs der Toilettenanlagen ist ebenfalls Gegenstand des Konzepts, so dass hierzu gegenwärtig noch keine Vorfestlegungen getroffen werden. Frage 6: Werden dabei alle Standorte der City- Toiletten erhalten bleiben; falls nicht, nach welchen Kriterien wird über den Erhalt entschieden? Frage 7: Teilt der Senat die Ansicht, dass nicht allein die Zahl der Nutzer das ausschlaggebende Kriterium sein kann, sondern die öffentlichen Toiletten gerade auch der älteren und der mobilitätseingeschränkten Bevölkerung der Stadt unbeschwerte Unternehmungen ermöglichen? Antwort zu 6 bis 7: Im Rahmen der Konzeptentwicklung wird ein offener Dialog mit den Berliner Bezirksverwaltungen und allen relevanten Verbänden und Interessengruppen wie den Vertretungen von Menschen mit Behinderung und des Tourismus geführt, um den Bedarf an öffentliche Toiletten näher zu konkretisieren und umfassend zu ermitteln. Das Toilettenkonzept soll aufzeigen, wie die Versorgung über die nächsten Jahrzehnte sichergestellt werden kann. Daher wird es bei der Analyse des Bedarfs nicht nur um die Sicherstellung einer Grundversorgung gehen, sondern es geht auch und besonders um die Qualität des Angebotes. Als ein wichtiger Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge soll die künftige Versorgung mit öffentlichen Toiletten jedenfalls nicht hinter den heute erreichten Standard zurückzugehen. Frage 8: Wie erfolgt künftig die Finanzierung der Dog Stationen (Hundekot) und welche Pläne zur Ausweitung deren Zahl existieren? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 276 2 Antwort zu 8: Dem Senat liegen bislang keine Erkenntnisse über einen beabsichtigten Erhalt oder die Ausweitung der Zahl der so genannten Dog-Stations vor. Frage 9: Wie erfolgt künftig die Finanzierung der Tourismus-Informations-Stelen? Antwort zu 9: Für die künftige Finanzierung hat die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe eine GRW-Förderung in Aussicht gestellt. Berlin, den 02. Februar 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r .............................................. Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2017)