Drucksache 18 / 10 335 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Paul Fresdorf (FDP) vom 24. Januar 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 25. Januar 2017) und Antwort Versorgung mit Schulessen in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Schriftliche Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Schulen in Berlin sind regelmäßig mit Schulessen versorgt? 2. Wie viele Schulen in Berlin sind regelmäßig nicht mit Schulessen versorgt? Zu 1. und 2.: Gemäß § 19 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land Berlin soll an Ganztagsschulen ein Mittagessen angeboten werden. Dies wird auch noch einmal durch den § 14 der Sekundarstufen I-Verordnung unterstützt. Folglich wird in allen offenen und gebundenen Ganztagsgrundschulen in Berlin ein warmes Mittagessen angeboten . Darüber hinaus besteht ein Ganztagsangebot in den Integrierten Sekundar- und Gemeinschaftsschulen und Ganztagsgymnasien in Berlin. An vielen dieser Schulen ist bereits eine Mittagessensversorgung vorhanden bzw. werden derzeit die räumlichen Möglichkeiten hierfür geschaffen. Allerdings liegen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dazu keine Zahlen vor. 3. Was sind die Gründe für die nicht stattfindende Versorgung mit Schulessen? Zu 3.: In allen Ganztagsgrundschulen in Berlin ist eine Mittagessensversorgung sichergestellt. Im Bereich der weiterführenden Schulen ist der häufigste und bekannteste Grund für eine fehlende Mittagessensversorgung, dass die Teilnahme am Mittagessen von Seiten der Schülerinnen und Schüler so gering ist, dass die Anbieter aus wirtschaftlichen Gründen die Versorgung einstellen. 4. Waren diese Gründe schon längerfristig bekannt? Zu 4.: Dem Senat ist bekannt, dass das Mittagessensangebot an weiterführenden Schulen oftmals nicht dem jugendlichen Ernährungsstil entspricht. Folglich nimmt mit zunehmendem Alter der Schülerinnen und Schüler die Inanspruchnahme des Mittagessens ab. Stattdessen werden außerschulische Versorgungsangebote vermehrt genutzt . 5. Wenn ja, warum wurden nicht entsprechende Maßnahmen zur Gewährleistung von Schulessen eingeleitet? Zu 5.: Bezüglich der Steigerung der Attraktivität des Mittagessens in weiterführenden Schulen, hat die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie in Zusammenarbeit mit den Bezirken erste Schritte unternommen. Herauszustellen ist das Angebot eines sog. „Mittags- Snacks“, der auch als „to-go-Variante“ zum Mitnehmen auf den Schulhof geeignet ist. Diese neue Alternative im Rahmen der Mittagessensversorgung wird zukünftig an immer mehr weiterführenden Schulen angeboten werden. 6. Wie kann gewährleistet werden, dass an allen Schulen Schulessen angeboten wird? Zu 6.: In den Schulen müssen dafür die räumlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen vorliegen , die eine Mittagessenversorgung im Rahmen des Ganztages erfordert. Darüber hinaus muss das Mittagessen so attraktiv gestaltet sein, dass eine breite Inanspruchnahme von Seiten der Schülerinnen und Schüler sichergestellt ist. 7. Wie steht der Senat zu einer Schulspeisungspflicht, wie sie verschiedene Schulen über die Schulordnung eingeführt haben? Zu 7.: Eine allgemeine Schulspeisungspflicht ist dem Senat nicht bekannt. Berlin, den 31. Januar 2017 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Feb. 2017)