Drucksache 18 / 10 281 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 19. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Januar 2017) und Antwort Bitteres Weihnachtsgeschenk: Mieterhöhungen bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften für 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Die Schriftliche Anfrage betrifft Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die landeseigenen Wohnungsunternehmen um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurden. Sie werden nachfolgend wiedergegeben. Frage 1: Wie viele Mieterhöhungsankündigungsschreiben sind von den landeseigenen Wohnungsunternehmen im Oktober, November und Dezember 2016 an Mieterinnen und Mieter versandt worden (bitte getrennt nach Wohnungsunternehmen und Monat der Mieterhöhungsankündigung angeben)? Antwort zu 1: degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE STADT UND LAND WBM Okt. 1.064 Okt. 420 Okt. 2.577 Okt. 2.997 Okt. 5.865 Okt. 2.169 Nov. 1.841 Nov. 1.223 Nov. 1.494 Nov. 808 Nov. 559 Nov. 237 Dez. 2.995 Dez. 1.086 Dez. 202 Dez. 217 Dez. 2 Dez. 511 Ges. 5.900 2.729 4.273 4.022 6.426 2.917 26.267 Mieterhöhungsankündigungsschreiben sind von den landeseigenen Wohnungsunternehmen im Oktober , November und Dezember 2016 an Mieterinnen und Mieter versandt worden. Das sind 8,8% des eigenen Wohnungsbestandes der sechs städtischen Wohnungsunternehmen . Den Mieterhöhungsankündigungen des IV. Quartals 2016 liegen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. Zum einen werden bei Mietsozialwohnungen die in Abhängigkeit von der Bezugsfertigstellung der Gebäude festgelegten Pauschalen für Instandhaltung und Verwaltung im Rahmen des geltenden Kostenmietpreisrechts angepasst. Bei anderen Gebäuden sind Wohnwertverbesserungen erfolgt, die aus den Mietanhebungen zu refinanzieren sind. Dann gibt es Wohnungsbestände, die teilweise deutlich unterhalb der nach dem allgemeinen Mietrecht in Anwendung des qualifizierten Berliner Mietspiegels zulässigen Mietniveaus liegen. Diese Bestände werden regelmäßig auf Anpassungsmöglichkeiten untersucht und ggf. in den gesetzlich und vertraglich zulässigen Zeitabständen erhöht. Für alle von Mietanpassungen bei den städtischen Wohnungsunternehmen betroffenen Mieterinnen und Mieter gilt, dass bereits in der Mieterhöhungserklärung auf die Härtefallleistungen hingewiesen wird und eine Anhebung im Einzelfall ggfs. unterbleibt oder reduziert erfolgt. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 281 2 Frage 2: Wie viele dieser Mieterhöhungen lagen in den jeweiligen landeseigenen Wohnungsunternehmen bei bis 2%, bei 2 % bis 5%, bei 5 % bis 7,5 %, bei 7,5 % - 10 % und bei über 10 % der Ausgangs-Nettokaltmiete innerhalb von vier Jahren? Antwort zu 2: Wohnungsbaugesellschaft bis 2 % 2 bis 5 % 5 bis 7,5 % 7,5 % bis 10 % über 10 % degewo* k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. GESOBAU 584 1.101 659 269 116 Gewobag 913 1.786 572 223 779 HOWOGE 390 1.719 1.262 578 73 STADT UND LAND 846 2.016 1.662 1.446 456 WBM 962 1.131 414 273 137 * Eine statistische Auswertung nach unterschiedlichen Prozentsätzen, bezogen auf die Ausgangs-Nettokaltmiete vor vier Jahren, ist im Anpassungslauf nicht hinterlegt. Sie ist der degewo daher kurzfristig nicht möglich. Prozentual höhere Mietanhebungen sind z.B. bei besonders kleinen Wohnungen und geringen Ausgangsmieten wahrscheinlich. Konkreter Einzelfall bei der Gewobag: Ausgangsmiete 1,82 €/m² mtl. wird für eine 42,14 qm große Wohnung um 0,27 €/m² mtl. (rund 15 %) auf jetzt 2,09 €/qm/mtl. angehoben . Die Nettokaltmiete beträgt damit 88,07 €/mtl. und liegt damit noch deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete mit 237,25 €/mtl. Konkreter Einzelfall bei der STADT UND LAND: Die Miete einer 101,97 qm großen Wohnung wurde von 2,46 €/qm/mtl. um 0,29 €/m² mtl. (rund 12 %) erhöht. Die Miete war seit 4 Jahren unverändert und liegt auch nach der Erhöhung um rund 50% unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete. Konkreter Einzelfall bei der Gewobag: In einem modernisierten Altbau hat die Gewobag für eine Wohnung mit 76,11 qm Wohnfläche eine Mietanhebung um 15% bzw. 0,62 €/m² mtl. auf jetzt 4,76 €/m² mtl. vorgenommen . Die ortsübliche Vergleichsmiete beträgt 5,38 €/m² mtl. bzw. 13% mehr. Frage 3: Bei wie vielen dieser Wohnungen konnten qualitative Verbesserungen an den Wohnungen selbst bzw. am Wohnumfeld als Grund für die Mieterhöhungen herangezogen werden (andere Eingruppierung innerhalb der Spanne aufgrund wohnwerterhöhender Merkmale)? Antwort zu 3: degewo GESOBAU Gewobag HOWOGE STADT UND LAND WBM 150 107 k.A.* 250 ** 428 79 * Eine detaillierte Auswertung zur Änderung von einzelnen mietspiegelrelevanten Merkmalen ist systemisch nicht möglich. Die Gewobag investiert jedoch laufend in die Pflege, Erhaltung und Verbesserung ihrer Objekte und Anlagen. Dementsprechend werden bei Mieterhöhungsverlangen die jeweils aktuellen Ausstattungen zugrunde gelegt. ** Es handelt sich um eine Schätzung. Insgesamt wurden bei ca. 1.014 Wohnungen (ohne Gewobag) qualitative Verbesserungen des Mietgegenstandes als Grund für die Mieterhöhungen benannt. Frage 4: Wann werden die Vereinbarungen der Koalition zur Mietendämpfung bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften („Als Sofortmaßnahmen werden die Mieterhöhungsmöglichkeiten für Bestandsmietverträge für vier Jahre auf maximal zwei Prozent jährlich beschränkt “) umgesetzt? Antwort zu 4: Der Senat strebt den Abschluss eines Kooperationsvertrages mit den Beteiligten an, in dem die besonderen Verpflichtungen zum erhöhten Mieterschutz vereinbart werden sollen. Für die Dauer der Abstimmungen strebt der Senat ein Mietanhebungsmoratorium an. Berlin, den 03. Februar 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2016)