Drucksache 18 / 10 284 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Möller (LINKE) vom 19. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2017) und Antwort Kinderarmut in Berlin - 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche im Alter von 0 bis 7, 8 bis unter 14 und 14 bis unter 18 lebten Ende des Jahres 2016 in Haushalten/Bedarfsgemeinschaften von Bezieherinnen und Beziehern von ALG II? (bitte nach Bezirken aufschlüsseln) 2. In welchem Verhältnis steht die Anzahl dieser Kinder und Jugendlichen zur Gesamtzahl der Kinder und Jugendlichen der jeweiligen o.g. Altersgruppe? (bitte getrennt nach Bezirken und sowohl absolute Zahlen als auch den prozentualen Anteil darstellen) 3. Wie viele der von ALG II abhängigen Kinder und Jugendlichen der jeweiligen Altersgruppen lebten zum Stichtag 31.12.2016 in alleinerziehenden Haushalten? (bitte bezirklich aufschlüsseln) 4. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten Ende des Jahres 2016 in Familien, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII bezogen? (bitte bezirklich aufschlüsseln) 5. Wie viele Berliner Kinder und Jugendliche in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten am 31.12 2016 in Familien, die Sozialleistungen zur „Aufstockung“ des elterlichen Einkommens aus Berufstätigkeit erhielten? (bitte bezirklich aufschlüsseln) 6. Wie viele Familien erhielten zum Ende des Jahres 2016 in Berlin einen Kinderzuschlag zur Vermeidung von ALG-II-Bezug? (bitte bezirklich aufschlüsseln) 7. Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen, die zum Ende des Jahres 2016 von staatlichen Transferleistungen abhängig waren, lebten nach Kenntnis des Senats in Familien mit Migrationshintergrund bzw. mit einem ausländischen Haushaltsvorstand ? (bitte bezirklich aufschlüsseln) 8. Wie viele der Kinder und Jugendlichen in den unter 1. erfragten Altersgruppen lebten nach Kenntnis des Senats in Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen? (bitte wenn möglich bezirklich aufschlüsseln) Zu 1. bis 8.: Zu den angefragten Ausprägungen liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie noch keine abrufbaren statistischen Daten zum Stichtag 31.12.2016 vor. 9. Wie bewertet der Senat die Armutssituation von Kindern und Jugendlichen aus Flüchtlingsfamilien und die damit verbundenen Risiken für ihre Entwicklung? Zu 9.: Die Bekämpfung von Kinderarmut ist auch wegen der mit ihr verbundenen Entwicklungsrisiken ein politischer Schwerpunkt des Senats in der aktuellen Wahlperiode. Das aufzulegende ressortübergreifende Programm zur Bekämpfung von Kinderarmut wird Kinder in Flüchtlingsfamilien als besonders von Armut bedrohte Gruppe ebenso wie andere überdurchschnittlich von Armut bedrohte Gruppen, beispielsweise Kinder in Alleinerziehendenfamilien , berücksichtigen. 10. Wie bewertet der Senat Einschätzungen, wonach die soziale Spaltung in Berlin fortschreitet und sich in vielen Fällen Armut verfestigt hat, und was wird der Senat unternehmen, um dem entgegenzuwirken? 11. Welchen konkreten Auftrag erhält die Landeskommission zur Bekämpfung der Kinderarmut, die nach Koalitionsvereinigung zwischen SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen unter Beteiligung der Zivilgesellschaft gebildet werden soll? 12. Wann wird die unter 11. erfragte Landeskommission zur Bekämpfung der Kinderarmut ihre Arbeit aufnehmen ? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 284 2 13. Welchen konkreten Handlungsauftrag erhält die lt. Koalitionsvereinbarung bei der für Jugend zuständigen Senatsverwaltung zu bildende Stabsstelle zur Steuerung der ressortübergreifenden Arbeit zur Bekämpfung der Kinderarmut und mit welchen Kompetenzen und Ressourcen wird sie ausgestattet werden? Zu 10. bis 13.: Ziel des Senats ist die Auflage eines ressortübergreifenden Programms zur Bekämpfung von Kinderarmut. Bei dessen Erarbeitung wird die Landeskommission zur Bekämpfung von Kinderarmut eine maßgebliche Rolle spielen. Die Stabsstelle übernimmt Geschäftsstellenfunktionen für die Landeskommission und unterstützt die ressortübergreifende Zusammenarbeit im Themenfeld Kinderarmut darüber hinaus als Fachreferenz für Strategieentwicklung und Maßnahmeplanung. Die Bildung der Landeskommission und die Einsetzung der Stabsstelle sind Bestandteil des 100-Tage-Programms des Senats. Bei der Ausgestaltung der Landeskommission und der Stabsstelle werden die Erfahrungen mit dem Prozess der Strategieentwicklung zur Bekämpfung von Kinderarmut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabe in der 17. Wahlperiode berücksichtigt. Die Erarbeitung des ressortübergreifenden Programms zur Bekämpfung von Kinderarmut wird an den mit Senatsbeschluss vom 30. August 2016 festgehaltenen Ergebnissen dieses Prozesses ansetzen und flankierend dazu Maßnahmen vorrangig in folgenden Handlungsfeldern realisieren: • gute Bildungsstruktur • gute und existenzsichernde Erwerbstätigkeit • gesundheitliche Chancengleichheit • inklusive Teilhabe von Menschen mit Behinderungen • soziale Integration sowie kulturelle und gesellschaftliche Teilhabe • Integration und Partizipation von Menschen mit Migrationshintergrund • Prävention und Bekämpfung von Altersarmut. Der Senat bezieht die Ergebnisse fachlicher Veröffentlichungen zur sozialen Lage in Berlin in die Erarbeitung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut und Verbesserung gesellschaftlicher Teilhabechancen ein. Berlin, den 31. Januar 2017 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Feb. 2017)