Drucksache 18 / 10 297 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 20. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2017) und Antwort Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße im Jahr 2016 in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele stationäre und wie viele mobile Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen gab es in den Jahren 2015 und 2016 Berlin? Zu 1.: Der durch die Polizei Berlin eingesetzte Gerätebestand kann der nachfolgenden Übersicht entnommen werden: 2015 2016 Stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen 14 18 Mobile Geschwindigkeitsmessfahrzeuge (Radarfahrzeuge) 22 22 Mobile Videonachfahrsysteme (Videofahrzeuge) 22 22 Handlasermessgeräte 61 61 2. An welchen Standorten sind im Jahr 2016 stationäre Geschwindigkeits- bzw. kombinierte Geschwindigkeitsund Rotlichtüberwachungsanlagen neu installiert bzw. außer Betrieb genommen worden? Zu 2.: An den folgenden Standorten wurden stationäre Anlagen neu installiert: - 10785 Berlin, Reichpietschufer/George-C.- Marshall-Brücke Diese Anlage wurde bereits in der Antwort des Senats zur Schriftlichen Anfrage Nr. 17/17705 vom 11. Januar 2016 genannt, als nach neu installierten Anlagen im Jahr 2015 gefragt wurde. Die vollständige Errichtung dauerte jedoch bis in das Jahr 2016 hinein. - 10557 Berlin, Großer Stern/Altonaer Straße - 10409 Berlin, Prenzlauer Allee/Ostseestraße - 13359 Berlin, Osloer Straße/Koloniestraße Die Anlage Schloßstraße/Wolfensteindamm, 12165 Berlin, wurde in der Übersicht zu Frage 1 im Bestand 2016 berücksichtigt, weil sie nach Sachbeschädigung und aufgrund äußerst geringer Auslösezahlen erst im späteren Jahresverlauf außer Betrieb gesetzt wurde. 3. Welche Planungen gibt es diesbezüglich im Jahr 2017? Zu 3.: Konkrete Planungen zu Neubeschaffungen stationärer Überwachungsanlagen existieren bisher nicht. 4. Wie ist die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte , und in welchem Umfang haben sich ihre Einsatzzeiten (bitte monatlich in Stunden anführen und getrennt nach Radarfahrzeugen und Handlasern) im Jahr 2016 im Vergleich zu 2015 verändert? Zu 4.: Die Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte im Jahr 2015 wurde bereits im Rahmen der Antwort des Senats auf die Schriftliche Anfrage Nr. 17/17856 mitgeteilt. Vor dem Hintergrund, dass valide statistische Aussagen für das gesamte Jahr 2016 erst ab Ende Februar 2017 möglich sind, ist eine Darstellung der Auslastung für das Jahr 2016 und ein Jahresvergleich gegenwärtig nicht möglich. 5. Hält der Senat die Einsatzzeiten für ausreichend? Wenn nicht, durch welche Maßnahmen können die Einsatzzeiten der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte erhöht werden? Was plant der Senat dazu? Zu 5.: Auch wenn im Rahmen der polizeilichen Verkehrssicherheitsarbeit eine intensivierte Auslastung der mobilen Verkehrsüberwachungsgeräte zur Bekämpfung von Geschwindigkeitsunfällen wünschenswert wäre, lässt sich dies insbesondere vor dem Hintergrund der stetig Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 297 2 zunehmenden vielfältigen Einsatzerfordernisse außerhalb der Verkehrsüberwachung sowie der im Straßenverkehr notwendigen Maßnahmenkonzentration auf weitere relevante Hauptunfallursachen (z. B. Abbiegen, Vorfahrt, Alkohol- und Drogenbeeinflussung) und unfallträchtige Zielgruppen (z. B. Radfahrende) nicht durchgängig realisieren . Berlin, den 06. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2017)