Drucksache 18 / 10 295 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Christian Buchholz (AfD) vom 16. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 20. Januar 2017) und Antwort Tempohome "Elisabeth-Aue", Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin, Siverstorpstraße 9A, 13125 Berlin Modulare Unterkunft für Flüchtlinge MUF Wolfgang-Heinz-Straße 47 13125 Berlin, Lindenberger Weg 19,27 13125 Berlin, Blankenburger Pflasterweg 101 13129 Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wo können die Baugrundgutachten, Bauanträge und die Baugenehmigungen für die Tempohomes "Elisabeth -Aue", Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin, Siverstorpstraße 9A, 13125 Berlin von den Abgeordneten des AGH eingesehen werden? 2. Wo können die Baugrundgutachten, Bauanträge und die Baugenehmigungen für die Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) Wolfgang-Heinz-Straße 47 13125 Berlin, Lindenberger Weg 19,27 13125 Berlin, Blankenburger Pflasterweg 101 13129 Berlin eingesehen werden? Zu 1. und 2.: Baugrundgutachten, Zustimmungsanträge sowie erteilte Zustimmungen können für die Bauvorhaben von Modularen Unterkünften (MUF) Wolfgang- Heinz-Str. 47 und Lindenberger Weg 19, 27 (nach vorheriger Anmeldung) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V, Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin eingesehen werden. 3. Wo kann die Rieselakte für das Gelände der "Elisabeth -Aue", Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin, auf der ein Tempohome errichtet wird, eingesehen werden? Zu 3.: Eine „Rieselakte“ ist weder dem Senat noch dem zuständigen Umweltamt bekannt. Der Bereich der Elisabethaue ist als Verdachtsfläche(n) im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin erfasst. Die entsprechenden Vorgänge und Unterlagen u. a. auch für den Bereich der Tempohome-Anlage liegen im Umwelt- und Naturschutzamt Pankow vor. 4. Befinden sich Informationen zur Verrieselung von Abwässern und/oder Industrieschlämme im Zeitraum von 1895 bis 1985 auf dem Gelände der "Elisabeth-Aue" und Informationen zu einer darauf resultierenden Kontaminierung des Bodens in der Rieselakte? Zu 4.: Anhand der im Umwelt- und Naturschutzamt Pankow vorliegenden Unterlagen kann nur der bereits bekannte Zeitraum der Verrieselung nachvollzogen werden . Weitergehende Unterlagen zur Art der Verrieselung und zur Zusammensetzung der verrieselten Abwässer liegen dem Umwelt- und Naturschutzamt nicht vor. Auf der Grundlage vorhandener Untersuchungsberichte für den Bereich der Elisabethaue ist eine erste Einschätzung des Bodenzustandes möglich. 5. Falls nein, in welchem anderen Dokument können die Informationen über die langjährige Verrieselung von Abwässern und Industrieschlämmen sowie die daraus entstandenen Folgen für das Gelände der "Elisabeth- Aue", von den Abgeordneten des AGH und den Bezirksverordneten nachgelesen werden? Zu 5.: Dem Senat sind keine weiteren Dokumente oder Unterlagen bekannt, die Informationen zur Verrieselung enthalten. Auch die Berliner Wasserbetriebe (BWB) konnten keine Aussage treffen, ob in ihrem Haus historische Unterlagen vorliegen. Eine diesbezügliche Recherche wäre nur mit einem hohen zeitlichen Aufwand verbunden und kurzfristig nicht leistbar. 6. Wie ist die Umwidmung des Geländes der "Elisabeth -Aue", Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin, als Landschaftsschutzgebiet zustande gekommen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 295 2 7. Wie ist die Umwidmung des Geländes Lindenberger Weg 19,27 13125 Berlin, auf dem seit Dez 2016 eine MUF errichtet wird, als Denkmal zustande gekommen? Das genannte Gelände ist sowohl in der Denkmalkarte als auch in der Denkmalliste des Landesdenkmalamtes als Gartendenkmal ausgewiesen. Zu 6. und 7.: Für die Eintragung als Denkmal bedarf es keiner Umwidmung. Die erwähnte Freianlage wurde 1977 unter Denkmalschutz gestellt, weil die Bedingungen für eine Eintragung als Gartendenkmal nach § 2 Absatz 1 und 4 Denkmalschutzgesetz Berlin vorliegen. 