Drucksache 18 / 10 296 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 20. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2017) und Antwort Entwicklung der Ordnungswidrigkeiten 2016 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden im Jahr 2016 in Berlin festgestellt? Zu 1.: Abschließende Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Von Januar bis November 2016 wurden in Berlin 3.491.693 Verkehrsordnungswidrigkeiten festgestellt und statistisch erfasst. 2. Welche Verstoß Arten wurden 2016 wie häufig festgestellt? Zu 2.: Abschließende Zahlen für das Jahr 2016 liegen noch nicht vor. Von Januar bis November 2016 ergeben sich folgende Größenordnungen einzelner Tatbestände: Tatbestand Häufigkeit Registrierte Verstöße im ruhenden Verkehr 2.552.013 Geschwindigkeitsverstöße 683.480 Verkehrsunfälle 65.693 Rotlichtverstöße 49.388 Terminüberschreitungen Hauptuntersuchung 18.626 Handyverstöße 14.353 Gurtanlegepflichten 9.031 Abbiegeverstöße 7.929 Vorfahrtsverstöße 3.663 Einnahme berauschender Mittel 1.058 Alkohol im Straßenverkehr 728 Sonstige Verstöße ohne nähere Klassifizierung 85.731 3.491.693 3. Wie viele Verkehrsverstöße wurden jeweils in den einzelnen Berliner Bezirken festgestellt? Zu 3.: Eine bezirksbezogene Zuordnung der festgestellten Verkehrsverstöße kann im Rahmen der gegebenen Auswertungsmöglichkeiten nur für die angezeigten Verkehrsordnungswidrigkeiten der bezirklichen Ordnungsämter (ohne Polizei) vorgenommen werden. Abschließende Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Für den Zeitraum Januar bis November 2016 gliedern sich die Zahlen wie folgt auf: Bezirk Häufigkeit Mitte 560.801 Friedrichshain-Kreuzberg 231.172 Pankow 357.195 Charlottenburg-Wilmersdorf 421.749 Spandau 78.908 Steglitz-Zehlendorf 157.932 Tempelhof-Schöneberg 108.682 Neukölln 73.115 Treptow-Köpenick 68.459 Marzahn-Hellersdorf 24.962 Lichtenberg 50.776 Reinickendorf 72.420 2.206.171 4. Wie erfolgte 2016 die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten untergliedert nach: a. Verwarnungsgeld b. Bußgeld c. Fahrverbote? Zu 4.: Abschließende Zahlen für 2016 liegen noch nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 296 2 Die Ahndung für den Zeitraum Januar bis November 2016 erfolgte wie folgt: a. Verwarnungsgelder: 3.285.255 Fälle b. Bußgeldbescheide: 256.324 Fälle c. Fahrverbote: 11.870 Fahrverbote (Nebenfolge eines Bußgeldbescheides). 5. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden durch die Bußgeldstelle im Jahr 2016 bearbeitet und wie hoch war die Summe der eingenommenen Verwarn- und Bußgelder? Zu 5.: Im Jahr 2016 wurden durch die Bußgeldstelle 3.717.723 Verkehrsordnungswidrigkeiten bearbeitet. Insgesamt wurden im Jahr 2016 Einnahmen in Höhe von 74.383.391 € erzielt. 6. Wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten wurden 2016 wegen des Eintritts der Verjährung eingestellt? Zu 6.: Von der Bußgeldstelle mussten im Jahr 2016 insgesamt 21.450 Verfahren wegen Eintritts der Verfolgungsverjährung eingestellt werden. 6.1. Welche hauptsächlichen Gründe führten dazu, dass die Verjährung eintreten konnte, und wie hoch war die Summe der dadurch nicht eingenommenen Verwarnund Bußgelder? Zu 6.1.: Die Summe der nicht eingenommenen Verwarn - und Bußgelder beträgt 1.129.245,38 Euro. Eine statistische Erfassung über die Gründe von Einstellungen erfolgt nicht. Vor Erlass eines Bußgeldbescheides ist es grundsätzlich erforderlich, die Identität der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer zu ermitteln. Umfangreiche Aufenthalts- oder Identitätsfeststellungen, Einlassungen der Betroffenen oder mitunter Nachermittlungen , verzögern eine Klärung und haben dann ggf. die Verfahrenseinstellung nach Eintritt der Verfolgungsverjährung zur Folge. 7. Wie viele und an welchen Standorten wurden im Jahr 2016 neue stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen bzw. kombinierte Anlagen zur Rotlichtund Geschwindigkeitsüberwachung neu installiert? 