Drucksache 18 / 10 288 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Maren Jasper-Winter (FDP) vom 17. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2017) und Antwort Schülerlotsen besser schützen! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. An welchen Schulen im Bezirk Mitte sind Schülerlotsinnen und Schülerlotsen im Einsatz? Zu 1.: Die Anzahl der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen wird nicht zentral erfasst. 2. In welcher Altersgruppe befinden sich die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen? Zu 2.: Die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen sollen sich bei ihrem Einsatz mindestens im zweiten Halbjahr der 5. Jahrgangsstufe befinden. Die Ausbildung kann im ersten Halbjahr der 5. Jahrgangsstufe beginnen. 3. In welcher Altersgruppe befinden sich die Schülerinnen und Schüler, für die der Dienst erfolgt? Zu 3.: Schülerlotsinnen und Schülerlotsen haben die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler vor den Gefahren des Straßenverkehrs auf dem Schulweg zu schützen. Da der Schülerlotsendienst von Grundschulen eingerichtet wird, kommt er den Schülerinnen und Schülern bis zur 6. Jahrgangsstufe dieser Grundschulen zugute und unterstützt besonders Schülerinnen und Schüler in der Schulanfangsphase , selbstständig den Schulweg zu bewältigen. 4. Wie werden die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen auf ihren Dienst vorbereitet? Zu 4.: Die ehrenamtlich und freiwillig tätigen Schülerlotsinnen und Schülerlotsen werden ausschließlich durch die jeweiligen Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater des für die Grundschulen mit Lotsendienst örtlich zuständigen Polizeiabschnitts theoretisch und praktisch ausgebildet. Grundsätzlich versehen in den Grundschulen Verkehrsbeauftragte (Lehrkräfte) ihren Dienst, die für die Einteilung der Schülerlotsinnen und Schülerlotsen, die Bereitstellung der Ausrüstung und auch für eine Betreuung verantwortlich sind. 5. Welche Sicherheitsvorkehrungen werden an den Schulen, an denen die Lotsinnen und Lotsen im Einsatz sind, für diese getroffen? Zu 5.: Die Einsatzstellen werden so ausgewählt, dass die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen durch die Verkehrsverhältnisse weder gefährdet noch überfordert werden . 6. Inwieweit unterstützt die Berliner Polizei die Schülerlotsinnen und Schülerlotsen in Mitte vor Ort? Zu 6.: Im Jahr 2016 wurden durch die Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der örtlich zuständigen Polizeidirektion 3 insgesamt 106 Schülerinnen und Schüler im Bezirk Mitte im Rahmen der Verkehrshelferausbildung betreut. Tatsächlich eingesetzt werden jedoch derzeit – u. a. wegen fehlenden Einverständnisses der Eltern und abnehmenden Interesses der Schülerinnen und Schüler – lediglich 16 Schülerlotsinnen und Schülerlotsen. Diese wurden durch die Polizei Berlin bisher im Rahmen der Einsätze zur Schulwegsicherung punktuell unterstützt. Im Verlauf des vergangenen Jahres fanden u. a. begleitende Geschwindigkeitskontrollen statt. 7. Liegen dem Senat Erkenntnisse über die Bedrängung von Schülerlotsinnen und Schülerlotsen im Bezirk Mitte vor? Wenn ja, welche? Zu 7.: Nein. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 288 2 8. Wurde Strafanzeige gegen Autofahrerinnen bzw. Autofahrer im Bezirk Mitte erstattet im Zusammenhang mit dem Schülerlotseneinsatz? Ist dem Senat eine Zunahme entsprechender Strafanzeigen, bzw. Straftaten bekannt? Zu 8.: Eine verbindliche Antwort ist nicht möglich, da die Polizei Berlin Vorfälle im Zusammenhang mit Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern nicht gesondert erfasst. Anzeigen im Zusammenhang mit Einsätzen von Verkehrshelferinnen und Verkehrshelfern in Berlin-Mitte sind der Polizei Berlin nicht bekannt. 9. Wie geht der Senat mit der Tatsache um, dass Eltern , die ihre Kinder zur Schule bringen zum Teil selbst eine Verkehrsbehinderung verursachen? Gibt es hierfür Lösungskonzepte für die Schulen – auch für diejenigen Schulen, die keinen Schülerlotsendienst einsetzen. Zu 9.: Diese Thematik muss an den Schulen und darüber hinaus immer wieder aufgegriffen werden. Durch die Schulen werden auch mit Unterstützung der Verkehrssicherheitsberaterinnen und Verkehrssicherheitsberater der Polizei immer wieder Aktionen gestartet, um diese Verkehrsbehinderungen einzuschränken und den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Bewältigung des Schulwegs zu ermöglichen. Das Projekt „Zu Fuß zur Schule“, das an vielen Berliner Schulen jährlich durchgeführt wird, unterstützt die schulischen Bemühungen. Um diese Aktionen zu verstetigen und zu dauerhaften Verbesserungen zu kommen, ist im Rahmen des Pilotprojekts zum schulischen Mobilitätsmanagement an der Kreuzberger Reinhardswald-Grundschule beispielsweise eine Elternhaltestelle in einiger Entfernung zur Schule eingerichtet worden. Die Ergebnisse dieses Pilotprojekts sollen in das Schulprogramm einfließen und künftig auch weiteren Schulen als Anregung dienen. Berlin, den 31. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Feb. 2017)