8. Welches sind die geplanten Baukosten für die Tempohomes "Elisabeth-Aue", Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin, Siverstorpstraße 9A, 13125 Berlin? 9. Wieviel Geld wurde bereits für die unter Punkt 8 genannten Objekte ausgegeben? Zu 8. und 9.: Die geplanten Baukosten für die Tempohomes "Elisabeth-Aue", Buchholzer Str. /Blankenfelder Str. 13127 Berlin betragen 9,3 Mio. Euro und für die Siverstorpstraße 9A, 13125 Berlin 4,4 Mio. Euro. Verausgabt wurden bisher 9,1 Mio. Euro und 4,05 Mio. Euro. 10. Welches sind die geplanten Baukosten für die Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) Wolfgang- Heinz-Straße 47 13125 Berlin, Lindenberger Weg 19,27 13125 Berlin, Blankenburger Pflasterweg 101 13129 Berlin? 11. Wieviel Geld wurde bereits für die unter Punkt 10 genannten Objekte ausgegeben? Zu 10. und 11.: Die geplante und genehmigten Baukosten für die Wolfgang-Heinz-Str 47 belaufen sich auf 18.950.000 €. Die geplanten und genehmigten Baukosten für den Lindenberger Weg 19/27 auf 20.750.000 €. Die Ausgaben beliefen sich zum Stichtag 25. Januar 2017 für die Wolfgang-Heinz-Str 47 auf ca. 6.204.000 € und für den Lindenberger Weg 19/27 auf ca. 1.055.000 €. Zur Unterkunft im Blankenburger Pflasterweg 101 können noch keine Angaben gemacht werden, da das Objekt sich noch nicht in der Umsetzung befindet. 12. Das LAF sucht mittels einer Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen GSK Stockmann in der Mohrenstraße 42 in 10117 Berlin (Ansprechpartnerin Fr. M.) Dienstleister bzw. Berater, die bei der Planung des Vergabeportfolios und der Durchführung von Vergaben für ca. 100 Ausschreibungsverfahren in 2017. Wie ist der Meilensteinplan für dieses Verfahren? D.h. Wann ist Abgabetermin für die Angebote? Wann wird der Berater /Dienstleiter unter Vertrag genommen und wann nimmt er seine Tätigkeit auf? Zu 12.: In dem angesprochenen Vergabeverfahren werden derzeit die Teilnahmeanträge der Bewerberinnen und Bewerber ausgewertet. Es ist geplant, die für die Verhandlungsrunde ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber in der 6. KW 2017 zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Zur Ausarbeitung der Angebote soll den Bewerberinnen und Bewerbern eine verkürzte Frist von zwei Wochen gesetzt werden. Hierfür ist das Einvernehmen aller Bewerberinnen und Bewerber notwendig. Sofern die Bewerberinnen und Bewerber ihr Einvernehmen erklären, endet die Angebotsfrist somit voraussichtlich in der 8. KW 2017. Nach Durchführung der Verhandlungsgespräche und Auswertung der finalen Angebote erfolgt die Benachrichtigung der nicht berücksichtigten Bieterinnen und Bieter. Der Versand der entsprechenden Schreiben ist für die 10. KW 2017 geplant. Nach Ablauf der gesetzlichen Wartefrist könnte der Zuschlag damit grundsätzlich ab der 12. KW 2017 erfolgen. Die Aufnahme der Tätigkeit kann sofort nach Zuschlagserteilung erfolgen. Dieser Zeitplan gilt nur unter dem Vorbehalt, dass das Vergabeverfahren nicht im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens unterbrochen wird. 13. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Beauftragung der Firma GSK Stockmann entstanden sind? Zu 13.: Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) hat die beauftragte Rechtsberatungsleistung als freiberufliche Leistungen nach den allgemeinen Bestimmungen der Ausführungsvorschriften zu § 55 Landeshaushaltsordnung vergeben. Es hat hierzu formlos drei Angebote eingeholt und bewertet. Die Kanzlei GSK hat hiernach den Zuschlag erhalten. Sie hat ihre Leistungen bislang nicht abgerechnet, sodass die entstandenen Kosten noch nicht feststehen. 14. Führt das LAF weitere Vergabeverfahren zur Suche von Betreibern von MUF und Tempohomes selber bzw. direkt und ohne Rückgriff auf einen Berater durch? Zu 14.: Es werden weitere Vergabeverfahren erfolgen, diese sollen zusammen mit einem externen Beratungsunternehmen erfolgen. 