Drucksache 18 / 10 312 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Hakan Taş und Niklas Schrader (LINKE) vom 23. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2017) und Antwort Brandserie in Neukölln in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 2017 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Brände an wie vielen Orten wurden im Zusammenhang mit der Brandserie in Neukölln in der Nacht vom 14. auf den 15. Januar 2017 festgestellt und in wie vielen Fällen wurden Brandstiftungen festgestellt? Zu 1.: In der Nacht vom 14. zum 15. Januar 2017 wurden in Berlin-Neukölln an elf verschiedenen Orten insgesamt zwölf Brände gelegt. Nach derzeitigem Erkenntnisstand muss in allen Fällen von Brandstiftung ausgegangen werden. 2. An welchen Orten wurde nach jetzigem Kenntnisstand zu welcher Zeit Feuer gelegt und welcher Schaden ist dabei jeweils entstanden? Zu 2.: Die Brandlegungen erfolgten in den Nacht- beziehungsweise Morgenstunden des 15. Januar 2017 und ereigneten sich zum überwiegenden Teil in fußläufiger Entfernung des Körnerparks in Berlin-Neukölln. Aus kriminaltaktischen Erwägungen können zum jetzigen Zeitpunkt weder detaillierte Angaben zu den Tatorten noch zu den jeweils in Brand gesetzten Gegenständen, unter anderem Kinderwagen, gemacht werden. Die entstandenen Schäden an den Tatorten sind von unterschiedlicher Intensität. 3. Welche Art von Brandsätzen wurden dabei im Einzelnen genutzt bzw. auf welche Weise wurden die Brände gelegt? Zu 3.: Die kriminaltechnischen Untersuchungen sind noch nicht abgeschlossen, daher können hierzu noch keine Aussagen getroffen werden. 4. Um wie viele Täter*innen handelt es sich nach derzeitigem Stand der Ermittlungen? Zu 4.: Die Anzahl der Täterinnen bzw. Täter ist derzeit noch unbekannt. 5. Inwieweit sind bereits Tatverdächtige ermittelt worden? 6. Welche Parallelen zieht der Senat zu früheren, ähnlichen Vorfällen und inwiefern unterscheidet sich die Brandserie vom 14./15. Januar von diesen? Zu 5. und 6.: Eine Beantwortung dieser Fragen ist im Hinblick auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht möglich. 7. In welche Richtungen haben die Ermittlungsbehörden bislang vorwiegend ermittelt? Zu 7.: Die Ermittlungen werden in alle Richtungen geführt . Wenngleich zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Hinweise auf einen politisch motivierten Hintergrund vorliegen, erfolgt auch hier der etablierte wechselseitige Informationsaustausch mit der Abteilung Staatsschutz im Landeskriminalamt Berlin (LKA). 8. Inwiefern haben die Ermittlungsbehörden auch ein terroristisches Motiv in Erwägung gezogen, etwa dass das IS-nahe Magazin „Rumiyah“ in der Ausgabe 5 vom 7. Januar 2017 dazu aufrief, auch Wohnhäuser in europäischen Städten mit Brandsätzen anzugreifen, dabei Fluchtwege zu versperren und mehrere Brände gleichzeitig zu legen? Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 312 2 Zu 8.: Die Ermittlungen werden in alle Richtungen geführt - siehe Beantwortung zu Frage 7. Es liegen allerdings derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für ein terroristisches Motiv vor. So gibt es insbesondere keine szenetypischen Hinweise, die auf eine Urheberschaft aus dem islamistisch-extremistischen/ terroristischen Milieu hindeuten . Bei dem Internet-Magazin „Rumiyah“ (Arabisch für „Rom“) handelt es sich um ein jihadistisches Propagandamagazin einer terroristischen Organisation im Ausland, dem sogenannten „Islamischen Staat“ (IS), mit den von ihm beherrschten Territorien in Teilen Syriens und dem Irak. Das Magazin wird von dessen Medienzentrum „al- Hayat“ in unregelmäßiger Folge und in zahlreichen Sprachen herausgegeben und über verschiedene Kanäle in sozialen Netzwerken verbreitet. „Rumiyah“ erschien erstmals Anfang September 2016 und letztmals als fünfte Ausgabe um den 7. Januar 2017, auch in deutscher Sprache . Mittlerweile zählt „Rumiyah“ zu den führenden Propaganda-Formaten des IS. Grundsätzlich wäre eine Serie von Brandstiftungen wie die in Neukölln als „Terrortat gegen die Ungläubigen “ von der Propaganda des IS abgedeckt, die jedwede Anschlagsform gutheißt. Die Anschläge des Jahres 2016 in Deutschland und weiteren europäischen Staaten zeigen aber deutlich, dass der IS Wert darauflegt, sich zeitnah zu den Taten zu bekennen. Diese Bekennung ist nicht erfolgt . Hinzu tritt, dass Brandanschläge in einem Stadtteil mit hohem muslimischem Bevölkerungsanteil, wie in Berlin- Neukölln, den Forderungen der IS-Propaganda widersprechen würden, wonach Muslime nicht zu den Opfern zählen sollen. 9. Welche besonderen Arbeits- oder Ermittlungsgruppen hat der Senat für die Ermittlungen zur Brandserie in Neukölln vom 14./15. Januar bzw. zur Abwehr weiterer Brände eingerichtet oder reaktiviert? Zu 9.: In dem grundsätzlich für Branddelikte zuständigen Dezernat LKA 12 wurde die Ermittlungsgruppe „Buggy“ eingerichtet, die priorisiert mit der Aufklärung der Brandserie beauftragt ist. 10. Welche weiteren, ähnlichen Brände oder Brandserien haben sich in den vergangenen Wochen ereignet? Zu 10.: Losgelöst von den Bränden in der Nacht zum 15. Januar 2017 wurden seit Jahresbeginn 2017 nach jetzigem Stand insgesamt vier weitere Kinderwagen im Berliner Stadt-gebiet in Brand gesetzt. In einem Einzelfall wird ein Tatzusammenhang geprüft. Berlin, den 06. Februar 2017 In Vertretung Torsten Akmann Senatsverwaltung für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2017)