Drucksache 18 / 10 311 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Stefan Ziller (GRÜNE) vom 23. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2017) und Antwort Geh- und Radweg Köpenicker Straße zwischen Biesdorf und S Wuhlheide Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat die Notwendigkeit eines durchgehenden Geh- und Radweges entlang der südlichen Köpenicker Straße zur Verbindung des Biesdorfers Siedlungsgebietes mit dem S- Bahnhof Wuhlheide ? Antwort zu 1: Eine sichere Führung der Radfahrenden entlang der viel befahrenen Köpenicker Straße entspricht der verkehrspolitischen Zielsetzung des Landes Berlin. Hierbei sollen in Verbindung mit dem Umweltverbund auch die S-Bahnhöfe für Radfahrende sicher erreichbar sein. Frage 2: Aus welchen Gründen ist ein Lückenschluss bisher gescheitert, trotz der langjährigen Bemühungen von Anwohner*innen und interessierten Akteuren aus Biesdorf? Antwort zu 2: Bereits im Jahr 2008 hat der Senat eine verkehrliche Analyse des Stadtraumes zwischen der B1/B5 und der B 96a sowie der Stadtgrenze und der Treskowallee durchgeführt, in der die verkehrlichen Schwachstellen der übergeordneten Straßen aufgezeigt wurden. In deren Ergebnis wurde festgestellt, dass eine Ertüchtigung der jeweiligen Straßenzüge (auch der Köpenicker Straße) den hohen Verkehrsbelastungen zukünftig nicht gerecht werden kann. Deshalb wurde schon damals der Bau einer neuen Straßenverbindung der Tangentialen Verbindung Ost (TVO) mit dem Ziel der Entlastung der Köpenicker Straße vorangetrieben und im Jahr 2013 vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Seitdem laufen die vorbereitenden Untersuchungen für das erforderliche Planfeststellungsverfahren für diesen Straßenneubau, der auch eine parallele sichere Radverkehrsanlage erhalten soll. Im Zuge der Köpenicker Straße wurden punktuelle Verbesserungen für zu Fußgehende und Radfahrende durch Errichtung von Fußgängerüberwegen und Markierung von leider nicht standardgerechten Radverkehrsanlagen vorgenommen . Die beengten Platz- und Eigentumsverhältnisse sowie das Bauverbot in der Wasserschutzzone 2 erlauben leider gegenwärtig unter den gegebenen Randbedingungen keine durchgängigen und sicheren Fuß- und Radverkehrsanlagen . Frage 3: Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht der Senat das fehlende Stück zwischen Tiergartenstraße und Straße am Wald zu realisieren, in Kenntnis dass sich links und rechts der Straße eine Grünfläche mit Bäumen befindet ? Antwort zu 3: Erst nach Verlagerung des übergeordneten Durchgangsverkehrs auf die TVO, wird es möglich werden, den vorhandene Straßenraum der Köpenicker Straße so umzugestalten, dass er auch für Radfahrende durchgängig sicher befahrbar sein wird. Berlin, den 01. Februar 2017 In Vertretung J e n s – H o l g e r K i r c h n e r ................................ Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2017)