15. Falls ja, welche Vergabeverfahren werden außerhalb des Aufgabengebietes des noch zu suchenden Beraters durchgeführt? Zu 15.: Dies ist abhängig, ob zum Zeitpunkt von vorzunehmenden Vergabeverfahren ein Berater ausgewählt wurde. 16. Wird für das Tempohome "Elisabeth-Aue" für die Zeit, bevor der Vergabedienstleister mit der europaweiten Ausschreibung beginnen kann, ein Interimsbetreiber gesucht , bzw. ist dieser schon gefunden worden? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 295 3 Zu 16.: Ja, das interimistische Vergabeverfahren für das Tempohome „Elisabeth Aue“ wurde bereits begonnen und befindet sich derzeit in der Wertungsphase. 17. Falls ein Interimsbetreiber bereits gefunden wurde, wann wird das Tempohome "Elisabeth-Aue" mit welchen Flüchtlingen belegt. Die Frage zielt auch auf die Nationalitäten und die Anzahl der alleinstehenden Männer ab. Zu 17.: Die Planung sieht eine Belegung ab 01.04.2017 vor. Eine Aussage über die Belegung, gezielt zur Nationalität und die Anzahl alleinstehender Männer, kann nicht getroffen werden. Die Belegung erfolgt je nach Bedarf und der jeweils unterzubringenden Personen. 18. Wird für die Modularen Unterkünfte für Flüchtlinge (MUF) Wolfgang-Heinz-Straße 47 13125 Berlin, Lindenberger Weg 19,27 13125 Berlin, Blankenburger Pflasterweg 101 13129 Berlin für die Zeit, bevor der Vergabedienstleister mit der europaweiten Ausschreibung beginnen kann, ein Interimsbetreiber gesucht, bzw. ist dieser schon gefunden worden? Zu 18.: Ja, das interimistische Vergabeverfahren für die MUF „Wolfgang-Heinz-Str.“ ist bereits erfolgt und befindet sich derzeit in der Wertungsphase. Dasselbe Vorgehen ist bei der MUF „Lindenberger Weg“ geplant. Für die MUF „Blankenburger Pflasterweg“ liegt keine Bauplanung vor, ein Vergabeverfahren befindet sich nicht in Planung. 19. Falls ja, wann werden die unter Punkt 18 genannten MUF mit welchen Flüchtlingen belegt? Die Frage zielt auch auf die Nationalitäten und die Anzahl der alleinstehenden Männer ab. Zu 19.: Die Planung für die MUF „Wolfgang-Heinz- Str.“ sieht eine Belegung zum 30.06.2017 vor. Eine Aussage über die Belegung, gezielt zur Nationalität und die Anzahl alleinstehender Männer, kann nicht getroffen werden. Die Belegung erfolgt je nach Bedarf und der jeweils unterzubringenden Personen. 20. Das LAF sucht mittels einer Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Unternehmen GSK Stockmann in der Mohrenstraße 42 in 10117 Berlin (Ansprechpartnerin Fr. Jenny Mehlitz) Dienstleister bzw. Berater, die bei der Planung des Vergabeportfolios und der Durchführung von Vergaben für 7 Objekte in 2018 und 9 Objekte in 2019 (nach heutigem Kenntnisstand). Woher kommt die Erkenntnis , dass 2018 7 weitere und 2019 9 weitere Objekte benötigt werden? Zu 20.: Es handelt sich dabei um Prognosen, welche Schließungen von Einrichtungen und die zu erwartenden Zugangszahlen von Flüchtlingen berücksichtigt. 21. In der Berliner Zeitung vom 22.11.2016 äußert der Bezirksbürgermeister von Pankow Sören Benn, dass bei einer Verzögerung des Umzugs von Flüchtlingen aus den Turnhallen in die modularen Unterkünfte "die Gefahr bestehe, dass es dort (in den Turnhallen) nicht ruhig bleibe ". Die Aussagen des Bezirksbürgermeisters Benn werden sehr ernst genommen. Es ist auch bekannt, dass es dem Senat grundsätzlich nicht obliegt nicht, Pressemeldungen über Verlautbarungen von nicht dem Senat angehörenden Amtsträgern zu interpretieren, zu kommentieren oder zu bewerten. Dennoch drängt sich die Frage auf: Ist es zu polizeilich relevanten Ereignissen vor, nach oder im Rahmen des Umzugs von Flüchtlingen aus den Turnhallen in die modularen Unterkünfte gekommen, bzw. hat der Senat Kenntnis von solchen Ereignissen erlangt? Zu 21.: Dem Senat liegen keine Erkenntnisse über polizeilich relevante Ereignisse im Rahmen der Umzüge von Flüchtlingen aus den Turnhallen in die modularen Unterkünfte vor. Berlin, den 07. Februar 2017 In Vertretung Alexander F i s c h e r _____________________________ Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2017)