7.1. Welche Kosten sind dafür jeweils für welchen Standort entstanden? Zu 7. und 7.1.: Im Jahr 2016 wurden an den folgenden vier Standorten neue stationäre Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen errichtet: Anlage Kosten in € 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße 195.857,46 13359 Berlin, Osloer Straße /Koloniestraße (Anlage unmittelbar vor Jahresende in Betrieb gegangen) 116.031,07 10409 Berlin, Prenzlauer Allee /Ostseestraße (Neuerrichtung mit bereits vorhandener Messtechnik. Anlage unmittelbar vor Jahresende in Betrieb gegangen) 45.200,75 10785 Berlin, Reichpietschufer/Einfahrt Tiergartentunnel (noch nicht im Echtbetrieb ) 106.433,24 8. Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden von den stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 2016 erfasst (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)? Zu 8.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 184.873 Geschwindigkeitsverstöße durch 14 in Betrieb befindliche stationäre Anlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Stationäre Anlage Anzahl Verstöße Scharnweber Straße/Antonienstraße 3.042 Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 8.085 Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 1.831 Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 32.458 Bundesallee/Güntzelstraße 11.237 Bundesallee/Nachodstraße 2.383 Seestraße 91-93 2.479 Schloßstraße/Wolfensteindamm 113 Schildhornstraße/Gritznerstraße 24.504 Tunnel Ortskern Britz 78.821 Mehringdamm/Bergmannstraße 12.924 Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 3.831 Innsbrucker Platz 2.803 Großer Stern/Altonaer Straße 362 8.1. Welche Kosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden? Zu 8.1.: Die Gesamtkosten für den Betrieb aller stationären Überwachungsanlagen (einschließlich der kombinierten Rotlicht-/Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen) beliefen sich im Jahr 2016 auf insgesamt 153.354,37 €. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 296 3 9. Wie hoch war im Jahr 2016 die Summe der vereinnahmten Bußgelder durch festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen stationärer Anlagen? Zu 9.: Im Jahr 2016 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.592.790 Euro an Einnahmen aus stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen erzielt. 10. Wie hoch war im Jahr 2016 die Summe der vereinnahmten Bußgelder durch festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen der mobilen Verkehrsüberwachungssysteme ? Zu 10.: Im Jahr 2016 wurden insgesamt 11.007.785,00 € an Einnahmen aus der mobilen Geschwindigkeitsüberwachung erzielt. 11. Wie viele Rotlichtverstöße sind durch die Rotlichtüberwachungsanlagen im Jahr 2016 erfasst worden (bitte Gesamtzahl und Erfassung pro Anlage)? Zu 11.: Im Land Berlin wurden im Jahr 2016 insgesamt 32.893 Rotlichtverstöße durch stationäre Überwachungsanlagen erfasst. Diese schlüsseln sich wie folgt auf: Stationäre Anlage Anzahl Verstöße Scharnweber Straße/Antonienstraße 696 Bornholmer Straße/Schönhauser Allee 1.458 Hermsdorfer Damm/Waidmannsluster Damm 1.869 Hallesches Ufer/Schöneberger Straße 2.199 Siemensdamm/Nikolaus-Groß-Weg 7.631 Bundesallee/Güntzelstraße 1.633 Bundesallee/Nachodstraße 1.595 Theodor-Heuss-Platz 2.147 Schloßstraße/Wolfensteindamm 135 Prenzlauer Promenade/Ostseestraße 34 Bundesautobahn 100/Anschluss Tempelhofer Damm 5.707 Bundesautobahn 100/Anschluss Oberlandstraße 1.312 Mehringdamm/Bergmannstraße 3.653 Großer Stern/Altonaer Straße 1.281 Innsbrucker Platz 1.543 11.1. Und wie hoch war die Summe der eingenommenen Bußgelder? Zu 11.1.: Im Jahr 2016 wurden durch die Bußgeldstelle insgesamt 3.087.334,00 € an Einnahmen aus der stationären Rotlichtüberwachung erzielt. 11.2. Welche Kosten sind für den Betrieb der Anlagen entstanden? Zu 11.2.: Die Betriebskosten für Rotlichtüberwachungsanlagen werden nicht gesondert erfasst. Berlin, den 31. Januar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2017)