Drucksache 18 / 10 315 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 16. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. Januar 2017) und Antwort Wieviel wurde durch die Aufgabe der Elisabeth Aue in den Sand gesetzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: Frage 1: In welcher Höhe sind bei den Wohnungsbaugesellschaften GESOBAU und HOWOGE inkl. Tochtergesellschaften Kosten für die Planung, Vorbereitung oder Durchführung erster Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wohnungsbauprojekt Elisabeth-Aue entstanden? Antwort zu 1: Die Entwicklungsgesellschaft wurde Ende 2015/Anfang 2016 gegründet und nahm Ihre operative Tätigkeit im Frühjahr 2016 auf. Der Schwerpunkt der Arbeit lag im Aufbau der Gesellschaft und in der Begleitung des ISEK 1 -Verfahrens. Ziel war es, den städtebaulichen Wettbewerb im Frühjahr 2017 zu starten. Durch die veränderten Rahmenbedingungen wurden die Vorbereitungen und das Verfahren rechtzeitig gestoppt. Insoweit fielen keine Kosten für erste Maßnahmen an, die nicht bei einer späteren Entwicklung der Potentialfläche Elisabeth- Aue weiterverwendet werden können. Frage 2: Wird der Senat diese Kosten den Landesunternehmen ersetzen? Antwort zu 2: Aus der Antwort zu 1 ergibt sich, dass eine Kostenerstattung nicht erforderlich wird. Frage 3: Was passiert mit der Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH? Wird diese Gesellschaft liquidiert oder erhält sie eine andere Aufgabe? Antwort zu 3: Die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth -Aue GmbH wird fortgeführt. Die operativen Tätigkeiten der Gesellschaft werden mit Ausnahme der Verwaltung der Liegenschaften eingestellt. 1 Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept Frage 4: Welche Grundstücksgeschäfte wurden durch das Land im Zusammenhang mit dem Vorhaben Elisabeth -Aue bisher getätigt? Antwort zu 4: Das Land Berlin brachte auf Basis des Beschlusses des Unterausschusses „Vermögensverwaltung “ des Hauptausschusses (UAV) vom 22.06.2016 die Flächen der Elisabeth-Aue entsprechend in die Entwicklungsgesellschaft Elisabeth-Aue GmbH ein. Frage 5: Welche Kosten sind dem Bezirk Pankow in Zusammenhang mit dem Wohnungsbauvorhaben Elisabeth -Aue entstanden bzw. welche Leistungen wurden vom Bezirk bisher erbracht? Antwort zu 5: Finanzielle Aufwendungen als Dienstleistungsausgaben sind dem Bezirk Pankow nicht entstanden . Allerdings hatte der Bezirk Pankow durch die regelmäßige Teilnahme von durchschnittlich vier Mitarbeitern und Führungskräften an den Steuerungsrunden und weiteren Fachkräften an fachlichen Abstimmungen, Ämterworkshops sowie Bürgerbeteiligungsmaßnahmen, im Zeitraum von November 2014 bis Ende 2016, Personalkapazitäten gebunden. Frage 6: Welche Kosten sind bei den Senatsverwaltungen in Zusammenhang mit dem Wohnungsbauvorhaben Elisabeth-Aue entstanden bzw. welche Leistungen wurden vom Senat bisher selber erbracht? Antwort zu 6: Für Untersuchungen (u.a. Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Verkehr, Straßenbahn, Landschaftsökologie , Stadttechnik, Energiegrundkonzept) zur Vorbereitung der Entwicklung des Wohnquartiers Elisabeth -Aue sind Kosten von rund 740.000 € entstanden. Bei einer Arbeitsunterbrechung ab einem Jahr würden zudem Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 315 2 mindestens 300.000 € für die Aktualisierung der Untersuchungen erforderlich. Zu den externen Kosten hinzuzurechnen sind die bei der Senatsverwaltung entstandenen internen Aufwendungen (vor allem Personalkosten) für den Bearbeitungszeitraum von November 2014 bis Dezember 2016. Berlin, den 03. Februar 2017 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2017)