Drucksache 18 / 10 294 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Sebastian Czaja (FDP) vom 10. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2017) und Antwort Nachfrage zu Drucksache 18/10054 zum Thema BER und TXL Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Erwägungen, die auf der Fragestellung beruhen, haben dazu geführt, dass der Senat seine Antwort entgegen dem Wortlaut der Frage einseitig auf einen Teil der möglichen Rücknahmevorschriften, nämlich den gemäß § 48 Verwaltungsverfahrensgesetz abgestellt hat? Frage 2: Warum hat der Senat die doch deutlich näherliegende Vorschrift des § 49 Verwaltungsverfahrensgesetz zum Widerruf rechtmäßiger Verwaltungsakte nicht zuerst herangezogen, besonders vor dem Hintergrund der von ihm zitierten positiven Gerichtsentscheidungen der Vergangenheit? Frage 3: Hält der Senat seine Antwort vom 30. November inhaltlich aufrecht, wenn man auf die Sachbehandlung unabhängig von der rechtlichen Qualifikation abstellt? Antwort zu 1. bis 3.: Es wird auf die Antworten zu 1. bis 3. der Antwort auf die Schriftliche Anfrage 18/10292 verwiesen. Frage 4: Bleibt der Senat bei seiner Aussage, dass es in der zuständigen Senatsverwaltung keinerlei Vorlagen, Gutachten, Dokumente und sonstige Stellungnahmen zu dem hier angesprochenen Thema "Weiterbetrieb von TXL" gibt? Frage 5: Wird die Frage 4 verneint, welche Unterlagen zu diesem Thema gibt es dann tatsächlich? Antwort zu 4. und 5.: Um die im April 2013 vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages vorgelegte Ausarbeitung zum Thema „Voraussetzungen für die Weiterführung des Flughafens Berlin-Tegel“ zu bewerten sowie eine Stellungnahme des Senats zum Antrag auf Einleitung des Volksbegehrens „Flughafen Berlin Tegel – Berlin braucht Tegel“ zu erarbeiten, hat sich die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt von einer auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts tätigen Anwaltskanzlei zu den rechtlichen Voraussetzungen für einen Weiterbetrieb des Flughafens Berlin-Tegel beraten lassen. Eine entsprechende für den internen Gebrauch bestimmte juristische Stellungnahme kam u.a. zu folgender Einschätzung: Da die Planrechtfertigung (und die Standortentscheidung ) des Planfeststellungsbeschlusses Ausbau Flughafen Berlin-Schönefeld tragend darauf beruht, dass der Flughafen Berlin-Tegel geschlossen wird, ist ein verwaltungsprozessuales Risiko nicht auszuschließen, dass die Gestattung der Betriebsaufnahme am Flughafen Berlin Brandenburg (BER) suspendiert wird, wenn der Flughafen Berlin-Tegel weiter betrieben werden soll. Dieser rechtlichen Bewertung hat sich der Senat angeschlossen . Berlin, den 03. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2017)