Drucksache 18 / 10 306 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak (GRÜNE) vom 19. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2017) und Antwort Antisemitismus an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. In welchem Rahmen ist die Auseinandersetzung mit Antisemitismus Teil des Lehrercurriculums im Land Berlin? a) Welche themenspezifischen Inhalte sind Teil des Lehrplanes? b) Wie werden Lehrkräfte für antisemitische Äußerungen und den Umgang damit sensibilisiert? 4. In welchem Rahmen wird im Unterricht über den Nahostkonflikt aufgeklärt? Wie wird hierbei Bezug genommen auf antisemitische Stereotype aus dem spezifischen Kontext? Zu 1. und 4.: Die Rahmenlehrpläne (RLP) des Landes Berlin sowohl für die Jahrgänge 1 bis 10 als auch für die Sekundarstufe II bieten vielfältige Anknüpfungspunkte für die Auseinandersetzung mit den Themenkomplexen Antisemitismus und Nahostkonflikt. Im Folgenden gestattet eine inhaltliche Übersicht - unterschieden zwischen dem gegenwärtigen und zukünftigen Rahmenlehrplan der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer und unterschieden zwischen der Primarstufe 5 und 6, der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II - die vielfältigen inhaltlichen Anknüpfungspunkte an die Themenfelder Antisemitismus und Nahostkonflikt. Dabei sind die Lehrkräfte immer aufgefordert, im Sinne der Kompetenzorientierung die Urteils- und Handlungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu stärken und wertorientiert im Sinne des Grundgesetzes zu unterrichten. Auch wenn im Weiteren nur die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer explizit ausgewiesen werden, regen viele Fächer z.B. über eine entsprechende Materialauswahl u.a.m. zu einer Auseinandersetzung mit Stereotypen, Vorurteilen u.a. an. Darüber hinaus bietet die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie über die Webseite des Bildungsservers Berlin -Brandenburg vielfältige Informationen, Materialien und Angebote außerschulischer Träger zur Unterstützung der Lehrkräfte an. Folgende Themenfelder der gesellschaftswissenschaftlichen Fächer bieten Möglichkeiten zum Aufgreifen der Themenkomplexe Antisemitismus und Nahostkonflikt: Gegenwärtig gültige Rahmenlehrpläne: Gesellschaftswissenschaften 5/6 Antisemitismus Nahostkonflikt - Themenfeld „Demokratie und Medien“: Spannungsverhältnis zwischen politischer Information und politischer Beeinflussung X - Themenfeld „Friedenssicherung“ X Geschichte 7/8 - Längsschnitt 13 „Umgang mit dem Fremden“ sowie der Längsschnitt 19 „Jüdisches und christliches Leben in Berlin“ X Geschichte 9/10 - Pflichtthema „Demokratie und Diktatur“ (Holocaust, Nationalsozialismus, Opfergruppen) X - Längsschnitt 22 „Gedenktage: der 9. November in der deutschen Geschichte“ X - Längsschnitt 24 „Jüdisches und christliche Leben in Berlin“ X - Pflichtthema „Aktuelle weltpolitische Problemfelder“ X Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 306 2 - Längsschnitt 9 „Krieg und Konfliktregelung, Konfliktlösungen im Wandel“ X - Längsschnitt 17 „UNO, Fundamentalismus, Globalisierung“ (aktuelle globale Konflikte) X Geschichte 11 - 13 - „Demokratie und Diktatur“, Q3 (Ideologie, Holocaust, Antisemitismus) X - Wahlbereich „Deutsch-jüdische Geschichte“, (Q4) X - „Die bipolare Welt nach 1945“, Q4 X - Wahlbereich „Gewalt und Konfliktlösung“ X Sozialkunde 7/8 - Themenfeld „Menschenrechte“ X Sozialkunde 9/10 - Themenfeld 4 „Internationale Politik“ (Friedenssicherung, aktuelle politische Ereignisse und Konflikte, Bedeutung von Diplomatie, Aufgaben und Wirkungsbereiche internationaler Institutionen usw.) X Politikwissenschaft 11 - 13 - Pflichtthemenfeld T2 „Gegner der Demokratie“ (Antisemitismus, Nationalismus , Neonazismus und „Neue Rechte“, Rassismus, Fundamentalismus, Antisemitismus usw.) X X - Themenfeld T6 „Konflikt und Konsens“ X Sozialwissenschaften 11 – 13 - Themenfeld 4.1 „Individuum, Gesellschaft und sozialer Wandel“ X - Themenfelder 4.4 „Wirtschaft und Gesellschaft, Recht und Politik im internationalen System“ X Ethik 7 - 10 - Themenfeld 3 „Diskriminierung, Gewalt und Toleranz“ - Themenfeld 5 „Schuld, Pflicht, Gewissen“ X Philosophie 11 - 13 - 4.1 „Ethisch-praktischer Reflexionsbereich“ (Fragen der menschlichen Freiheit und Verantwortung, Auseinandersetzung mit individuellen und gesellschaftlichen Normen und Werten, das menschliche Handeln im Spannungsfeld eigener und fremder Kultur usw.) - Reflexionsbereich 4.2 „Geschichtlicher, gesellschaftlicher (…) Reflexionsbereich “ (Reflexion historischer und gegenwärtiger Modelle von Geschichte , Staat und Gesellschaft, die menschliche Willens- und Handlungsfreiheit usw.) X Rahmenlehrplan 1 – 10 ab Schuljahr 2017/2018 Gesellschaftswissenschaften 5/6 - Themenfeld 3.10 „Vielfalt in der Gesellschaft - Herausforderung und/oder Chance“ X X X X - Themenfeld 3.7 „Kinderwelten - heile Welten?“ X Geschichte 7/8 - Wahlmodul „Juden, Christen und Muslime“ X Geschichte 9/10 - Basismodule „Demokratie und Diktatur“ (Ideologie des Nationalsozialismus , Täter- und Opfergruppen) X - Wahlmodul „Feindbilder“ X X - Wahlmodul „Die Welt nach dem Ende des Kalten Krieges“ (Querschnitt, X Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 306 3 hier Naher/Mittlerer Osten) Politische Bildung 7/8 - Themenfeld 3.3 „Migration und Bevölkerung“ X X Politische Bildung 9/10 - Themenfeld 3.6 „Konflikte und Konfliktlösungen“ (Kriege, Konflikte, Terrorismus , Entwicklungspolitik und Friedenssicherung) X - Themenfeld 3.5 „Demokratie in Deutschland“ (Gefährdung der Demokratie, politische Prinzipien usw.) X Ethik 7-10 - Themenfeld 3.2 „Wie frei bin ich? Freiheit und Verantwortung“ - Themenfeld 3.3 „Was ist gerecht? Recht und Gerechtigkeit“ X Darüber hinaus bieten die verbindlich zu berücksichtigenden übergreifenden Themen 3.3 „Demokratiebildung“, 3.6 „Gewaltprävention“ und 3.8 „Interkulturelle Erziehung “ im Teil B des Rahmenlehrplans 1 - 10 konstruktive thematische Zugriffsmöglichkeiten für den Unterricht in allen Fächern. 2. Erachtet es der Senat als gewährleistet, dass das Berliner Lehrpersonal hinreichend ausgebildet ist, antisemitische Ausfälle oder Gewalttaten an Schulen zu verhindern ? Zu 2.: Berliner Lehrkräfte werden im Vorbereitungsdienst umfassend im Bereich der Gewaltprävention und zu Maßnahmen gegen Diskriminierung sowohl im Pflichtals auch im Wahlbereich ausgebildet. Dabei werden die Ausbilderinnen und Ausbilder durch Berliner Institutionen , Vereine und Stiftungen praxisnah unterstützt und auch selbst qualifiziert, wie z.B. durch die Polizei, die Mobile Beratung gegen Rechtsradikalismus, das Netzwerk Courage, den Verein gegen Vergessen für Demokratie und die Friedrich-Ebert-Stiftung. Das Lehrpersonal ist somit hinreichend ausgebildet und wird dennoch niemals antisemitische Ausfälle oder Gewalttaten an Schulen ganz verhindern können. 3. Gibt es Fort- oder Weiterbildungen für Lehrpersonal zum Themenkomplex Antisemitismus? a) Bitte aufschlüsseln nach Art und Höhe der Selbstbeteiligung . b) Welche dieser Angebote sind verpflichtend, welche freiwillig? c) In welcher Höhe werden diese Angebote vom Land Berlin gefördert? d) Wie viele Teilnehmende konnten die Kurse im Einzelnen verzeichnen? Zu 3.: Ja. a) Das Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) führt gemeinsam mit Kooperationspartnern wie u. a. dem American Jewish Committee (AJC) kontinuierlich Fortbildungen zum Themenkomplex Antisemitismus durch. Diese Fortbildungen richten sich an Schulberaterinnen und Schulberater sowie Schulleitungspersonal. Hinzu kommen Fortbildungen für Lehrkräfte im Rahmen von Modellprojekten. Hierbei sind zu nennen die Modellprojekte „Hands across the campus“, „Aktiv gegen Antisemitismus “ und das im Schuljahr 2015/2016 begonnene Modellprojekt „Demokratie stärken - Aktiv gegen Salafismus und Antisemitismus“. Die Fortbildungen werden ohne Selbstbeteiligung angeboten. Im Rahmen der Weiterbildung für das Fach Ethik wird das Thema Antisemitismus im Modul „Ethische Erziehung im Kontext aller Religionen“ einbezogen. Es werden regionale und schulinterne Fortbildungen für Lehrkräfte, die das Fach Geschichte