Drucksache 18 / 10 317 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Robbin Juhnke (CDU) vom 23. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2017) und Antwort Vandalismus an Berliner Gedenktafeln Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Fälle von Vandalismus an Berliner Gedenktafeln in den Jahren 2015 und 2016 sind dem Senat bekannt? Zu 1.: Die Gedenk- und Informationstafeln, die sich im Eigentum des Landes Berlin befinden, werden von der Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM) baulich unterhalten und in diesem Rahmen jährlich im festgelegten Turnus inspiziert und gereinigt. Bei jeder Begehung und Reinigung werden Zustandsprotokolle gefertigt und der BIM übergeben. Die Reinigung umfasst dabei neben der Schmutzentfernung auch die Beseitigung von Aufklebern und Beschmierungen . Diese Aufwendungen werden am Ende eines jeden Haushaltsjahres von der BIM meinem Haus zur Kenntnis gegeben. Umfangreichere Schäden bis hin zum Totalschaden einer Gedenktafel, die durch Vandalismus entstehen, werden umgehend von der BIM an mein Haus gemeldet, entsprechende Aufträge zu deren Schadensregulierung ausgelöst und gegebenenfalls Anzeige erstattet. Insgesamt ist es in 2015 an acht Gedenk- und Informationstafeln zu Beschädigungen oder Beschmierungen aufgrund von Vandalismus gekommen, in 2016 an einer Gedenktafel. 2. Ist dem Senat bekannt, ob es vereinzelte Gedenktafeln gibt, die schwerpunktmäßig von Vandalismus betroffen sind und auffällig oft beschädigt werden und wenn ja, welche Gedenktafeln betrifft dies? Zu 2.: Nachdem in 2014 beide Gedenk- und Informationstafeln für die „Erste Emanzipationsbewegung“ am Magnus-Hirschfeld-Ufer schwer beschädigt wurden, sind beide Tafeln in 2015 beschmiert und eine Tafel wiederholt zerstört worden. Seit Juni 2015 werden auch diese beide Gedenktafeln durch die BIM baulich in Bezug auf Wartung und Pflege unterhalten. Die Gedenktafel der Geschichtsmeile Berliner Mauer, mit Standort am Görlitzer Bahnhof, ist ebenfalls auffällig stark vom Vandalismus betroffen. 3. Welche Maßnahmen sieht der Senat als geeignet an, Gedenktafeln und die besonders gefährdeten Gedenktafeln vor Vandalismus zu schützen? Zu 3.: Der Senat verurteilt Vandalismus ist sich aber darüber im Klaren, dass es im öffentlichen Raum keinen hundertprozentigen Schutz vor Vandalismus gibt. Um Schäden zu minimieren, werden bei der Herstellung von Gedenktafeln robuste und leicht zu reinigende Materialien verwendet und entsprechende Schutzmaßnahmen in der Oberflächenbearbeitung angewendet. Sowohl die kontinuierliche Wartung und Reinigung als auch die umgehende Beseitigung umfangreicher Schäden an den Gedenktafeln erweisen sich mit ihrer Signalwirkung als besten Schutz gegen Vandalismus. Die Anzahl der Schäden an den Gedenktafeln hat seit diesen Maßnahmen kontinuierlich abgenommen. 4. Wie hoch sind die Kosten in den Jahren 2015 und 2016 für die Reparatur der genannten Schäden gewesen? Zu 4.: In 2015 musste die BIM insgesamt gerundet 21.650,00 € für die Beseitigung von Schäden an den Gedenk - und Informationstafeln durch Vandalismus aufwenden , in 2016 betrugen die Kosten hierfür gerundet 385,00 €. 5. Wie viele Täter konnten im Zusammenhang mit Vandalismus in den Jahren 2015 und 2016 ermittelt werden und wie viele von ihnen im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits - oder Strafverfahrens verurteilt werden? Zu 5.: Der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) können keine Angaben über die Anzahl der Fälle von Sachbeschädigungen (Vandalismus) an Gedenktafeln entnommen werden, weil keine gesonderte Erfassung ent- Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 317 2 sprechender Fälle erfolgt. Demnach ist eine Aufschlüsselung von Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Vandalismus nicht möglich. Nach der erneuten Sachbeschädigung durch Vandalismus an den Magnus-Hirschfeld-Gedenktafeln am 26. Juni 2015 wurde durch die damalige Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten Strafanzeige beim Polizeipräsidenten in Berlin gestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wurde durch die Staatsanwaltschaft Berlin am 02. Oktober 2015 eingestellt, da es nicht gelungen ist, den Täter zu ermitteln. 6. Teilt der Senat die Auffassung, dass insbesondere junge Täter im Rahmen des Täter-Opfer-Ausgleiches zur gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden sollten, namentlich in ihrer Freizeit an der Reparatur beschädigter Gedenktafeln beteiligt werden? Zu 6.: Gemeinnützige Arbeit, hier konkret mögliche Reparaturleistungen an beschädigten Gedenktafeln, erscheint durchaus eine geeignete Maßnahme im Sinne eines Täter-Opfer-Ausgleichs zu sein bzw. kann auch aufgrund der Vorgaben der Diversionsrichtlinie angewandt werden. Voraussetzung ist hierbei jedoch in beiden Fällen die Freiwilligkeit in der Mitwirkung. Im Täter- Opfer-Ausgleich stehen die größere Teilhabe beider Seiten (Täterin/Täter und Opfer) bei der Suche nach einer Lösung bzw. an der Be- und Verarbeitung des Vorgefallenen (Konflikt / Straftat) sowie die Wiedergutmachung (materiell oder immateriell) im Vordergrund. Gemäß der „Gemeinsamen Allgemeinen Verfügung über die vermehrte Anwendung des § 45 Jugendgerichtsgesetz (JGG) im Verfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende (Diversionsrichtlinie)“ kann gerade im Bereich leichter und mittelschwerer Kriminalität von der Strafverfolgung abgesehen werden. Hier wird der Schwerpunkt auf die erzieherische Reaktion auf eine Straftat gelegt. Die Verantwortungsübernahme der Täterin oder des Täters wird in beiden Fällen gestärkt. Berlin, den 07. Februar 2017 In Vertretung Dr. Torsten Wöhlert Senatsverwaltung für Kultur und Europa (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Feb. 2017)