Drucksache 18 / 10 286 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Schlüsselburg (LINKE) vom 19. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2017) und Antwort Gehalts- und Rentenzahlungen über Privatbankkonten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Konten bei welchen Banken bzw. Kassen werden aktuell auf welcher Rechtsgrundlage zur Abwicklung von Gehalts-, Besoldungs-, Renten- und Transferleistungszahlungen durch das Land oder im Auftrag des Landes Berlin verwendet (bitte um Aufschlüsselung nach kontoführenden Kreditinstituten bzw. Kassen), und seit wann bestehen diese Konten jeweils? Zu 1.: Sämtliche Gehalts-, Besoldungs-, Renten- und Transferleistungszahlungen werden seit dem Jahr 2000 bis auf eine Ausnahme über die Deutsche Bundesbank abgewickelt. Zuvor wurden diese Zahlungen über die Landesbank Berlin abgewickelt. Der Wechsel zur Deutschen Bundesbank erfolgte aufgrund der geplanten Einführung von Kontoführungsgebühren bei der Landesbank Berlin. Einzige Ausnahme stellt die Entschädigungsbehörde (Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten – Abteilung I) dar. Die Entschädigungsbehörde wickelt ihre Zahlungsverkehre über ein Sammelkonto bei der Berliner Sparkasse ab. Dieses Konto dient der Weiterleitung / Abwicklung von zurzeit 2.830 Rentenzahlungen an Zahlungsempfänger nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) und dem Berliner Landesgesetz über die Anerkennung und Versorgung der politisch, rassisch oder religiös Verfolgten des Nationalsozialismus (PrVG). Diese Geschäftsbeziehung besteht seit 1989. 2. Wie viele und welche der vorbezeichneten Konten werden bei Privatbanken wie z.B. der Postbank, der Berliner Bank o.a. jeweils seit welchem Datum und auf welcher Rechtsgrundlage geführt? Zu 2.: Keine. 3. Auf welche Gesamtsumme beliefen sich im Jahr 2016 jeweils die Kontoumsätze bei den unter 2. genannten Konten und welche Kontoführungsgebühren oder ähnliche Kosten sind dem Senat im Jahr 2016 für die genannten Konten entstanden (bitte um kontoscharfe Aufschlüsselung)? 4. Bei welchen der unter 2. genannten Konten handelt es sich um solche, die ursprünglich eröffnet wurden, als das Kreditinstitut ein öffentliches bzw. jedenfalls mehrheitlich öffentlich beherrschtes war? 5. Aus welchen Gründen hat sich der Senat entschlossen , Konten zur Abwicklung von Gehalts-, Besoldungs -, Renten- und Transferleistungszahlungen bei Privatbanken einzurichten bzw. bei zwischenzeitlich privatisierten Banken dort fortbestehen zu lassen? 6. Durch welche konkreten vertraglichen Regelungen und/oder sonstigen (gesetzlichen) Vorkehrungen stellt der Senat sicher, dass im Falle einer finanziellen Schieflage oder Zahlungsunfähigkeit der in Rede stehenden Privatbanken die Gehalts-, Besoldungs-, Renten- und Transferleistungszahlungen an die Empfängerinnen und Empfänger gewährleistet sind? 7. Welche Gründe würden dafür sprechen, sämtliche Gehalts-, Besoldungs-, Renten- und Transferleistungszahlungen des Landes Berlin oder im Auftrag des Landes Berlin über öffentliche Kassen abzuwickeln, und inwieweit plant der Senat, dies zu tun? Zu 3. bis 7.: Entfällt. Berlin, den 30. Januar 2017 In Vertretung Christian Gaebler Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2017)