und Politische Bildung unterrichten, im Rahmen der Implementierung des neuen Rahmenlehrplans angeboten. Hier ist das Thema Antisemitismus bei der Erstellung des schulinternen Curriculums integriert. Des Weiteren bestehen Kooperationen zum Jüdischen Museum und zum Anne-Frank-Zentrum. Es gibt keine finanzielle Selbstbeteiligung in der Lehrkräftefortbildung. b) In Berlin sind alle Lehrkräfte verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden (Lehrkräftebildungsgesetz - LBiG vom 7. Februar 2014, § 17 Abs. 3). Hierfür macht die regionale Fortbildung Angebote, die durch Schulberaterinnen und Schulberater umgesetzt werden. Diese können die o. g. Themen im Rahmen der modularen Qualifizierung des LISUM im Bereich der Demokratiebildung freiwillig anwählen. Die Auswahl der Fortbildung der Lehrkräfte im Rahmen der o. g. Modellprojekte erfolgt durch eine Ausschreibung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 306 4 c) Die Unterstützung der Angebote erfolgt im Rahmen der Ressourcen des LISUM. Die o. g. Modellprojekte wurden zusätzlich durch das Bundesministerium für Familie , Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) gefördert. Im Rahmen der regionalen Fortbildung weist das Land Berlin der regionalen Fortbildung über Anrechnungsstunden für Lehrkräfte, die als Schulberaterinnen und Schulberater tätig sind, entsprechende Mittel zu. d) An den o. g. Fortbildungen haben seit 2007 ca. 960 Schulberaterinnen und Schulberater sowie Lehrkräfte teilgenommen. An dem laufenden Modellprojekt „Demokratie stärken - Aktiv gegen Antisemitismus und Salafismus “ nehmen ca. 50 Lehrkräfte aus 20 Berliner Schulen teil. Die Nachmittagsveranstaltungen für die schulischen Fachgruppen Geschichte und Politische Bildung haben ca. 150 Teilnehmende. 5. Gibt es Anlauf- und Beratungsstellen für von Antisemitismus betroffene Schülerinnen und Schüler? Zu 5.: Die in den regionalen SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum) verorteten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen für Gewaltprävention und Krisenintervention stehen den Schulangehörigen auch bei Fällen von Diskriminierung und verfassungsfeindlichen Äußerungen beratend zur Verfügung. In den Notfallplänen für Berliner Schulen wird darüber hinaus auf die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sowie die Landesstelle für Gleichbehandlung - gegen Diskriminierung verwiesen. Die Funktion einer Anlauf- und Beratungsstelle nimmt auch die in der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie neu eingerichtete Antidiskriminierungsbeauftragte für Schulen war, die als Ansprechpartnerin für Beschwerden mit Bezügen zu Diskriminierungen und Rassismus , Inklusion u.a.m. zur Verfügung steht. 6. Sieht der Senat einen Unterschied zwischen religiös motiviertem und politischem Antisemitismus? Zu 6.: Eine solche Unterscheidung ist nicht funktional, da religiös motivierter und politischer Antisemitismus nicht immer trennscharf voneinander zu unterscheiden sind. 7. Wie viele antisemitische Vorfälle gab es im Jahr 2016 an Berliner Schulen? a) Bitte aufschlüsseln nach Art des Vorfalls, Quartal und Bezirk. b) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle schuldisziplinarische Verfahren nach sich? c) In wie vielen Fällen zogen diese Vorfälle Ermittlungen von Polizei/Staatsschutz nach sich? Zu 7.: a) und b) Antisemitische Vorfälle werden durch die Bildungsverwaltung nicht explizit statistisch erfasst, sondern in der Meldekategorie verfassungsfeindliche Äußerungen subsumiert. Darüber hinaus erreichte die Beschwerdestelle der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie seit ihrer Einrichtung vor nunmehr 8 Jahren einschließlich der zusätzlichen Stelle der Antidiskriminierungsbeauftragten für Schulen im Sommer 2016 keine Beschwerde mit dem genannten Diskriminierungsmerkmal . c) Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK). Dabei handelt es sich entgegen der „Polizeilichen Kriminalstatistik“ (PKS) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen. Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen, Anzahl der verletzten Rechtsnormen oder der eingeleiteten Ermittlungsverfahren . Die Fallzahlen der PMK unterliegen bis zum Abschluss der Ermittlungen - gegebenenfalls bis zum endgültigen Gerichtsurteil - einer Bewertung gemäß der angenommenen Tätermotivation. Darüber hinaus können Fälle der PMK erst nach dem Statistikschluss bekannt und entsprechend gezählt werden. Deshalb kommt es sowohl unter- als auch überjährig immer wieder zu Fallzahlenänderungen . Es werden nur die Fälle gezählt, die gemäß den bundesweit verbindlichen Verfahrensregeln zur Erhebung von Fallzahlen im Rahmen des KPMD-PMK für Berlin statistisch zu zählen sind. Für das Jahr 2016 sind noch nicht alle relevanten Straftaten im Rahmen des KPMD-PMK erfasst und bewertet worden. Aus diesem Grund liegen noch keine endgültigen Fallzahlen vor. Regelmäßig können die Fallzahlen eines Jahres erst in der Mitte des Folgejahres valide erhoben werden. Zudem sind aufgrund des Anschlages auf den Berliner Weihnachtsmarkt am Breitscheidplatz und der damit verbundenen polizeilichen Maßnahmen im KPMD-PMK erhebliche Erfassungsrückstände zu verzeichnen , die bislang noch nicht aufgearbeitet werden konnten. Valide Fallzahlen zu antisemitisch motivierten Straftaten an Berliner Schulen liegen aus diesen Gründen noch nicht vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 306 5 Phänomenbereichsübergreifend wurden an Berliner Schulen für das Jahr 2016 bisher fünf Fälle mit antisemitischer Motivation registriert. Diese gliedern sich auf die Quartale und Bezirke wie folgt auf: Zähldelikt Quartal Bezirk § 303 Strafgesetzbuch (StGB) - Sachbeschädigung IV Mitte § 130 StGB - Volksverhetzung IV Hellersdorf-Marzahn § 130 StGB - Volksverhetzung IV Reinickendorf § 303 StGB - Sachbeschädigung I Steglitz-Zehlendorf § 86a StGB - Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen II Mitte 8. Sind dem Senat die Studien der durch das Auswärtige Amt geförderten Deutsch-Israelischen Schulbuchkommission (DISBK), die sich mit dem Israelbild in deutschen Schulbüchern auseinandersetzen, bekannt? a) Welche Ergebnisse werden konkret aus diesen Studien abgeleitet? b) Welche Maßnahmen werden getroffen? Zu 8.: Ja. Die Studie selbst liefert Ergebnisse, die Lehrkräften bekannt gemacht werden. Die Senatsverwaltung für Bildung , Jugend und Familie hat dazu aktiv einen Workshop beworben, der am 07.06.2016 im Auswärtigen Amt Berlin stattgefunden hat. Weiterhin beteiligt sich Berlin an einer im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK) gebildeten Arbeitsgruppe zur Erstellung von Materialien zur deutsch-jüdischen Geschichte. Im Fachbrief Nr. 24 für die gesellschaftswissenschaftlichen Fächer wurden die Lehrkräfte bereits auf den ersten Teil von Materialien aufmerksam gemacht, die alternativ oder ergänzend im Unterricht einsetzbar sind. 9. Welche Maßnahmen der Jugendbildung im Themenbereich Antisemitismus werden vom Land Berlin angeboten oder gefördert? In welcher Höhe? Zu 9.: Angebote der außerschulischen Jugendbildung, die sich mit dem Themenbereich Antisemitismus befassen , sind Bestandteil der Programme der Berliner Jugendbildungsstätten . Häufig wird Antisemitismus dabei im Rahmen von Seminaren für Schulklassen, die sich mit geschichtlicher Bildung, bezogen auf den Nationalsozialismus bzw. mit Rechtsextremismus, Rassismus und gruppengezogener Menschenfeindlichkeit befassen, thematisiert . Die Behandlung von Antisemitismus ist eine grundlegende Querschnittsaufgabe in allen Seminaren der außerschulischen Jugendbildung und deshalb nicht gesondert darstellbar. Die acht Berliner Jugendbildungsstätten erhalten eine Grundförderung sowie eine Sonderförderung für die Kooperation mit Schulen für zusammen 29.860 Teilnahmetage. Darüber hinaus werden Gedenkstättenfahrten für Jugendlichengruppen i.H.v. 25.000 EUR bezuschusst. Projekte von Jugendlichen, die sich gegen Antisemitismus wenden, können ferner aus dem Jugend-Demokratiefonds des Landes Berlin gefördert werden. Berlin, den 06. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Feb. 2017)