Drucksache 18 / 10 334 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 24. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2017) und Antwort Barrierefreiheit an Berliner Schulen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Welche Berliner Schulen sind umfassend barrierefrei erschlossen? Aufgegliedert nach Grund-, Ober- und Berufsschulen und nach Bezirken. 2. Wie viele Schulen sind für Rollstuhlnutzerinnen und Rollstuhlnutzer vollständig erreichbar, d.h. von außen wie innerhalb des Gebäudes? Ebenfalls nach Schultypen und Bezirken aufgegliedert. 3. Wie viele allgemeinbildende Schulen sind mit Blindenleitsystemen bzw. akustischer Unterstützung für Gehörlose ausgestattet? Ebenfalls nach Schultypen und Bezirken gegliedert. 4. Wie werden sich planmäßig die Angaben zu 1 bis 3 bis 2021 entwickeln? Zu 1. bis 4.: Dem Senat von Berlin liegen darüber keine gesicherten Erkenntnisse vor, da die Bezirke gem. Schulgesetz Schulträger und für die äußeren Schulangelegenheiten zuständig sind. 5. Bis wann werden alle allgemeinbildenden Schulen in Berlin zu 100% barrierefrei sein und damit die notwendige Voraussetzung für das Konzept der Inklusion erfüllen ? Zu 5.: Ein Datum kann hierzu nicht benannt werden, da die notwendigen Baumaßnahmen durch die Bezirke als Schulträger geplant und veranlasst werden. 6. Welche Konzepte bietet der Senat Betroffenen bis dahin an, um dem gesellschaftlichen und rechtlichen Anspruch auf Inklusion zu entsprechen? Zu 6.: Mit dem Konzept für die Inklusiven Schwerpunktschulen bietet der Senat von Berlin Betroffenen übergangsweise eine adäquate Alternative zum Besuch einer Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt an. Dies gilt für Schülerinnen und Schüler mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Körperlichmotorische Entwicklung“, „Sehen“, „Hören und Kommunikation “, „Geistige Entwicklung“ und „Autismus“. Es ist das Ziel des Senats von Berlin, insgesamt 36 Schulen bis zum Schuljahr 2020/2021 die Möglichkeit zu geben, sich als Inklusive Schwerpunktschulen zu profilieren. Durch einzelne Bezirke sind an einzelnen Schulen bereits kurzfristig Baumaßnahmen zur Schaffung von entsprechender Barrierefreiheit realisiert worden, die teilweise durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie aus Kapitel 1012 Titel 51900 finanziert worden sind. 7. In wie vielen Fällen bestand in den letzten drei Jahren ein Unterschied zwischen Theorie und Praxis in Sachen „Barrierefreiheit an Schulen“, indem Aufzüge defekt oder anderweitig außer Betrieb waren? Bitte mit Zahl der betroffenen Schulen und Einzel- bzw. Gesamtausfalldauer aufgliedern. Zu 7.: Hierzu liegen keine Angaben vor. Abgeordnetenhaus Berlin – 18. Wahlperiode Drucksache 18 / 10 334 2 8. Aus welchem Grund wird an der Johann-Peter- Hebel-Grundschule in Wilmersdorf die barrierefreie Erreichbarkeit durch Verschließen des Aufzugs in den oberen Etagen eingeschränkt und zudem entgegen § 51 Abs. 1 Satz 2 BauO Berlin durch von der Schulleitung gefertigte Beschilderung der barrierefreie (Haupt)ausgang als nicht zu benutzender Notausgang bezeichnet? Zu 8.: Nach Informationen des Senats von Berlin sind an der genannten Schule die Türen des Aufzuges in allen Etagen geöffnet. Der barrierefreie Ausgang ist kein Notausgang und als solcher auch nicht beschildert. Berlin, den 06. Februar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 08. Feb. 2017)